Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 hiermit zur
zfsentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Kgl. Polizeidirektion
Saarbrücken 1, Schloßplatz Nr. 2, Zimmer 24, wäh—
cend der nächsten 14 Tage und zwar vom 16. Juli
bis einschl. 29. Juli ds. Is. zu iedermanns Einsicht
offen.
Während dieser Zeit können bei der genannten
Ztelle Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll er⸗—
hoben werden.
Saarbrücken, den 11 Zuli 1918.
Der Kgl. Polizeidirektor.
J. A.: Zibell.
⸗kanntmachnung
Die Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal
hat bei dem Herrn Regierungspräsidenten in Trier
die landespolizeiliche Genehmigung zur Ausführung
eines Gleisanschlusses nach dem Kohlenlager des
Kohlenhändlers Wilhelm Kaufhold, Saarbrücken r,
Hohenzollernstraße 99, nachgesucht, was ich auf Grund
der 88 17 und 47 des Ges. über Kleinbahnen und
Privatanschlußbahnen vom 28. Zuli 1892 hiermit zur
offentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Kgl. Polizeidirektion
Saarbrücken 1, Schloßplatz Nr. 2, Zimmer 24, wäh⸗
rend der nächsten 14 Tage und zwar vom 16. Juli
bis einschl. 29. Juli ds. Is. zu jedermanns Einsicht
offen.
Während dieser Zeit können bei der genannten
Stelle Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll er—
hoben werden.
Saarbrücken, den 11. Zuli 1918.
Der Kgl. Polizeidirektor.
J. A.. 31neII.
59)
4160)
—
4
Bekanntnnachung
In Abänderung der Veröffentlichung vom 27. Oktober 1917
und 25. März 1918 machen wir hiermit bekannt:
Der Rheinische Viehhandelsverband verzichtet als Käufer
des in der Rheinprovinz aufgebrachten und bei seinen Ver—
trauensleuten angelieferten Schlachtviehs auf die Geltendmachung
er Ansprüche aus gesetzlichen Gewährmängeln.
Die hierfür an die Vertrauensleute zu entrichtenden Ge—
zühren beiragen mit Wirkung vom 2. Juni 1918 ab:
bei Großvieh Mk. 2.— für das Stück
Kälbern 0.30,„
Schweinen, 060
„ Schafen, 0.1830 *
LRusdrücklich wird darauf hingewiesen, daß ber Verzicht
des Rückgriffsrechts sich nicht nur auf den des
Schlachttieres bei dem Vertrauensmann bezieht, sondern alle
Vorbesitzer einschließlich des Tierhalters aus ihrer Haftung
— weshalb alle als Käufer auftretenden Behörden und
bersonen die Gebühren vom Kaufpreis abauhalten berechtigt sind.
oln. den 27. Mai 1918.
Der Vorsttzende:
gez. Dr. Lothes
161) Bekanntmachung
betreffend ber Ersassung des Herbstgemüses und des
Herbstobstes.
In diesem Jahre wird das Herbaemüse Weißkohl,
Rotkohl, Grünkohl, Möhren, Zwiebeln aller Art) und das
derbstobst (Aepfel, Birnen, Pflaumen und Zwetschen)
wangsweise bewirtschaftet werden.
Die Besszirksstelle für Gemüse und Obst wird zum Auf—
auf des bewirtschafteten Gemüses und Obstes nur solche
ßersonen zulassen, die im Besitze der Genehmigung zum
vroßhandel mit Gemüse, Obst und Südfrüchten sowie eines
zum Aufkauf berechtigenden Ausweises der Bezirksstelle für
Bemüse und Obst sind.
Diejenigen Großhändler, welche zum Aufkauf von Ge⸗—
müse und Obst augelassen werden wollen. werden auf—
gefordert, ihre Zulassung bis spätestens 1. Augauf
d. J. bei der unterzeichneten Stelle zu beantragen. Die
Zulassung erfolat nur, wenn die Geschäftsbedinanngen der
Bezirksstelle für Gemüse und Obst anerkannt werden.
Trier, den 9. Zuli 1918.
J Besgirksstelle für Gemüse und Obst
für den RegBez. Trier Verwaltunssabteilung
Der Vorsißende, Shrakamp.
462
Gemeinde⸗ Angelegenheiten von Brebach
In der vor einigen Tagen stattgefundenen Sitzung des
Gemeinderates von Vrebach wurde der Haushaltsplan für
das Jahr 1918 beraten und in Einnahme und Ausgabe fest—
gesetzt auf 388908 Rark. Zur Deckung des dur ) den Todder
beiden höchstbesteuerten Steuerpflichtigen entstardenen Steu—
erausfall wurde die Einführung einer besonderen Gewerbe—
steuer für die Gewerbetreibenden der Steuertlasse J und J
beschlossen. Es sollen 2ö der gezahlten Löhne und Gehäl—
ter als besondere Gewerbestener erhoben werden. Außer—
dem wurden die Gemeindeumlagen auf die tealsteuern
EGrund⸗ Gebäude- und Gewerbesteuer) von 155 Prozent
auf 200 Prozent erhöht. Eine Erböhung der Umlangeprozente
auf die Einkommensteuer (bisher 150 Prozent) tritt nicht
zin. Ferner wurden festgeseßt die Haushaltspsäne des
Wasferwerks in Einnahme und Ausgabe auf 15818 Mar!
und des Gaswerks auf M300 Mark. Zur Ersgielung eines
hesseren Wassers soll ein nues Bohrloch in einiger Entfer—
nung von der jetzigen Quelle niedergetrieben werden. Die
dadurch entstehenden Kosten wurden vom Gemeinderat be—
willigt. Seitens der Erben der verstorbenen Freifrau von
Stumm-Halberg ist der Gemeinde Brebach zur Verwendung
zur sozialen Fürsorge ein Legat von 250 000 Mark ausgesetzt
worden. Der Gemeinderat nahm diese hochherzige Stiftung
an und beschloß, ihr den Namen „Ida von Stumm-Stiftung
der Gemeinde Brebach“ zu geben. Für die Verwaltung der
Stiftung wurde ein Kuratorium gewählt. — Zur Luden—
dorffspende bewilligte der Gemeinderat einen Beitrag von
200 Mark. Ebenso wurde der katholischen Kirchengemeinde
für die Einrichtung des Kinderhorts eine Beihilfe bewilligt
Anstelle des derstorbenen Geheimrats Böcking wurde Sani—
tätsrat Dr. Baentsch zum Mitglied des Bürgermeistereirats
gewählt. — Die mit Ablauf dieses Jahres endigende Wahl⸗
zeit einiger Gemeinderatsmitglieder wurde auf ein weiteres
Jahr verlängert. Auch soll von einer Ersatzwahl für das
verstorbene Mitglied Geheimrat Böcking bis auf Weiteres
abgesehen werden. In Ausführung des Kriegsgesetzes über
die Vereinfachung der Verwaltung wurde beschlossen, daß fü
die Veschlußfähigkeit des Gemeinderats schon die Anwesen
heit von mehr als ein Drittel der Mitalieder genügt.
I 28 I
Kreissammelstelle
. »
des Kreises SGgarbrücken für Schul—
463) sammlungen.
gZm Anschluß an Bekanntmachung 437, Kreisblatt
48, 5. 7. 18 sind Anfragen eingegangen, wie zu
verfahren ist, wenn die Kinder den Transport zum
Waggon bezw. zur Darre selbst bewirken. In diesen
Fällen fließen die Fuhr- bezw. Ladekosten den betei—
ligten Kindern in voller Höhe zu. Es genügt alsdann
auf der Rückseite der Einkaufsquittung der Vermerk:
„Fuhrkosten in voller Höhe den mit dem Transpor—
betrauten Kindern ausgezahlt.“ Belege sind nicht er
forderlich.
Saarbrücken, den 11. Juli 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor.
Die 2. Anweisung zur Ausführung der Verord
nung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungs
amtes über die Gewinnung von Laubheu vom 27. 12.
1917 verpflichtet die Eigentümer, Mieter oder sonsti—
gen Nutzungsberechtigten von zum Trocknen von Laub
geeigneten Räumen, wie z. B. Tanzböden, Sälen
Schuppen, Lagerböden u. s. f. diese Räume auf An—
vrdnung der zuständigen Behörden (Landrat) gegen
angemessene Vergütung zum Trocknen und Verpacker
von Laub zur Verfügung zu stellen. Sollten dennoch
den Herren Ortssammelstellenseitern beim Anmieten der