ladestelle, von der das Heu mit der Bahn oder zu
Wasser versandt werden kann, sowie die Kosten des
kinladens daselbst ein.
82.
Der Lieferungsverband erhält für Vermittlung
und sonstige Unkosten eine Veraütung von 12 Mk.
ür die Tonne.
83.
Beim Verkaufe des nicht nach 88 1, 2 der Ver—
ordnung über den Verkehr mit Heu aus der Ernte
1918 abzuliefernden Heues durch den Erzeuger dürfen
die im 8S1Nr. 1 bestimmten Vreise nicht überschritten
werden.
Die Preise gelten für Barzahlung bei Empfang.
Wird der Preis gestundet, so dürfen bis zu 2 vom
dundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont hinzu—
geschlagen werden. Die Preise schließen die Kosten
der Beförderung bis zur nächsten Verladestelle, von
der das Heu mit der Bahn oder zu Wasser versandt
verden kann, sowie die Kosten des Einladens daselbst
zin.
Die Landeszentralbehörden setzen die beim Umsatz
durch den Handel zulässigen Höchstzuschläge fest.
8 4.
Die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser
Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im
Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise.
8 5.
der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts
kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verord—
nung zulassen.
86.
Diese Verordnung tritt mit dem 25. Mai 1918
straft.
Berlin, den 24. Mai 19818.
der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts.
In Vertretung: Dr. Müller.
n
362) Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlauf-Seuche habe ich
über das Gehöft des Landwirtes Andreas Mathieu
zu Clarenthal die Sperre verhängt.
Bersweiler (Saar), den 1. Juni 1918.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Müuüller.
363) Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Schweinerotlauf-Seuche
habe ich über das Gehöft des Bäckermeisters Christ.
Weiß zu Clarenthal die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 1. Juni 1918.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Müuller.
364) Bekauntmachung
Um der Lehrerschaft die Möglichkeit zu geben, ihre
Baben der Ludendorff-Spende zuzuführen, sollen in den
inzelnen Schulen Sammellisten umlaufen. Die Herren Schul—
eiter werden ersucht, die Listen umgehend bei dem zustän—
digen Bürgermeisteramt anzufordern und in Umlauf zu
eten.
Zaarbrücken, den 9. JZuni 1918.
Kal. Kreisschulinspektion
1* F Völklingen:
Marx. Scheer. Hirs.
Kreissammeiftelle
des Kreises Saarbrücken für Schul—⸗
3 sammlungen.
Die, Herren Ortssammelstellenleiter werden erfucht, die
fAbstkernsammlung alsbald erneut einzurichten. In allen
Schulklassen ist das nachstehend abgedruckte Meriblatt ein—
gehend zu behandeln und ständig zu wiederbolen. Es
pfiehlt sich, bei Obstverkaufsständen Sammelbüchsen auf⸗
ustellen und abends abholen zu lassen; ebenso ist auf den
7chulhöfen, auf Kinderspielplätzen u. dgl. Anlagen eine
Zůüchse anzubringen. Wie im Voriahr ist mit den Gastwirten
»in Abtommen dahin zu treffen, daß täglich ein Schüler
Helfer!) die Kerne abholt. Es ist ferner erforderlich, un⸗
nittelbar nach Beendigung, des Wochenmarktes einen Hilfs—
rupp auf den Platz zu schicken, der die achtlos fortge—
vorfenen Kerne sammelt. In Obstgeschäften verkommen
große Mengen von Kernen. Viele verbleiben als Rückstand
jach dem Leeren der Körbe; eine beträchtliche Zahl wird
nit angefaulten Früchten vernichtet. Es sind geeignete
Naßnahmen zu treffen, um alle diese Mengen restlos zu
»rfassen.
Merkblatt —
zur Sammlung und Aufbewahrung von Obstkernen für die
Oelgewinnung.
A. Steinobstkerne.
Sammelvorschriften.
1. Es sollen nur Kerne von Kirschen (auch Sauer—
kirschen), Pflaumen und Zwetschen, Mirabellen, Reine—
»lauden und Aprikosen gesammelt werden.
Pfirlichkerne lind für die Oelgewinnung wertlos.
2. Die Kerne sollen von reifem Obst stammen. Die
derne von unreifem Obst enthalten sehr wenig und
chlechtes Oel.
3. Auch Kerne von gekochtem und gedörrtem Obst
lönnen verwendet werden.
Bebandlung.
4. Die abgelieferten Kerne sollen gereinigt und qut
getrocknet sein.
5. Es ist besonders darauf zu achten, daß die einzelnen
terngattungen nicht untereinander vermischt werden, sondern
hereits an die Ortssammelstellen getrennt zur Ablieferung
gelangen.
6. Anhängende Reste von Fruchtfleisch an mangelhaft
zereinigten Kernen können schon in geringer Menge den
Wert einer sonst guten Ware herabsetzen.
7. Das Trocknen der Kerne geschieht am besten an
der Sonne, andernfalls bei gelinder Wärme auf dem
Dfen. Bei dem letztgenannten Verfahren ist darauf zu
achten. daß die Kerne nicht rösten, da sie sonst für die Oel⸗
rewinnung minderwertig werden.
Aufbewahrung.
83. Die Obstkerne müssen trocken und luftig aufbewahrt
verden. An feuchten, dumpfen Orten tritt Schimmelbildung
ind Verderben der Kerne ein. Durchschaufeln der ange—
ammelten Kernmengen zunächst täglich, später in regel⸗
näßigen Zeitabständen, ist ratsam.
9. Verschimmelte Kerne sind völlig wertlos!
B. Kernobstherne.
Es sollen lediglich Zitronen-, Apfelsinen- und Kürbis—
kerne gesammelt werden.
Für Kernobstkerne gilt alles bei 4 unter Nr. 2, 4, 5,
53,. 8, 9. 10, 11, 12 Goesagte.
Das bei A unter Nr. ẽ Gesagte gilt auch für die Kterne
don Zitronen und Apfelsinen.
Das Trodnen der Kürbiskerne geschieht dagegen ledis—
ich an der Sonne oder durch Einwirken der Luft.
Die Gefahr, des Schimmligwerdens beim Lagern ist
bei den Kernobstkernen eine erhöhte, ihr regelmäßiges
Durchschaufeln in den Sammelfstellen deshalb unbedingt
rforderlich.
Die Ortssammelstellen sind verpflichtet, fsür das Kilo—
zramm vorschriftsmäßig abgelieferter
Kerne des Steinobstes 10 Pfg.
Kürbiskerne 158,
Zitronen- und Apfelsinenkernen 9858
den Sammlern zu vergüten.
Andere Obstkerne als die bengenannten sind nicht
zu sammeln.
Saarbrücken, den 53. Juni 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Saarbrücken, den 11. Juni 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
—
—
nochen⸗
nühlen
Futter⸗
zewinnung
. 41M. an,
zerate, tragb. btülle f.
deflugel, Ziegen und
zchweine. Preisliste
rei. Geflügelhof in
Rergentheim 88.
Neinstimmer
ür Flügel und RPianos.
Quarzit
P. Funlk,
steuntirchen a. d. baar.
Schloßstr. 32.
Vostkarte genügt.
— ——
8, Bo Kieselsäure hoch⸗
euersest 86—37 Seger⸗
egel liefert jede Mengen
ẽh r Vurger Bers⸗
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vprodulte. g