Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Das Lebensmittelbuch ist bei jeder Beantragung von
Bezugsscheinen der Ausfertigungsstelle vorzulegen.
Brebach, den 29. Mai 1918.
Ter Bürgermeister.

349

Bekanntmachung.
Zur Beschaffung von Obstbäumen sowie zur An—
legung von Obstgärten können im laufenden Wirt—
schaftsijahr Beihilfen gewährt werden. Anträge sind
dis spätestens 20. 6. 1918 einzureichen.
Saarbrücken, den 31. Mai 1918.
Konigl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen
Marx. Scheer. Hirzz.

Kreissammelftelle
des Kreises Saarbrücken für Schul—⸗
350) sammlungen.

Die Herren Ortssammelstellenleiter weise ich er—
neut auf die Bedeutung der Altpapiersammlung hin;
siehe Kreisblatt 24 — 22. 3. 18. 204 II. Der Abruf
erfolgt in Kürze.
Saarbrücken, den 3. Juni 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.

Das Ergebnis der Queckensammlung war so gering,
daß Abnahme diesseits nicht angängig ist. Ich er—
mächtige deshalb die Herren Ortssammelstellenleiter,
die Sammelmengen freihändig zu verkaufen und den
Erlös unter die Kinder zu verteilen. Auch können
die Quecken den Sammlern überlassen werden. Be—
richt über das Ergebnis in Pfennig und Mark wird
seinerzeit eingefordert werden; siehe Kreisblatt 34 —
b. 5. 18, 302 II.
Saarbrücken, den 3. Juni 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor.

Saarbrücken, den 4. Juni 1918.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern

Mangel an Kleinwohnungen.
Der hervortretende Mangel an Kleinwohnungen hat zu fol—⸗
genden Maßnahmen geführt:
Die baupolizeilichen Anforderungen sind für Kleinhäuser durch
Erlaß einer Sonderpolizeiverordnung vom 15. April 1918 (A. Bl.
5. 72 ff.) erleichtert.
Das Kriegsamt hat weiter seine Bereitwilligkeit erkennen
für Kleinwohnungen, auch für den Umbau zumal von Dach—
wohnungen zu solchen, das bestehende militaͤrische Bauverbot
im Einzelfalle aufzuheben;
für diese Bauarbeiten Arbeiter und Handwerker vom Heeres⸗
dienste freizugeben bezw. deren Freigabe zu erwirken, selbst
wenn sie triegsverwendungsfähig, aber vor 1876 geboren
ind;
Materialien zum Bau und für die Baumaterialienfabriken,
insbesondere Kohlen für die Ziegeleien, freizugeben bezw.
die Freigabe zu vermitteln und soweit verfügbar, auch aus
Seeresbeständen gegen einen Vorzugspreis zu liefern.
Entsprechende Anträge würden an die Kriegsamtstellen zu
richten sein.
Zur Milderung des Mangels an Bauholz kann solches aus
Staats- oder Gemeindewaldungen tunlichst in ganzen Schlaäägen an
ßemeinden, gemeinnützige Verbände oder Gesellschaften (Siede lungs
zesellschaften) aus dem Staatswalde freihändig nötigenfalls zur
Selbstwerbung unter der Bedingung verkauft werden, daß die
Verwendung des Holzes zu dem gedachten Zwed sichergestelli und

ede Ausnutzung dieser Verkäufe zu Spekulationszweden ausge—
chlossen wird. Dahin gehende Anträge sind an die Forstabteilung
der Königlichen Regierung zu richten. Die Gemeindeverwaltungen
sind ersucht, hinsichtlich ihrer Waldungen nach gleichen Grundsäben
zu verfahren.
Zur Erleichterung der Kreditbeschaffung für die private Bau—
tätigkeit hat die Landesbank zu Düsseldorf khre Beleihungsgrenze
auf 600/0 des Taxwertes für 1. oder 2. Hypothek erhöht, sogear
auf 750/0, wenn daneben eine Bürgschaft für den 600 über—
teigenden Wert —58 einer Gemeinde übernommen wird. Ferner
jat der letzte Provinziallandtag der Rheinprovinz beschlossen,
siekfür eine besondere Tochteranstalt der Landesbank unter dem
stamen „Hauskreditbank der Rheinprovinz“ einzurichten.
Was insbesondere die Bautätigkeit der gemdinnützigen Bau—
»ereine anbetrifft, so hat der Provinziallandtag ferner beschlossen,
ich an der Gründung einer Rheinischen Wohnungsfürsorgegesell—
chaft zu Düsseldorf zu beteiligen und zwar mit einer Million
Mark, während eine weitere Million bereits von der Landes
»ersicherungsanstalt in Aussicht gestellt ist und der Staat zwei
Millionen zugesagt hat. Aufgabe der Gesellschaft ist die Unter—
tützung der gemeinnützigen Bautätigkeit in jeder Form durch
ßzeratung bei den Bauplänen, durch Hilfeleistung bei der Bau—
usführung, zumal mittels gemeinschaftlichen Bezuges bezw. Ver—
nittlung von Baumaterial, durch Hilfe bei der Kapitalbeschaffung
ind bei der Bürgschaftsübernahme des Staates für die zweit⸗
oᷣnpothek, durch Ueberprüfung der Baurechnungen und dergl.
Es kann daher den Gemeinden (Gemeindeverbänden) nur
empfohlen werden, daß sie bei dauernden Bauten für den 6006
übersteigenden Taxwert bei den von ihnen als verläßlich er—
nittelten Unternehmern die Bürgschaft gegenüber der Landes-⸗
»ank übernehmen und daß sie wie durch die gemeinnützigen Bau—⸗
zenossenschaften der in der Bildung begriffenen Rheinischen Woh—
rungsfürsorgegesellschaft als Mitglieder beitreten.

Weidetiere
— * Art
oersichert man vorteilhaft gegen alle Verluste
durh Diebstahl,
Blitz. Unglücks⸗ und Todesfälle sowie
Abschlachtung auf der Weide bei der
halensig“
29
Viehversicherungsgesellschaft zu Halle a. 6.
Gegr. 1888.
—Feste Prãmie.
Bisher über 5 Millionen Mark entschädigt.
die Gesellschaft gewährt ebenfalls Viehlebensver—
icherungen von Fserden, Rindern und bochweinen ete.
Auch werden Castrationse, Suhttier Transport⸗ und
Trächtigkeits⸗(tragende Stuten)Versicherungen abgeschl.
Nan wende den die Direktion in halle a. 6.,
ittekindstraße 20.
Vertreter und Reisebeamte überall gesucht.

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E. V.
a uskunttin allen Fenerpestattungaangelegen-

 erteilt das Vortandsmitglied
 blerr A.
Rummel, Saarbrocken 8,
SConigin-luisenstr. 12, II.
Bestattungen besorgt,
mueh wahrend der Kriegs.
eit, die Schreinerei H.
Könl, Hinterg. 15. Diese
interhalt Lager in vorrehriftsmãasig.
 Sãrgen
us wy.

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Ustallbettenger
lolzrahmenmatr., Kinderbetten.
genmnöhelfabejk. zuntl. Thür.

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Beftnãssen.
Zefreiung sofort. Alteru-Seschlecht
 angeben. Aus
czunft umsonst. „Sanis-Versand,
 München
A
            
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