Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Aufgrund der 88 11 und 12 der Verordnung über
Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 83. April 1917
MReichs⸗Gesetzblatt S. 307) wird bestimmt:
81.

Die Verordnung über Herbstgemüse und Herbst⸗
obst vom 19. Juli 1918 (Reichsanzeiger 176 vom 29.
Juli 1918) wird für das Gebiet des Deutschen Rei—
ches auf Runkelrüben ausgedehnt.

82.
Die Bekanntmachung tritt drei Tage nach ihrer
Verkündung in Kraft.
Berlin, den 28. September 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst
Der Vorsitzende:
gez. von Tilly.
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ues snessthen pogtgruüngs-Prüsssenten.
7090) Bekanntmachung
Angesichts der bevorstebenden Weinlese weise ich
darauf hin, daß nah 8 15 der Polizeioerordnung, betr.
die Schliezung der Weinberge und die Ordnung der Trauben⸗
lese vom 27. September 1908 (Amtsblatt S. 328 das Nach-—
lesen der von den Eigentümern hängen gelassenen Trau—
ben (ogenanntes Stoppeln oder Gelännen) verboten ist.
Dauach dürzen Wenberaebesitzer freuren Lenden das Ge⸗
zännen von Trauben niecht gesiratten. Uebechaupt ist jebes
unbefugte Betreten der Weinberge auch außerbalb der Zeit
der Schließung der Weinberge untersagt. Nach 8 16 der
genannten Verordnung hat jeder, der während der Zeit
der Schlieung der Weinbecge Weinbergstrauben zum Ver—
kaufe bringt, durch eine Vescheinigdung des Gemeinde-Vor—
stehers, in welcher Menge. Art und Farbe der Trauben
anzugeben ist, sich über den Ursprung und rechtmäßigen
Erwerb der Trauhen auszuweisen. Eine solche Beschei—
nigung verliert mit Ablauf des 3. Tages nach der Aus—
stellung ihre Gültigkeit. Ste muß den Polizeibeamten,
geldeurtern und Ehrenseldbütern auf Verlangen vorgezeigt
werden. —
BZuwiderhandlungen geaen diele Bestimmungen, wer—
den mit Geldstrafe bis zu 60 Mark und im Falle des
Unvermögens mir entsprechender Haft bestraft, sofern nicht
die Strasbestimmungen des 8 368 Siffer 9 des Strafgesetz⸗
buches Anwendung finden oder die Verordnung des stell—
vertretenden Kommandiecenden Generals des VIII. Armee—
korps vom 20. Zuli 1917, wonach mit Gefängnis bis zu
einem Jahre, beinm Vorliegen misdernder Umstände mit Haft
oder Gesdstrafe bis 15000 Mark bestraft wird, wer „Boden—
erzeugnisse aus Weinbergen“ entwendet. Auch der Versuch
ist strafbar. Der Ankäufer unbefugt nachaetesener Trauben
würde sich der Heblerei schuldig machen.
Trier, den 160. Okttober 1918. —
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Schrakamdb.

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Der Plan über die Errichtung einer vberirdi—
schen Telegraphenlinie am Neuweilerweg in Rentrisch
liegt bei dem Kaiserl. Telegraphenamt in Saarbrücken
vom 18. ab vier Wochen aus.
Trier, den 14. Oktober 1918.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Bekanntmachnug
Die über das Gehöfte des Bergmannes Peter
Schüfer in Quierschied wegen Rotlaufseuche verhänate
Sperre ist aufgehoven.
QAuierschied, den 18. Oktober 1918.
Die Polizei Verwaltung
Der Buͤrgermeister

700)

702 Vekanntmachung
Unter dem Schweinebestande des Hüttenarbeiters Frit
hauch zu Wehrden ist die Rotlaufseuche ausgebrochen
und wurde daber über das betrefsende Geböft die Sperre
verbüngt.
Völklingen, den 11. Okttober 1918.
Sie Volizei⸗-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.
703) Bekanntmachung.
Die Königliche Regierung hat genehmigt, daß auch
in diesem Jahr die kashousschen Volksschulen des Dekanats
Saarbrücken am Allerseelentage schultrei haben.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1918.
Köniol. Kreisschulinspektion
1: Volklingen:
Marrx. Hirtß.

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Kreissammelflelle
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des Kreises Gaarbrücken sür Schul⸗
700 sammlungen.
Die Herren Ortssammelstellenleiter mache ich darauf
aufmerksam, daß die Reichsfuttermittelstelle in Berlin die
poin Hauptkäufer im Schreiben vom 5. 8. 18 angeregste
Umrechnung von Laubheu in Frischsaub bei der Vergütung
für die Ortseinkäufer nicht genehmigt hat. Die Rech—
nungen. die in dieser Form ausgestellt worden sind, wer—
den demnach geändert bezw. behufs Aenderung zurückgereicht.
 Ortssammelstellen sind nicht erwähnt. Es kann des—⸗
zalb angenommen werden, daß die Umrechnung für die
IrtssammelstellenleiterEntshädigung Gültiakett hat. Mit
Sicherheit ist aber nicht darauf zu rechnen. Ich empfehle
desbalb den Ortseinkaufstellen erneut, die Schlußrechnung
erst nach Eingang der Schlußrechnung vom Hauptverkäufer
und des Gesamtbetrages vorzunehmen.
Behufs Abschlusses der Laubheusamm'ung sind die noch
agernden Mengen möglichst schnell aufzuliefern.
Ich bringe nochmals die Termine 23. 10, 9. u. 23. 11.
7. u. 21. 12. in Erinnerung. Der Bericht vom 13. 10.
steht noch von einer Anzahl Ortssammelsteslen aus. Puünkt—
liche Beobachtung der Termine ist unbedingt erforderlich.
Es ist Sorge zu tragen, daß die Berichte möalichst schon am
Fälligkeitsstage hier eingehen.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.

Saarbrücken, den 21. Oktober 1918
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.

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Allgemeine Oriskrankenkasse
für die Bürgermeistereien Bischmisheim und Klein⸗
blittersdorf zu Brebach.
Die für den 17. Oktober 1918 anberaumte Sitzung
des Ausschusses findet am Donnerstag, den 24. Okt.
1918 statt.
Brebach, den 12. Oktober 1918.
Der Vorsitzende.
Karl Clemens

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— —— — — —

Völllinger Dünger⸗Gesellschitars
en o Saarvruden 2E
—Womas mehl und —
Erzengnise des Salisuudtats
gu Syndlilais⸗Pretsen uud a·Bedingungen.

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