Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken

58Vriftleltung des nichtamtlichen Teiles. Druck und Verlag von E. H. Eche uer in Saar
rücken (Druckort Völtlingen). — Fernprecher der Meichaäͤftaftelle (Viktortastraße 26)
ir. 1185 (Amt Saarbrücken), Fernfprecher der Druckere Nr. 1184 (Anit Saarbrücken
ä.
Nr. 45

— ———— —

Samstaa.

ZInha it.
Internierte Zivilgefangene (S. 185). Rheinisches
bferdestammbuch (S. 185). — Verteilung bedarfsscheinpflich—
iger Kederschuhwaren S. 185). Mmiemenfreigabestelle
S. 186). — Aushang in den Verkaufsräumen für Ge—
nüse und Obst S. 186). — Erzeugerhöchstpreise für Aepfel
uind Birnen (S. 186). — Sicherung der Tesegraphen- und

Bezugapreis für des Vierteljabt 1.280 Vit.
—nretagengedühren: die Bgelpaltene mni⸗Zeile oder deren Raum 17 Vto
Amtliche Anzeigen: der 90 mm vreite ämm behe Raum 50 Visg.
Srichehnunasotasge: Dienttaa, Mittmwoch Freitag und Sancdtag.

22. Juni 1816 44. Jahrg.

Fernsprech-Anlagen (S. 186). — Erzeugerpreise für Früh—
Ibst c 187). 42Ersatzmänner beim Königlichen Verg—
zewerbegericht Saarbrücken SS. 187). Erloschene Rot—
aufseuche S. 187) — Versorgung der Landwirtschaft mit
sHeschirrleder SS. 188). — Lehranstalt Geisenheim (S. 188).

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boehunntmuhungen suer öphtruhehdruen.
390) Bekannutmachung.
Nachdem vom Seinde internierte Zivilgefangene
nicht mehr allein in der Schweiz, sondern in anderen
ieutralen Ländern zu Erholungszwecken untergebracht
werden, ist es nach der Ansicht des Herrn Ministers
der öffentlichen Arbeiten, zugleich als Chef des
Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen,
geboten, die Fahrpreisermäßigung zum Besuch solcher
zivilgefangenen nicht länger auf die Reisen nach der
Schweiz zu beschränken, sondern sie allgemein bei der—
irtigen Besuchsreisen in das neutrale Ausland zu
zewähren. Da es den Angehörigen der im neutralen
Ausland befindlichen deutschen Kriegs- und Zivilge—
sangenen nicht immer möglich sein wird, die zur Er—
langung der Fahrpreisermäßigung vorgeschriebene Be—
tätigung der Lazarettverwaltung oder des behan—
delnden Arztes beizubringen, weil diese Kriegs- und
Zivilgefangenen nur zum Teil in Lazaretten oder
in ärztlicher Behandlung sind, so genügt es, wenn bei
Reisen nach dem neutralen Ausland außer dem Aus—
veis der Ortspolizeibehörde die Reisegenehmigung
dorgelegt wird. Aus dieser Genehmigung hat her—
»orzugehen, daß es sich um eine Reise zum Besuch
oder zur Beerdigung von deutschen Kriegs- oder Zivil—
zgefangenen handelt und daß der Fahrt nichts ent—
gegensteht.
Die Königlichen Eisenbahndienststellen sind eisen—
hahnseitig mit entsprechender Weisung versehen wor—
den; den Privateisenbahnen wird nahegelegt werden,
ich der Maßregel für ihre Strecken anzuschließen.
Ich ersuche ergebenst, für Bekanntmachung dieses
Erlasses Sorge zu tragen.
Ueberdrucke für die Landräte und die Polizei—
ßerwaltungen in den Stadtkreisen sind zur weiteren
Veranlassung beigefügt. —
Berlin, den 7. Juni 1918.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: v. Jarotzky.
VWeounn mamungen
—AIVVV—
391) Bekanntmachung
Die Termine zur Aufnahme in das Rheinische Pferde—
tammbuch für das Jahr 1918 finden statt:
Dienstag, den 16. Juli:
Gerolftein (Bahnhof), 723 Uhr abends:

Mittwoch, den 17. Juli:
Neuerburg (Markt), 10 Uhr;
Bitburg (Markt), 2 Uhr;
Donnerstag, den 18. Juli:
Saarburg (Markt), 9 Uhr;
Kirf 1014 Uhr;
Merzig, A4t/3 Uhr;
Freitag, den 19. Juli:
St. Wendel (Kagl. Deckstation), 10 Uhr:
Schaafbrücke (Kgl. Deckstation), 2/3 Uhr.
Abänderungen der Termine infolge von Zugverände—
ungen, Ausfall von Zügen, Zugverspätungen vorbehalten.
Die Besitzer der Stuten werden dringend ersucht, alle
us die einzutragenden Stuten beszüglichen Papiere, also
Deckscheine der Stuten, Abstammungsnachweise derselben
Fohlenschein oder Deckschein der Mutter) bei den Ter—
ninen vorzulegen und, falls sie nicht selber den Ter—
ninen beiwohnen, dem Führer der Stute auch genaue
chriftliche Angaben über Alter, Abstammung, Nachzucht,
rhaltene Preise und Züchter der Stuten, sowie die genaue
igene Adresse (Stand, Vor- und Zunamen, Wohnort und
boststation) mitgeben zu wollen.
Eintragungsgebühr Mk. 20,5 für Stuten und, ebenso
ür Hengste., Es werden nur Ziährige und ältere Pferde in
jas Stammbuch aufgenommen. Jeder Besitzer eines ein—
setragenen Pferdes erhält ohne weitere Bezahlung den be—
reffenden Band des Stammbuches.
Trier, den 3. Juni 1918.
Der Regierungs-Präsident.

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hohunntchungen gee »on. Apltzumlos.
39223 Bekauntmachung
Zur Erzielung einer geregelten Verteilung der
»en Schuhwarenhändlern für die Allgemeinheit zur
Lerfügung stehenden bedarfsscheinpflichtigen Leder—
chuhwaren (Schuhwerk, dessen Sohle mindestens im
sßelenk oder in der Vordersohle ganz aus Leder be—
teht) wird der Verkauf dieser Schuhwaren innerhalb
des Kreises wie folgt geregelt:
b. Sämtliche Schuhwarenhändler im Kreise Saar—
srücken führen vom 1. Juli 1918 an eine An—
neldeliste für die genannten Schuhwaren mit fol—
jgenden Angaben: Laufende Nummer, Tag der
Anmeldung, Vor- und Zuname und Wohnung
des Anmelders, Bezeichnung der Schuhart mit
Angabe der Größenummer, Tag der Lieferung
in den Besteller.
zeder, der ein Paar Lederschuhe wünscht, beau⸗—
ragt diese schriftlich bei einem Schuhgeschäft unter
Angabe seiner vollen Adresse, Bezeichnung der
zewünschten Schuhe mit Angabe der Größse⸗
uunmer. Dieser schriftlichen Bestellung ist der
            
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