Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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erforderlichen Räume noch Schwierigkeiten erwachsen,
jo ist hierher zu berichten.
Saarbrücken, den 11. Juli 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.

Angesichts der sich stetig mehrenden Beschwerden der
Forstrerwaltung über die Waldbeschädigungen ersuche
sch die Herren Ortssammelstellenleiter, die Kinder al—
ler beteiligter Klassen immer wieder und eindringlichst
zu Wohldechalten im Walde ermahnen zu lassen.
Strengsie Aufsicht ist unerläßlich. Es ist darausf
zu achten, daß die Kinder nur in einem beschränkten
—
übersehen kann. Es muß ,unter allen Umständen
berneden werden, daß Baume der Krone beraubt
werden, daß junge Eichenstämme gewaltsam umge—
bogen werden oder daß die unteren Aeste gar nicht
abgestreift, dasür aber die Kronen völlig leer ge—
pflückt werden. Mittleren Klassen werden zweckmäßig
besonnene ältere Kinder als Aufsichtshelser beigegeben.
Saarbrücken, den 14. 7. 18
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Manrx, Kreisschulinspeltor.

Personalnugc richten.
Ernannt: Der Königl. Steiger Johann Lamour in
Riegelsberg zum Beigeordneten der Bürgermeisterei Seller—
dach im Kreise Saarbrücken. — Der Bierbrauereibesitzer
Wilhelm Groß in Riegelsberg zum Beigeordneten der
Bürgermeisterei Sellerbach im Kreise Saarbrücken. — Der
dandwirt Peter Maas in Etzenhofen zum Beigeordneten der
Bürgermeisterei Sellerbach im Kreise Saarbrücken

Saarbrücken, den 19. Juli 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.

Nach den Bestimmungen der Verordnung der
Heeresgruppe betr. Beschlagnahme von Heu, Ohmd und
Stroh vom 5. 2. bezw. 17. 5. 18 ist Heu, Ohmd und
Stroh in Elsaß-Lothringen für die Heeresverwal—
ung beschlagnahmt; hierdurch ist naturgemäß auch
die Ausfuhr dieser Futtermittel aus Elsaß-Loth—
ringen verboten. Dies würde an der Grenze viel—⸗
fach Härten mit sich bringen, insofern Landwirte aus
den benachbarten Staaten die Erträge ihrer in Elsaß—
Lothringen gelegenen eigenen oder gepachteten Wiesen
und Felder nicht einbringen könnten. Um denselben
die Sicherstellung dieser Ernten zu erleichtern, hat
die Heeresgruppe sich mit dem Vorschlag des Kriegs⸗
wirtschaftsamtes einverstanden erklärt, daß in solchen
Füllen die Beibringung einer Erlaubnis zur Umla—
zerung von der zuständigen Kriegswirtschaftsstelle
Kreisdicektion), in deren Kreis die Flächen liegen,
genügt.

Obsi⸗e und Gemüse⸗Versaud
Von zuständiger Stelle wird uns geschrieben: Infolge
der Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obsft üder
zßrühgemüseund Frühobst vom 5. April 1018 ist für
den Versand von Aieepfeln, Kirschen, im Regierungsbezirk
Trier auch, Dlau⸗ Geibel⸗) beeren GKontrollosst genannt)
und von Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl, Mairüben. Möhren,
sarotten (Kontrollgemüse gen.) mit der Eisenbahn die
Zenehmigung des für den Absendungsort zuständigen Kom—
Nunalverbandes erforderlich. Die Genehtiigung wird bei
Stück⸗ (Expreß⸗) gutsendungen durch Abstempelung des
Frachtbriefes, bei Wagenladungen durch Erteilung eines
Benehmigungsscheines erteilt. Der Frachtbrief muß unde
dinat die Bezeichnung Kontroslobst oder Koöonm—
trollgemüse“ als Inbaltsangabe tragen, denn bei an—
derer Inbaltsbezeichnung muß die Eisenbahn die Annahme
der Sendung, verweigern. Ueber die Handhabung de: Ver—
sandaenehmigung bestehen noch nauncherlei Welel

Die Versandgenehmigung ist- lediglich formell, sy
dient als Verlehrscontrolle und darf unter keinen Umstän
den als Ausfuhrverbot verer als Absaßzbeschränkung gehand
habt werden. Der Verkehr mit Kontrollobst und
Kontrollgemüse ist frei. Die Versandgenehmigun
darf nur dann verwelgert werden, wenn die Höchstprei
überschritten sind, wenn der Nachweis erbracht wirt
daß es sich nicht um Frühobst oder Frühgemüse handel—
londern um Herbstgemüse und Herostobst, durch dessen früh
zeitige Aberntung der Volksernährung Schaden zugefüg
verden kann, oder wenn der Grund zu der Annahme besiest
daß durch den Absatz die Erfülflung ordnungsmäßig geneh
migter Lieserungsverträge gefährbet würde. Zur Hand
habung der Vreiskontrolle ist angrordnet, daß Händler be
Beantragung der Versandgenebem'aung die durch die Ver
ordnung vom 3. April 1917 über Cemüse, Obst und Süd
früchte vorgeschriebenen Schlußscheine vorle en. Für der
Transvort von Kontrollobst und Kontrollgemüse auf den
dandwege oder die Mitnabme als Handgepväck in der Eilen
bahn ist keine Genehmigung erforderlich.
— —— —

öò—

Be anntenachung.

Die Schalter und Stahlkammer sind mit Aus
nahme von Samstag jeden Werktag
von nachmittags 3—4 Uhr
für den Kassenverkehr wieder geöffnet. Vormittags
Kassenstunden von 8/—1 Uhr.
Saarbrücken, den 17. Juli 1918.
Kreissparkasse Saarbrücken J.
Gerichtsstraße 3.

⸗
—V———
Sũûũciwestd. Genosseuschaftsbanuk e. G. m b. H
bepsweilen (aapt, daardpüthen z (8uhatßhgtpagso
Fernsprecher: Gersweiler 255 und 3141
* GSaarbrũüũckæen 207
20 RlIl. X. Betrlehskapital, 3 Rill. A. Pösbrtvbhn, big. Permögen I. Lastsumnen
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—*
⸗

Vom 15. Juli 1918 ab verkehrt der Personenzug 566 voꝛ
Merzig bis Dillingen in folgendem Plane:
Merzig . ab 12.48 Nachm.
Fremersdorf,, 1259
Beckingen 1257 5
Dillingen .an 1.00 „ab 1.15 Nachm., wie bisber
baarbrücken, den 5. Juli 1918.
Köengliche Füsenbahndireltion.

J—

43
EA 5
Reinstimmer
ür Flügel und Vianss.
P. Fund.
Renulirchena. d. Saar.
Schlosir. 32.
Postkarte genügt.

WBohnungsyerunderune
Wohne jetzt:
Gatter⸗8tratze Nr. 4
Nenarg Peder. Dachdedermeiter—
Vöoölklingen.
            
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