188
Versorgung der Landwirtschaft mit Geschirrleder.
Vorbemerkung: Das freigegebene Geschirrleder darf
zusschließlich zur Ausbessernng von landwirtschaftlichen und
zewerblichen Geschirren, nicht zu Neuanfertigungen ver—
vendet werden.
In jedem Falle wird die Bescheinigung der Orts- oder
Polizeibehörde über die Notwendiakeit der Beschaffung ver—
angt.
. Mit der Ausbesserung der Geschirre ist ein fach—
männisch geleiteter Sattlereibetrieb, in dem das Sattler⸗
handwert bereits vor Kriegsausbruch ausgeübt worden
ist, zu beguftragen, Die außerordentliche Knappheit des
Leders läßt es nicht zu, daß Geschirrausbesserungen von
ungelernten Gutsangestellten, kriegsgefangenen Sattlern oder
Schubmachern, die Auf dem Gute beschäftigt sind, vorge—
ommen werden. Nur in einem fachmännisch geleiteten
Sattlereibetrieb ist die restlose Ausnützung des jetzt so
fostbaren Ledermaterials gewährleistet.
Der Landwirt hat dem von ihm beauftragten Sattler
de vorerwähnte behördliche Bescheinigung über die Dring—
ichkeit des Lederbedarfs auszuhändigen.
Zum direkten Bezuge von Geschirrleder sind nur die—
enigen Landwirte berechtigt, die auf ihrem Gut ständig
einen eigenen Sattlereibetrieb unterhalten.
2. Der Sattler wendet sich unter Vorlage der ihm über—
jebenen Bescheinigung an diejenige Lederhandlung, von
der er früher Geschirrleder bezogen hat. Dieser Ledere
händler erhält auf Grund der von ihm der Kontroll—
stelle für freigegebenes Leder gemeldeten Bezugsmenge aus
dem Jahre 1913 bezw. aus der Zeit vom 1. Juli 1915 bis
30. Juni 1916 nach Maßgabe der für die jewetlige Vertei—
Ai zur Verfügung stehenden Mengen Geschirrleder zu—
geteilt.
Den Versand des Leders an die Händler nimmt die
sontrollstelle für freigegebenes Leder nicht selbst vor,
ondern bedient sich hierzu der Vermittlung der Sattler—
leder⸗Gesellschaft m. b. H. Berlin C 2, Burgitraße 30 (ab
1. März 1918 Leipzigerstr. 92).
3. Solche Sattlereien, die von ihren seitherigen Lie—
ieranten Ausbesserungsmaterial nicht erhalten können, haben
dies unter Namhaftmachung-der Lieferantenfirma unter
Namhaftmachung der Lieferantenfirma unter gleichzeitiger
Beifügung der behördlichen Bescheinigung der Kontroll—
stelle für freigegebenes Leder, Berlin WeG66, Leipziger—
tttaße 1232, mitzuteilen. Diese wird entweder eine in der
Nähe gelegene Lederhandlung mit der Belieferung beauf—
tragen, oder eine Sonderzuweisung veranlassen, die sich
edöche nur im engsten Rahmen bewegen kann.
. Vom Heeresdienst zur Ausübung ihres Berufes
deurlaubte Sattler haben hiervon möglichst schon vor Be—
zinn ihres Urlaubs der Kontrollstelle für freigegebenes
Leder unter Beifügung einer Bescheinigung ibhres Kom—
⸗anie⸗ usw. Führers Kenntnis zu geben; sie erhalten als—
dann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Leder—
nmengen eine Sonderzuweisung von Geschirrleder.
Schlußbemerkung: Da vorläufig seitens der Heeres—
perwaltung nur beschränkte Ledermengen zur Verfügung
zestellt werden können, muß auch seitens der Landwirt—
schaft Ersatzmaterial mitverarbeitet werden. Als besonders
zeeignet haben sichs Geschirrteile aus Zellstoff erwiesen.
Die Sattlerleder-Gesellschaft m. b. H. Berlin O 2, Burg⸗—
traße 30 (ab 1. März 1918 Leipzigerstraße 92) ist auf An—
irage bereit, diesbezüglich ihre Erfahrungen mitzuteilen,
Muster zur Verfügung zu stellen, sowie Lieferungen in Er—
abmaterial auszuführen.
Kgl. Letzranstalt füür Wein-, Obst- und Gartenbau
zu Geisenteim a. Rhein.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der Kgl.
Lehranstalt im Jahre 1918:
ein Obstverwertungslehrgang für Männer und Haus—
haltungslehrerinnen in der Zeit vom 29. Juli bis
3. August,
ein Obstverwertungslehrgang sür Frauen in der Zeit
vom 19. bis 24. August
ibgehalten werden.
Die Lehrgänge beginnen an den zuerst genannten Tagen
»ormittags um 8, Uhr. Der Untterricht wird, theoretisch und
zraktisch erteilt, so daß die Teilnehmer, Gelegenheit haben,
die verschiedenen Verwertungsmöglichkeiten einzuüben.
Das Unierrichtsgeld beträgt für den Lehrgang zu 1:
—
Lehrgang zu 2: für Preußen 6 Mk. für Nichtpreußen 9 Mk.
Anmeldungen sind unter Angabe des Standes, Vor—
und Zungamens, Wohnortes sowie der Staatsangebörigkeit
an die Direktion zu richten
Der Direktor.
n 5
—W
sñũdwestd. Genossenschaftsbank e. G. m b. H.
—XLLLLVD
Fernspreeher: Gersweiler 255 und 3141
* Saarbrũücken 207
IlI. Ik. Betiebdskapital, 3 HII. Mk. RestTVEL, big. Vormögten d. Baftsumpen
verzinst J
Spar- und kapital-Einlagen in jeder Höhe
vom Tage der Einzahlung ab mit
— 2 ⸗4
* TOZS
and bei Festlegung längerer Kundigungsfristen höher.
Einlagen in laufender Rechnung und Scheckkonto
nach Vereinbarung.
— — Darlehne allernr Art —
Erledigung aller SparKassen- u Bankgeschäfte.
Einzahlungen körinen auch bhei allen Reichsbankanstalten
auf unser Reiensbank- Giro-Konto. aui
uinser Posstscheckkonto Cöln 828 und bei unseren
24. aus wärtigen Agenturen im Saargebiet und Loihringen
erftolgen Geschaftsberiehte und Auskunit trei.
——
—
88 — —*1) b—
filjale daarbrüch
—uUꝑn2—
rdlsg.Adr.: Deutznhant. eleph. Ar. I7 u,. 367.
Postscheckkonto Köln 2240.
— — Hauptsitz: Berlin W. —
—ILLVV
n den detzten I1 danpen sUOf4—1Olß) vepfelste Diviteunen:
12. 12, 12, 12, 12, 1212, 122, 12113,
121/3. 1212, 1000, 12200, 1220s0.
FBilialen:
Aachen, Barmen, Beuthen, Bremen, Breslau,
3russel, Creteld, Danzig, Dreésden, Dusseb
dort, Elberfeld, Frankfur— a M., Gleéeiwitæ,
Göérlitz, Hamburg. Hirschberg, Kattowitz,
Goln, Rönigsberg, Konstantinopel, Leipzig,
Liegnitd, Munchen, Nurnberg, Posen, Saardiucken,
Sofia, Stestio, Thorn, Trier.
2zSgstellen:
Allenstein, Augsburg, Bagdad, Berneastel-Cues.
Bieleteld, Bocholt, Bonn, Bromberg.
Chemnitz, Coblenz, Cronenberg, Culmseé,
Darmstadt, Elbing, M. Gladbach, Glatz, Glogau,
Jagen; Hamm, Hanau, Hindenburg, Hohensalza,
Insterburg, Jauer, Kéln-Mälheim,
Cöônigshütte. Leobschutz, Libau, Lötzen,
Meissen, Metz, Neheim, Neisse, Neuss, Oftenbdaen,
Paderborn, Ratibor, Reichenbach,
RKemscheid, Rheydt, Rybnik, Schweidnitz,
Solingen, Sprottau, Tiegenhot, Waldenburg,
Wiesbaden.
Denositenkassen:
Bergeédort, Berhin-Friedenau, Berlin-Halensee,
Berlin- Lichtenberg, Berlin-Schöneberg, Berlin-Steglitz,
Herlin-Wilmersdort, Bülow, Char.
ottenburg, Deuben, Gnadenfrei, Goch, Gum.
dinnen. Idar, Kolberg, Langenbiélau, Langerleld,
Langfuhr, Lippstadt, Neukölly, Néustadt
i. Wéstpri, Oli va, Opladen, Potsdam, Radeꝛerg,
Ronsdort, Schsebusch, Schwelm, Soest,
Spandau, Vegesack, Velbert, Wald, Warhurg,
Weisser Hirsch, Zoppot.
rompteste deledsgung aller bantmässihen
degthäfte zu angemezgenen bedingungen.