Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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rür den Kreis SGaarbrücken
derausgeaeben vom Kal. Landratoanu Saarbrücen

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Diengste.

29. Jannar 1918 44 Jadrsg.

Intzalt:
Schubmacher⸗gwangsinnung der Bürgermeisterelen Lud⸗e Saarbrücken (S. 29). — Deffentlicher Landsturm⸗Aufruß
veiler und Völllingen (S. 28). — Untexlagung des Handels — S. 29). — Plerderaude GS. 29). — Termintalender für
inde der Reparatür von Schuhwaren für, Josef Anton. Februar 1918 (S, 30/81). — Veräußerung von Schweinen
SZaarbrücken J(S. 29). — Erloschene Pferderäude bei Albert (S. 31). — Seblachtvieh⸗ und Sleilchpreise (S. 32). — Unter⸗
Jacob. Saarbrucken S. 20. zgleiscopreise im Sandkreia richtskürse Lebranuftalt Geisenbeim a. Rb. (S. 82.
u0630023 M braucher der Verkaufspreis für Ochsen⸗, Rind⸗, Kuh⸗
zeds —— F Kalb⸗, Hammel. und Sauveiue leisch von 2,20 Mk. auf
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R Im Uebrigen bleibt meine Festsetzung vom 28.
d Betanutuiacung Augut 1917 von in Wirtsomreit
zeteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des cucden Der dniguche Landrat
Beitrittszwanges erklärt hat, ordne ich hiermit an, von atfern
daß zum 1. April ds. Is. eine Zwangsinnung für da⸗
Schuhmacherhandwerk für den Umfang der Bürgermei⸗ Betanutmachung
tereien Ludweiler und Böltlingen mit dem Sttze in Von dem onfentlichen Landsturmaufruf vom, 5. Sun
Bölklingen errichet wird. Von dem genannten Zeit⸗ 1915 wird die ganze jünoste Jabresklafie des 1. Aufot
ounkte ab gehören alle Gewerbetreibenden, welche das dots betrofsen, soweit die Aufgerufenen das 17. Lebens-⸗
Schnhmache handwert in den genannten Bäürgermet⸗— ehr bertts wollendet baben. oder jobald ste dieses Sebens⸗
stereibezirklen betreiben. dieser Zwangsinnung an. WEs besteht daber während der ganzen Dauer des Krieges
Saarbrücken, den 16. Januar 1918. d eeen * 5 — die das J —R8R
— 54 3 ende ur Lan rmrolle anzumelden. e nme
e ereneeinrnk re —* am darauffolgenden ——— an dem die
F J. A. gez. olämann. dandsturmpflichtigen das 17. Lebensjahr vollenden, auf dem
q — —7 MFrEnn isandten rgerpein rannt, 3— er,
—I 307 An Poszorgison arbe en⸗ u Der —XE—— Saudrat.
6 Iekennturachuug. —
86) Bferderãude!
Die Pferderäude droht mit der Zeit eine bedent⸗
liche Ausdehnung anzunehmen.
Es erscheint daher geboten, die Pferdebesitzer auf ⸗
die schweren wirtschaftlichen Schädigungen, die eine
alte eingenistete Pferderäude verursacht, öffentlich hin—
zuweisen und dadurch die jetzt übliche Verheimlichung,
die teils absichtlich, teils aus Unkenntnis geschieht,
zu verhindern. Außer der vorschriftsmäßigen Meldung
zes Ausbruchs der Räude oder des Verdachtes derselben
muß vor allem auch auf eine gewissenhafte Innehal—
tung der im Reichsviehseuchengesetze gegebenen Vor—⸗
chriften insbesondere in Bezug auf Reinigung, Desin—
ektion der Stallungen und Geräte und die Behandlung
zer erkrankten Tiere selbst der größte Wert gelegt wer—
den. Jede Uebertretung der gesetzlichen Schutzmaßnab—
nen wird aufs strengste geahndet werden. Je nach dem
Umfange der Seucheverbreitung könnte auch von der
Anwendung der im Viehseuchengesetze vorgesehenen
dilfsmittel der Zwangsinternierung und Behandlung
im Stalle, sowie der eventuellen zwangsweisen Aus—
zührung der Behandlung selbst und der Reinigungs—
und Desinfeklionsarbeiten auf Kosten der Sänmigen
richt abgesehen werden. Es liegt daher im eigensten
Interesse der Pserdebesitzer, dem Auftreten der Pferde⸗
räude und deren Bekämpfung die größte Aufmerksam—
eit ständig zuzuwenden.
Zanarbrücken, den 23. Zanuar 14818.
Der Königliche Landrat-59u9
 547fern

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 9.
1915 betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Per—⸗
sonen vom Handel (R. G. Bl. S. 603) habe ich dem
Schuhmacher und Schuhwarenhändler Josef Anton in
Saarbrücken J, Vorstadtstraße 13, durch Verfügung vom
heutigen Tage den Handel mit Schuhwaren und die
Herstellung von solchen, auch die reparaturmäßige auf
eigene Rechnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Saarhrücen den 25. Januar 1918.
Der Königl. Polizei-Direktor.
J. V.: Salmuth.
Bekanntmachung.
Nachdem die unter dem Pferdebestand des Bauun⸗
ernehmers Albert Jacob, Augustastraße 4, ausgebro⸗—
hen gewesene Räude erloschen ist und die amtstierärzt⸗
liche Abnahme der vorschriftsmäßig ausgeführten Des—
infektion des Stalles stattgefunden hat, hebe ich die
anterm 14. September 1917 angeordneten Schutzmaß—
ꝛegeln hiermit wieder auf. (Saarbrücker reisblatt
er. 96 Seite 464).
Soarbrücken, den 24. Januar 1918.
Der Könialiche Volizeidirektor.
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unnaunen aes Igl Lunzmies.
s8 FIJieisdipreise im Landrreise Saarbrüchen
In Abüänderung meiner Befannimachung vom 28.
August 1917 (Kreisblatt Seite 427) wird mit Wirkung
n 31. Danuar 19148 0h r bhnnho n d eu-
            
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