tringechof und Kleinbrittersdorf liegt bei dem Kaiserl.
Postamt in Brebach (Saar) vom 10. Juli ab vier
Wochen aus.
Trier, den 5. Juli 1918.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
1446) Offenlegung der Jahresrechnung.
Die Jahresrechnung der Bürgermeisterei, der Ge—
meinden Bischmisheim, Bliesransbach, Brebach, Bü—
bingen, Fechingen Güdingen und Scheidt-Rentrisch.
des Gaswerks Brebach, der Wasserwerke Bischmisheim,
Bliesransbach, Brebach und Scheidt-Rentrisch für 1917
liegt vom 10. Zuli ds. Is. ab 14 Tage lang im
Bürgermeisteramt, Zimmer 3, zur Einsicht der Ein—
geseffenen der einzelnen Gemeinden offest.
Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb
der Offenlegungsfrist bei dem unterzeichneten Bürger—
meister oder bei dem Gemeinderat der einzelnen Ge—
meinden schriftlich anzubringen.
Brebach, den 6. Juli 1918.
Der Bürgermeister
Becker.
447) Bekanntmachung.
Der Herr Staatskommissar für Regelung der
Kriegswohlfahrtspflege in Preußen hat der unter
amtlicher Verwaltung stehenden Kolonialkriegerspende
die Genehmigung erteilt, am 17. und 18. August d. J
zwei Opfertage abzuhalten und in der Zeit vom 15.
Juni bis 15. August d. J. Werbebriefe zu versenden.
Mit Rücksicht auf die große Bedeutung unserer
Rolonien, die vorübergehend in Feindeshand geraten
sind, erscheint es angezeigt, die beabsichtigte Samm⸗
lung durch die Schulen aller Art nach Möglichkeit
wvirksam zu fördern. Ich habe nichts dagegen ein—
zuwenden, wenn auf Wunsch der Ortsausschüsse der
Kolonialkriegerspende Schüler und Schülerinnen zum
Sammeln für die Opfertage in ihrer schulfreien
Zeit, im übrigen in ähnlicher Weise zur Verfügung
gestellt werden, wie dies nach meinem Runderlaß vom
30. Ayril d. J. — VIII A 489. 1VU II — für die
Sammlung der Ludendorff-Spende geschehen ist.
Vorstehenden M. E. veröffentlichen wir z3ur
denntnisnahme und Nachachtung.
Saarbrücken, den 4. Zuli 1918.
Königl. Kreisschulinspektion
* 11: Völklingen: Neunkirchen:
Marx.“ Scheer. Hirtz. i. B.: Marx.
Kreissammelflelse
des Qreises Gaarbruͤcken für GSchul—⸗
tica sammlungen.
Bei der Einsammlung der wildwachsenden
Zrennessel sollen in diesem Jahre nicht nur die
Brennesselstengel und die Brennesselblätter gesammelt
werden, sondern auch der Brennesselsamen.
Die Gewinnung des Samens darf keines—
kalls dazu führen, daß die Stengel niedergetreten
und dadurch vernichtet werden. Empfehlenswert ist
es, in folgender Weise vorzugehen:
Der Sammler streift lose mit umwickelter oder
behandschuhter Hand von unten nach oben die noch
stehenden Brennesselstengel ab und zwar immer nur
so viele, als er von seinem Standort aus leicht er—
sassen kann, ohne Stengel zu zertreten. Den abge—
streiften Sauen schüttet er in ein Gefäß oder dichten
Beutel und schneidet darauf die entsamten Stengel!
mit der Sichel oder mit dem Messer zur Stengelge
winnung ab. Beim Abernten großer Flächen mittelé
Sensen oder Maschinen erfolgt das Entsamen erst
nach dem Schnitt! Man bündelt die geschnittenen
Stengel und klopft oder streift den Samen auf unter
gelegte Tücher ab, wobei Beschädigungen der Stenge
sorgfältig zu vermeiden sind.
Der gesammelte Samen muß später gut getrockne
und gereinigt werden. Das Reinigen geschieh—
am besten mit feinmaschigen Sieben, wie solche ir
fast allen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben vor
handen sind. Für 1 Klgr. getrockneten und gerei
nigten Samen erhalten die Sammler 20.— Mark
Sind in einem Erntebezirk verschiedene Arten der
großen Brennessel, so müssen die Samen getrenn
bleiben. Die braunstengelige große Brennessel ist al⸗
die wertvollere zu bevorzugen.
Die Herren Ortssammelstellenleiter werden er
sucht. die Sammlung auf Stengel, Samen und Blätte—
auszudehnen. Für 500 Klgr. trockene Blätter merda
20. — Mk vergütet. F
Saarbrücken, den 4. JZuli 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor.
Die Herren Ortssammelstellenleiter für die Laub
heugewinnung mache ich darauf aufmerksam, daß di
Waggons unfrankiert abzuschicken sind; die Frach
zahlt die Dorre. Bereits vorgelegte Frachten sind
unter Hinweis auf diese Verfügung von der zustän
digen Dorre (unmittelbar) einzuziehen.
Ich weise erneut darauf hin, daß die Kinder bein
Sammeln sorgfältig beaufsichtigt werden müssen. Di
Klagen der Forstschutzbeamten über Waldverwüstunge
mehren sich. Besteigen oder Umbiegen stärkerer Kichen
stangen ist strengstens zu untersagen.
Saarbrücken, den 6. Juli 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
In der Zeit vom 1. 1. 1918 — 30. 6. 1918 wurder
im Kreise Saarbrücken 3617 Klgr. Knochen durch frei
willige Schülersammlung aufgebracht. Die Einzel
ergebnisse der Schulen bzw. Ortssammelstellen sind
auffallend verschieden. Vielfach wurde Fehlanzeig
erstattet. Die angezeigten Ergebnisse schwanken zwi
schen 3 und 910 Klgr.! Die Herren Ortssammelstellen
leiter werden ersucht, dieser wichtigen Sammlung hin
fort besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Zum 1.
1919 werden die Ergebnisse orneut zusammengestel!
Saarbrücken, den 7. Juli 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
2. Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor.
Saarbrücken, den 13. Zuli 1914
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
— — — —
Brebach. Aus der hiesigen Bürgermeisterei sir
für die „Ludendorff-Spende“ außer dem von de
Halbergerhütte bewilligten Betrage von 200 000 -9
insgesamt 35 405,24 Mark eingegangen.
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en“Mmoachugqg.
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Unsere Schalter und die Stahlkammer sind wege
Erkronkung einer größeren Anzahl von Beauwen b'
auf Weiteres
E ꝛachmittags Ad
für den Kassenverkehr geschlossen.
Saarbriücken, den 12. Zuli 1918.
Qreissparkasse Saarbrücken
Gerichtsstraäße 3