Wissentlich unrichtige oder unvollständige Anga⸗
hen aͤn der Kriegssteuererklärung sind int den 88 3833
bis 35. des Kriegssteuergesetzes mit Geldstrafen und
gegebenenfalls mit Gefängnis bis zu einem Jahre und
mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht.
Saarbrücken, den 16. September 1918.
Der Vorsitzende.
der Einkommensteuer-Veranlagungskommission.
J. V: Fischer, Regierungsassessor.
Kreissammelftelle
* ve *
des Kreises Saarbrücken für Schul⸗
847) sammlungen.
Die Sammlungen 24 und 25 G(Geder und alte
Schuhe) sind hinfort einzustellen.
Sadaarbrücken, den 13. September 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Ich rufe hiermit das Altpapier ab. Beliefert wird
die städtische Sammelstelle, Saarbrücken, Fürstenst.4.
Die Herrn Ortssammelstellenleiter werden ersucht, die
Auflieferung bis spätestens 15. Oktober 1918 zu erle—
digen. Gemeinsamer Versand durch den Obmann bei
kleinen Mengen wird empfohlen. Säcke können nicht
gestellt werden. Die Papiermengen werden zweckmäßig
zu Ballen gepreßt (größere Stücke, Kartons und dgl.
nach außen) und mit Draht zusammengeschnürt. Einer
Anzeige des abgelieserten Nettogewichts, nach Orts—
sammelstellen getrennt, sehe ich zum 15. Oktober ent⸗
gegen.
Saarbrücken, den 15. September 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
WMarr. Kreisschulinspektor.
MDersorxatuach richten.
Dem Königlichen Landrat und Polizeidirektor von
Halsern, Saarbrücken, ist durch Allerhöchsten Er—
laß vom 30. August d. J. der Rote Adler—
Drden I1V. Klasse verliehen worden.
Ernannt: der Fabrikbesitzer Hugo Bresach in
kleinblittersdorf zum Beigeordneten der Bürgermeiste⸗
cei Kleinblittersdorf im Kreise Saarbrücken.
Saarbrücken, den W. September 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
Nach den bisherigen Wahrnehmungen fällt die
Kartoffelernte in diesem Jahre bei weitem nicht so
reichlich aus wie im verflossenen Jahre. Bei der Ver—
brauchsregelung sowie auch bei dem Kartoffelverbrauch
jelbst muß daher von Anfang an mit der größten Vor—
sicht vorgegangen werden, damit die zur Verfügung
stehenden Kartoffelmengen bis zur neuen Ernte aus—
reichen. Die Kartoffelration ist auf sieben Pfund
pro Kopf und Woche festgesetzt und der Kreis ist ver—
pflichtet, in erster Linie die Kartoffeln im eigenen
Kreise zu erfassen; die ihm noch fehlenden Kartoffeln
werden von auswärts zugeteilt. Aus dem eigenen
Kreise erfolgt die Anrechnung nach der vorhandenen
Kartoffelanbaufläche wobei die Reichskartoffelstelle in
Berlin einen Durchschnittsertrag von 666/, Zentner
pro Morgen zugrundegelegt hat.
In erster Linie muß nun Wert darauf gelegt
werden, um die Ration von 7 Pfund verabfolgen zu
können, daß die im Kreise vorhandenen Kartoffeln
unbedingt richtig erfaßt werden. Es ist daher von der
größten Wichtigkeit, daß darauf geachtet wird, daß
keine Kartoffeln aus dem Kreise auf dem Schleich—
wege herausgebracht werden, da eine derartige; Aus⸗
fuhr nur zum Nachteil der Kreiseingesessenen wäre
Auch die Kartoffelverbraucher müssen demnach das
größte Interesse daran haben, daß keine Kartoffeln
auf verbotenem Wege aus dem Kreise zur Ausfüh—
rung kommen. Jeder Kreiseingesessene wird drin—
gend ersucht, wenn er von derartigen Fällen Kennt—
nis erhält, Anzeige zu erstatten, damit die verbotene
Ausfuhr verhindert wird. Die Kartoffeln sind sämt—
lich für den Kreis beschlagnahmt und die Kartoffel—
erzeuger können unter Zugrundelegung des festgesetz—
ten Durchschnittsertrages sich berechnen, welche Mengen
sie abliefern müssen. Bei denjenigen Erzeugern, die
unberechtigter Weise Kartoffel abgeben oder verbrau—
chen, muß zur Erfüllung ihrer Ablieferungspflicht auf
ihre Bestände, die ihnen bestimmungsgemäß zu belassen
find, zurückgegriffen werden.
Wie bereits erwähnt ist, werden pro Kopf und
Woche 7 Pfund zur Verfügung gestellt werden können
Nachlieferungen sind ausgeschlossen. Es ist daher er—
forderlich, daß vom Oktober ab die Kartoffeln mit
Bemüse gestreckt werden und nicht erst dann mit der
Streckung der Kartoffeln begonnen wird, wenn sie fast
sämtlich verbraucht sind. Bekanntlich ist das Gemüse
im Herbste in frischem Zustande am schmackhaftesten
und hält sich auch nicht so lange wie die Kartoffeln.
Der Kreis hat unter Aufwendung von ganz erheb—
lichen Mitteln für den Abschluß von Gemüselieferungs—
verträgen Sorge getragen, sodaß die Bevölkerung aus—
reichend mit Gemüse, wie Weißkohl, Rotkohl, Wirsing
Möhren, gelben Kohlrabien versorgt werden kann und
es ist nunmehr Pflicht der Bevölkerung, sich auch aus—
reichend mit· diesem Gemüse einzudecken. Das Gemüse
wird zu einem verhältnismäßig niedrigen Preise über—
wiesen werden können und vor allen Dingen ist es er⸗
forderlich, daß ausreichend Weißkohl und Rüben einge
schnitten werden, die insbesondere im kommenden Fruh
jahr verwendet werden können.
Ferner hält sich auch Weißkohl, Rotkohl, Wirsing,
Möhren und Kohlrabien bei sachgemäßer Lagerung,
insbesondere in kleinen Mengen, in frischem Zustande
bis zum kommenden Frühjahr. Die Herbstgemüseliese—
rungen haben stark eingesetzt und das Gemüse isi
ferungen haben stark eingesetzt und das Gemüse ist
verhältnismäßig früh reif geworden. Es ist daher er—
forderlich, daß sofort mit dem Eindecken begonnen
wird, da nicht feststeht, wie lange diese Lieferungen an—
halten werden. Wer sich nicht hinreichend mit Gemüse
versorgt, hat sich nachher die Schuld selbst zuzuschrei—
ben, wenn er im Winter und auch im nächsten Frühjahr
nicht ausreichend mit Gemüse versorat ist.
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Rpbiseparkasse daarheücken.
Kassenlokal: Saarbrũckenl, Gerichtsstrasse 3
Lazrenttunden: d / à— II. 524 Unr, Sametan aaenm. geechlerten
hepeeto Pernsprecher 2740. 8αnναν
Die Rasse ist eine Eipriehtung des Kreises Saarbracken und
ron der Kunitl. Regierung aĩs mandelsicher erklart; sur die
Einlagen haftet auSer den nach Regierungs vorsehrift sicher
angelegten Rapitalien der Raase ein Renervesonds in Hohe
von Mark 1700 000 aowie der Kreis Saarbrocken mit aeinem
Vermdgen und seinen gesamten Tinkunsten.
Annahme von Spareinlagen und Depositen in jeder Hohe
mit taglicher Verzinsung. Scheck- und Giro· Verkehr. :: Amtl.
Hinterlegungsstelle tur Mundelgeld und Reichskriegsanleihe.
Strengste Geheimhaltung durch die Satzung gewahrleistet
Indan s in Altenwald, Bischmisheim, Brebach, Bre-Nnb
bz bost feld, Dudweiler, Friedrichsthal, F. arsten
hausen, Gersweiler, Guchenbach, Heusweiler, Kleinblitters
dorf, Luisenthal, Puttlingen, Quierschied, Scheidt. Sulzbach,
Wehrden.