Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

2140

ländischen Zweck zur Verfügung stellen. Sammel—
tellen sind die durch die Bürgermeister—
iümter eingerichteten Altbekleidungs—
stel len. Wo sich diese befinden und wann die Ober—
kleider abgegeben werden können, wird durch die
Bürgermeisterämter öffentlich bekannt gemacht. Es
vird gebeten, nur einigermaßen gebrauchsfähige An—
züge zur Ablieferung zu bringen, d. h. solche An—
züge, die ohne größere Reparaturen wieder instand
gesetzt werden können. Hochgeschlossene Joppe und
hose gilt als Anzug; statt einer langen Hose kann
auch eine Kniehose von Sportkleidung abgegeben wer—
den. Der von einer Verson abgelieferte Anzug braucht
in seinen Teilen nicht von demselben Stoff und der—
selben Farbe zu sein. Fracks, Smokings, Uniformen und
Anzüge aus Leinen, Lüster und Flanell sind von
der Abgabe ausgeschlossen. Bei der Ablieferung wer—
den die Anzüge sofort durch Fachleute abgeschätzt und
angemessen bezahlt. Diejenigen Leute, welche bis 10
Juli 1918 Kleidungsstücke abgeben, erhalten zu den
regelmäßigen Schätzungsbeträgen einen Aufschlag von
10 v. H. Allen Abliefernden wird eine Empfangs—
bescheinigung ausgestellt, die die Zusicherung enthält,
daß die jetzt abgegebenen Oberkleider bei einer im
veiteren Verlauf des Krieges etwa notwendig wer—
denden anderweiten Einforderung getragener Ober—
kleider in Anrechnung gebracht werden. Die Empfangs—
bescheinigung berechtigt nicht zur Entnahme eines Be—⸗
zugsscheines für einen neuen Anzug.
Saarbrücken, den 17. Juni 1918.
Der Königliche Landrat
und Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. V.: von Salmuth,
Regierungs-Assessor.
1525 Bekanntmachung.
Die Besttzer von Oelsaaten (Raps, Rübsen, Hedrich
Ravison, Sonnenblumen, Senf, Dotter, Mohn, Lein—
und Hanfsamen) mache ich hiermit darauf aufmerk—
sam, daß auch die diesjährige Ernte beschlagnahmt
and an die vom Kriegsausschuß für pflanzliche und
tierische Dele und Fette ernannten Kommissionäre ab—⸗
zuliefern ist. Gemäß 82 Abs. 1 der Bundesratsver—
ordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Pro—
dukte vom 23. Juli 1917 (R. G. Bl. S. 646) fordere
ich die Besitzer von Oelsaaten auf, zu Beginn eines
jeden Kalendervierteljahres und zwar bis zum 5. Tage
erstmalig jedoch bis zum 28. Juli ds. Is. ihre Be—
stände bei dem zuständigen Bürgermeisteramt anzu—
melden.
In der Anmeldung ist anzugeben:
. Name und Adresse,
2. Art und Menge in Kilogramm,
3. nächste Bahn- oder Verladestation,
x. von wann an zur Lieferung bereit.
Die Oelfrüchte sind bis zur Abnahme aufzude.
wahren und pfleglich zu behandeln.
Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit
Beldstrafe bis zu 1500 Mark wird nach 8 10 der Bun
desratsverordnung bestraft, 1. wer Vorräte, zu deren
dieferung er nach 81 verpflkichtet ist, beseite schafft,
zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen
als den Kriegsausschuß liefert, odder wer Vorräte, zu
deren Lieferung er nach 81 Abs. 2 nicht verpflichtet
ist, oder die ihm nach 86 Abs. 2 gelieferten Oelkuchen
an andere entgeltlich abgibt;
2. wer eine ihm nach 8 2 Abs. 1 obliegende Anzeige
nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wer wissent⸗
lich unvollständige oder unrichtige Angaben macht,
3. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und
pfleglichen Behandlung (3 Abs. 4) zuwiderhandelt,

4. wer den nach 89 erlassenen Ausführungsbestin
mungen zuwiderhandelt;
5. wer ohne Vorlegung und Abnahme des Erlaub
nisscheines Oelfrüchte zur Verarbeitung annimmt (
Abs. 2 Nr. 2).
Saarbrücken, den 10. Juli 1918.
Der Königliche Landrat
von Halfern.

453) Fkanntmachung.
Die Besitzer von Schrotmühlen werden hierm
aufgesordert, dem zustündigen Bürgermeisteramt 6
spätestens 25. Juli die Schrotmühlen anzugeben.
Mühlen, die bis zu diesem Zeitpunkte nid
angegeben sind und später aufgefunden warden, we
den eingezogen.
Saarbrüchen, den 16. Juli 1918 J
Der Landrat

154 Gekanntmachung.
Obsttrester werden wie im letzten Jahre, so auch in dieser
domn Kriegsausschuß für Ersatzfutter in Berlin bewir
aftet. — — J
Als Vertrauensmann für den Kreis Saarbrücken ist
Caspar Feld in Emmersweiler
ernannt. Derselbe ist beauftragt, die im Kreise anfallende
Obsttrester für Rechnung des Kriegsausschusses für Ersa—
futter aufzukaufen und zu sammeln.
Saarbrücken, den 10. Juli 1918.
Der Königliche Landrat.

455) Srlaum trrach un g
Der Per« Kommandierende General hat den
Rangierer Heinrich König, Gerberstraße Nr. 32, fü—
umsichtiges Verhalten bei der Festnahme von 2 rus
sischen Kriegsgefangenen eine Belohnung von 10 Mi
bewilligt und dem Genannten seine Anerkennun
ausgesprochen.
Saarbrücken, den 8. Juli 1918.
Der Kgl. Polizeidirektor.
J. A.: Zibell.

—456) Bekanntmachung,
Der Serr Ammandierende General des stellvertr,
Armeekorps hier, hat dem Maschinenwärter Daniel Schmid
in Altenwald für umsichtiges Verhalten bei der Fes
nahme von zwei entwichenen russischen Kriegsgefangenen ein
Belohnung bewilligt und dem Genannten seine Anerkennun
ausgesprochen.
aarbrücken, den 11. Suli 1918.
Der Königliche Landrat
von Halfern.

457) ⸗ekannuturachungg.
Im Auftragt des Direktoriums der Reichsgetreidestell—
wird darauf aufmerksam gemacht, daß Erbsen und Bohnet
nur dann grün abgepflückt werden dürfen, wenn sie tatsäclit
zur Verwendung als Frischgemüse angebaut worden sind
Das Abpflücken von Ackerbohnen und feldmäßig ange
bauten Erbsen sowie Futtererbfen aller Art (Peluichken) i
unstatthaft.
Unter keinen Umständen darf die Anwendung der Be
stimmungen in 81 Abs. 4 der Reichsgetreideordnung dazi
führen, daß die Erfassung und Ablieferung von Hülser
früchten an die Reichsgezreidestelle beeinträchhtigt wird.
Saarbrücken, den 13. Juli 1918.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.

Gekauntmachuusg
Die Gesekischaft für Straßenbahnen im Saarta
hat bei dem Herrn Regierungspräsidenten in Trie
die landespolizeiliche Genehmigung zur Ausführunt
ines Gleisanschlufses nach dem Kohlenlager, de—
Kohlenhändlers Richard Mittmann, Saarbrücken
Mainzerstraße 125, nachgesucht, was ich auf Grund
der 83 17 Und 7 dDes e Flein hahnen und

458)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.