3
4
557) Bekanntunachung.
betreffend die Erhöhung des Höchstpreises für Eier.
Vom 15. August 1918 a6 wird der Höchstpreis für Eier
beim Erzeuger auf 40 Piftg. das, Stück festaesetzt.
Sadarbrucken. den 14. August 1918.
Der Königliche Landrat.
ber in unvermindertem Umfange fortzusetzen.“ Die Schulen.
die ihre Herbstferien in Uebereinstimmung mit den höheren
Schulen regeln, müssen nach Wiederbeginn des Unterrichts
die Klassensammlung unverzüglich wieder einrichten. Bei
den übrigen Schulen werden die landwirtschaftlichen Arbeiten
viele Kräfte in Anspruch nehmen. Es ist Aufgabe der Orts—
sansmelstellenleiter, alle unbeschüftigten Kinder während der
Ferten heranzuziehen, wie sie auch Sorge zu tragen haben.
daß stets die genügende Anzahl von Lehrpersonen für die
Leitung der Sammlung und die Beaufsichtigung der Kinder
zur Verfügung steht. Ich mache erneut darauf aufmerksam,
daß die Brennesselsammlung nicht in den Hintergrund treten
darf, daß die Ernte vielmehr wegen ihrer hohen Bedeutung
für die Kriegswirtschaft restlos erfaßt werden muß. Falls
irgendwo Laub- oder Brennesselbestände wegen Mangels
an Arbeitskräften nicht geerntet werden können, sehe ich einem
rechtzeitigen Berichte der Ortssammelstellenleiter entgegen
Saarbrücken, den 20. August 1918.
Der Leiter der Kreissammelltelle
des Kreises Saarbrüchen für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor.
558) Bekannutmachung
Nachdem die bei einem Pferd (Fohlen) des Fabrikanten
H. Walster, Dudweiler-Chaussee Nr. 59, ausgebrochen ge—
pesene Räude erloschen ist und die amtstierärztliche Ab—
nahne der vorschristsmäßig ausgeführten Desinfeltion des
Stalles stattgesunden bat, hehbe ich die unterm 13. März d. J.
angeordneten Schußmaßregeln hiermit wieder auf. (Saar—⸗
brucker Kreisblatt Nr. 23 Seite 77).
Saarbrücken, den 10. August 1918.
Der Königliche Polizei-Direktor.
559) Bekanntmachung
Nachdem die unter dem Pferdebestande des Christian
Heß ausgebrochen gewesene Räude erloschen ist und die
Imntstierärztliche Abnahme der vorschriftsmäßig ausgeführten
desinfektion des Stalles stattgefunden hät, hebe ich die
nterm üb. Januar d. J. angeordneten Schutzmaßregeln hier—
mit wieder auf. Saarbrüder Kreisblatt Nr. 5, Seite 20.)
Saarbrücken, den 14. August 1918.
Der Könialiche Polizeidirektor.
Saarbrücken, den 23. August 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
33 nnna ßngn e *
—00
Bekanntmachung
Auf Grund der 88 4 und 11 der Satzung des Rheinischen
Liehhandelsverbandes vom 8. November 10916 bestimmen
wir hiermit für die Rheinprovinz:
8 1.
Für Schlachtschafe gelten folgende Höchstpreise:
Klasse 12 Vollfleischige Lämmer und Jährlinge (Hammel
und ungelammte Schafe): einhundert Mark je b0 Kg.
Lebendgewicht.
Klasse 2: Vollfleischige und fette Mutterschafe: neunzig
Mark je 50 Kg. Lebendgewicht.
dlasse 3: Magere und gering genährte Schafe und Zucht⸗
böcke: siebzig Mark je 50 Kg. Lebendgewicht.
Nlasse 4: Minderwertige und abgemagerte Schafe: fünfzig
Mark je 50 Kg. Lebendgewicht.
Für Heidschnucken ist der Höchstpreis in allen Klassen 20
Prozent geringer.
J
VBertinsachaung des Versahrens jür die Abhebung von NRenten
cuf Grund der Reichsverscherungsvronung.
Das Reichsversicherungsamt hat versuchsweise angeord—
net, daß bei allen Rentenquittungen über monatliche Zah—
lungen nur einmal alle Vierteljahre eine Beglaubigung der
Unterschriften, eine Lebens- poder Witwenschaftsbescheinigung
gefordert werden darf, und zwar für den letzt en Monal
jedes Vierteljahrs. Das Gleiche gilt von der die Beglaubi—
gung ersetzenden Stempelung der Quittungen über Zudagen
zu Renten.
—360
——
233* 8 8 a c8 ebð J
orgudltn n rad bDar nssb
Sttcdwestd. Genosssseus chafts anltt e. G. m. b. H
borwilop Gaar, ͤzarrütkeon 4 (blzabnztpaggb
Ferpreccher: Gerswetser 255 und 3141
Saarbrũcken 287
IIl. Id. Betithekapltal, 3 VhI. Ix. Peserven, big. Termögenu. Laftzummen
verzinst
Spar- und kanital-Einlagen in jeder Hönhe
vom aee der Einzahlung ab mit
g 2.
Die Ermittelung des Lebendgewichtes erfolgt auf einer
zffentlichen Wage möglichst am Standort der Tiere mit
einem Gewichtsabzug von 5 Prozent.
8 3.
Ueberschreitung der Höchstpreise wird gemäß der Anord⸗
aung der Landeszentralbehörden betreffend Bildung rechts—
ähiger Verbände zur Regelung des Viehankaufes vom 19.
JFanuar 1916 sowie auf Grund des Gesetzes betr. Höchst⸗
preise vom 4. 8. 14 in der Fassung der Bekanntmachung
bom 23. März 1916 (R. G. B. S. 188) bestraft.
8 4.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.
Köln, den 15. August 1918.
Hgl. Preuß. Proprgiasstenschttelle
Abt. Rhetn. Viehhandbelsverband.
Der Vorstand⸗
DPꝛ. Nnltng;, stellv. Vorsitzender.
und bei Festlegung lan gerer Kündigungstristen höher.
ELinlagen in laufender Rechnungs und Scheck-Konto
nach Vereinbarung.
Dn—e lee
Erledigung aller Sparkassen-u Banbgeschätte.
Fincahlungen können aueh bei allen Reichsbankanstalten
auf unser Reichshank-Giro-Konto, aut
unser PostscheckKonto Coln 828 und bei unseren
24 auswärtigén Agenturen im Sgargebiet und Lothringen
erfolsgen. CGeschaftsberichte und Auskunst irei.
“
—
560) Nelan atnachuug
Tie Räude unter dem Pferdebestande des Milchhändlers
Stephan zu Völklingen, Etzelstraße, ist erloschen und sind
daber die angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgeboben
vborden.
Völklingen, den 13. August 1918.
Die Polizei⸗-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Sohns.
32) Kreissanermelsteile
des Kreises Saarbrücken ür Schualsammlungen.
Gemäß, Verfügung des Kriegswietschaftsamtes 4300
U. 5 vom 15. 8. 18, die den Ortssammelstellen im Abdrudk
ugegangen ist, ist die LRAubheusahmlung bis Ende Sevten
8 J——
e bbld Wode dee W e
Ciugetr. Genoffenschaft mit beschräukter Haftoslicht
als Malstatt:wurbacher Volksbank gegründet 1873.
Fernsprecher 213 und 351 (Hauptgeschäft), 1291 (Filiase St. Kobann).
186 Iweigsielle Burbach).
330 F —
Spareitlagene, Bardesafiten
in jeder Höhe je nach Kündigung
— 9 1. 6 Sr
— 4 24 b —„
Einzahlungen können auch auf unser Reichs banteSiro⸗Kontoe
Saarhrücken sow, auf unjer Postichettoniginnr seererüßeß