Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmun—
gen werden auf Grund des 8 17 der Bekanntmachung
über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die
Bersorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 607) und des 8 15 der Bekanntmachung über
Fleischversorgung vom 27. März 1916 (Reichs-Gesetzbl.
3. 199) bestraft.
Zucht- und Nutzvieh, welches entgegen diesen Vor—
schriften gehandelt oder aus einem Kommunalverband
ausgeführt ist, unterliegt der Beschlagnahme und ist
dem zuständigen Viehhandelsverbande zur Verwertung
zu überweisen.
Diese Anordnung tritt mit dem 1. Januar 1918
iu Kraft.
Berlin, den 27. Dezember 1917.
Der Staatskommissar für Volksernährung
von Waldow.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
von Eisenhardt-Rothe.

— — —

Vd hunen
gs sonien segseruüngsPeissüenten
Bekanntmachung
In der Beilage zu Nr. 39 des Zentralblattes für
das Deutsche Reich von 1917 ist das neue Verzeichnis
der nach 8S 59 der Prüfungsordnung für Aerzte vom
28. Mai 1901 zur Annahme von Praktikanten ermäch—
figten Krankenhäuser und medizinisch-wissenschaftlichen
Institute veröffentlicht worden.
Für den Regierungsbezirk Trier kommen nachste⸗
hende Krankenanstalten in Betracht.

ODrf

Name der Anstalt e—,

Dillingen
Rerzig
Neunkirchen
Quierschied
Zaarbhrucken

— der Dillinger Hütten⸗
werte
Lrovinzial⸗Heil⸗ und Pflegeanftalt
Znappschastslazarett
nappschaftskrankenhaus
Neues Krantenhaus der Hospitalstiftung
Zrankenhaus des Knappschajtsvereins der
Burbacher Hütte
—
seltionstrantheiten
dr. Schoenemanns Privat⸗Augenheil⸗
anstalt
dungenheilstätte
nappichastslazarett
trantenhaus der Vereinigten Hospitien
rankenhaus der Barmherzigen Bruder
Znappfchastskranken haus
pu der Kranlenkasse der noge
ling'schen Eisen- und Stahlwerke
Trier, den 9. Januar 1918.
Der Regierungs-Präsident
J. V.: Neff.
1
bekbunsmochüren es Ehl. Lumurutssies
jpgoftfi
uund ser shl. Poltzeiddrektion
3 Bekanntmachung.
Bei der gegenwärtig herrschenden Not an brauchbaren.
nebesondere eiweißhaltigen Futtermitteln datf kein zu
zßuiterzwecken dixekt verwendbarer oder aber zur Herstellung
von Futtermitteln geeigneter Stoff verloren gehen. Es
ist Faher zu begrüßen, daß der Kriegsausschuß für Ersatz—
utter, Berlin, die bisher zum großen Teil nach dem Ab—
rrennen ungenutzt gelassene flüssige Obst- und Trauben—
vein hefe⸗Schsempe zur Herstellung eines haltbaren Futters
n erfassen sucht, indem er bestimmte Brennereien verpflich—
et dat, die bei ihnen sich ergebende gebrannte Hefe in
epreßtem Zustande an ibn chrtliefern Nach Tropfanné

2
3

ßonnenberg
Sulzbach
Trier
Voltlingen

und Vermahlung wird die Hefe dann in den Handel ge
bracht werden; derart getrocknete Hese dürfte zu den eiweiß
reichsten Futtermitteln rechnen, die uns zurzeit zur Ver
fügung stehen.
Da frische Traubenweinhefe lehr reich ist an Weinsteir
und da die Heeresverwaltung zur Herstellung von Er
frischungen für unsere Feldarauen sowie für wichtige tech
nische Zwecke erheblichen Bedarf daran hat, hat der Kriegs
ausschun nur Brennereien verpflichtet, die lo eingerschte
siind, daß sie den Weinstein restlos gewinnen können.
Viele Brennereien lassen mit der flüssigen ogebrannten
Schlempe diesen wertvollen Stoff mit abfließen; die All
gemeinheit hat dabher Interesse daran, das möglichst sämt
liche frische Hefe an die vom Kriegsausschuß verpflichteten
Brennereien verkauft wird.
Die in Frage kommenden Brennereien sind in Erfah
rung zu bringen durch die Herren Weinbau-Inspektore
oder aber durch die örtlichen Vertrauensleute für die Wein
—— die auch gern jede andere Auskunft er
teilen.
Die Hefen lind vorläufig nicht beschlagnahmt, bestimmt
Preise bestehen also nicht; die Festsetzung der Preise bleib
der freien Vereinbarung zwischen Käuser und Verkäufer
lüberlassen. Es sei den Winzern aber empfohlen, ihre Hefe
hald abzusetzen und daher nicht zu hohe Preisforderung
zu stellen, da verlautet, daß in Aussicht genommen ist
die Hese unter Festsetzung bestimmter Höchstpreise zu be
schlagnahmen.
Abgesehen davon, daß es wohl im eigenen Interesse
der Winser liegt, ihre Hefe vor Eintreten der Beschlag—
nahme zu verkaufen, dürfte schon der Gedanke, daß durd
Beherzigung dieser Zeilen und die dadurch gesteigert
Erzeugung von Weinstein unseren tapferen Feldgrauen in
erheblicherem Maße als bisher Erfrischungsmittel geboten
werden können, unsere Winzer veranlassen, möglichst bal
die anfallenden Hefen den in Frage kommenden Brenne
reien zuzuführen. Des Dankes der Allgemeinheit dürfer
sie sich dann versichert sein.
Saarbrücken, den 16. Zanuar 1918.
Der Königliche Landrai
von Halfern

Bekauntmachung
Die ansallende Obst- und Traubenweinhefe (Drusen
Trub) wird in diesem Jahre von dem Kriegsausschuß fü
Ersatzfutter, Berlin, Burggrafenstr. 11, nach Möglichkeit ge
sammelt und zu einem wertvollen, eiweißreichen Futter ver
arbeitet. Die frischen Hefen sollen zur Gewinnung des Al
kohols und des wertvollen Weinsteins, an dem die Heeresver—
waltung zur Lerstellung von Erfrischungsmitteln für das
Heer und für technische Zwecke großen Bedarf hat, —
bestimmten, von dem Kriegsausschuß verpflichtzeten Brenne
reien zugeführt werden und zwar folgenden;
Zulius Ostermann, Andernach am Rhein.
W. ZJ. Richarz, Königswinter am Rhein.,
Peter Eckes, Nieder-Olm, Hessen,
Förstner K Moser, Nieder-Olm,
Dr. Erckmann Nachf., Alszey, Hessen,
Friedrich Bauer III, Gimmeldingen (Pfalz),
Fmanuel Kern, Edenkoben (Pfalz),
Kebr. Stumpf, Kreuznach,
denrik Andersson (Fa. Martin Jeune & Co.), Johannisbera
stikolaus Oberkirch, Beurig.
Es wird dringend ersucht, die anfallenden Hefen au«
schließlich an diese Brennereien zu verkaufen.
Die Feststellung der Preise sur die frischen Hefen bleib
den Vereinbarungen zwischen den Brennereien und den
vefeverkäufern überlassen. In Kürse dürften jedoch dit
— unter Festsetzung bestimmter Höchstvreise beschlagnahm
werden.
Der Beauftragte der Weintrestersammlung, Herr ......
n ... . und die örtlichen Vertrauensleute für der
Aufkauf der Weintrester werden in allen offenstehender
Fragen Auskunft erteilsen, und übernehmen auf Wunsch aue
gern die Vermittlung der Hefeverkäufe an die Brennereien“
Saarbrücken, den 16. Januar 1918.
Der Königliche Landrat?
von Halfern.

55) Bekanntmachung.
Nach Ablauf der in meiner Bekanntmachung vom
Dezember 1917 festgesetzten Frift für die Abstimmung übe
die Errichtung einer Zwangsinnung für das Schuhmacher
handwerk in den Bürgermeistereien Sulzbach, Friedrichstha
und Quierschied ise die Abstimmungsliste geschlossen worden
WBon bheute ab liegt die Liste während 2 Wochen werkb
tänlich Ann — B-BUßhr rittass in — ——n de⸗
            
Waiting...

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