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geführt werden konnte. Jedoch dürfen die ohne Ge⸗
sehmigung hergestellten Ersatzlebensmittel erst ange—
boien, feiigehalten, verkauft oder sonst in den Ver—
kehr gebracht werden, wenn sie genehmigt worden sind.
Sie find daher einstweilen von den Fabrikanten auf
dager zu nehmen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Ge⸗
sahr der Herstellung von Ersatzlebensmitteln während
der Uebergangsfrist ohne Genehmigung die Fabri⸗
kanten trifft. Die Herstellung noch nicht genehmigter
Ersatzlebensmittel nach Absatz 1 begründet keinen An⸗
spruch auf die demnächstige Erlangung der Genehmi⸗
gung. Den Fabrikanten von Ersatzlebensmitteln wird
baher dringend empfsohlen, unter Beachtung der im
Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichten Bekannt⸗
machung des Herrn Reichskanzlers vom 8. April d. S3.
liber die Grundsätze für die Erteilung und Versagung
der Genehmigung von Ersatzlebensmitteln zu prüfen,
ob sie voraussichtlich auß die Genehmigung rechnen
können.
ßerlin, den 18. April 1918.
der Staatskommissar für Der Minister des Innern.
Volksernährung. Im Auftrage:
on Waldow. von Jarotzky.
bon nungen
485 zanßezzz B0—n.
deß omasen egsrungs-pehsenten.
Bekanutnnachung
Die auf Grund der Ausführungsanweisung vom 9.
Avril ds. Is. (Amtsblatt S. 97) errichtete Ersatzmittelstelle
ür die Rheinprovinz ist durch Anordnung des Herrn
Dberpräsidenten der Bezirkspreisprüfungsstelle in Cöln an—
zeschlossen worden. Die Briefadresse lautet: „Ersatzunittel⸗
telle Rheinpropvinz zu Cöln, Rathaus.“
Trier. den 16. Mai 1918.
Der Regierungs-Präsident.
3. W: Russell.
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—DVVV———
320) Bekanntmachung.
Der Bedarf an Körnerfutter des Heeres ist ein Aberaus
großer und die ausreichende Versorgung der Militärpferde mit
Körnerfutter ist aus militärischen Gründen dringend notwendig.
Die Heeresverwaltung zahlt für den Hafer bis zu 600,00 Mtk.
für die Tonne.
Da in einigen Tagen die Grünfutterernte einsetzt. werden die
dandwirte dringend aufgefordert. aus den Haferbeständen, die
hnen zur Versorgung ihrer Zugtiere belassen worden find, noch
diejenigen Hafermengen abzuliefeen, die sie nicht unbedingt für ihre
eigenen Tiere bendtigen. Bei gutem Willen wird zweifellos mit
Rüchksicht auf die bevorstehende gute Futterernte noch Hafer ab⸗
zeliefert werden lönnen. Außerdem ist zu berücsichtigen, daßz die
Heeresverwaltung einen überaus hohen Betrag für diese Hafer⸗
mengen zahlt, die aus eigenen Beständen abgegeben werden und
nicht unter die Pflichtmenge fallen.
Die Haferbesitzer werden daher aufgesordert, diejenigen Hafer⸗
nengen, die sie noch abgeben können, unverzüglich bei dem zu—
tändigen Bürgermeisteramte anzumelden.
Saarbrüucken, den 17. Mai 1918.
C. 5331. Der Konigliche Landrat.
von Halfernu.
3 J 3 34
ßonnnnemehungen moagrer ßeghrügn.
331) Bekanntnachung
über den Verkehr mit Zucht⸗ und Nutzvbeh.
Die diesseitige Verordnung vom 18./26. Februar 1918,
betreffend den Verkehr mit Zucht- und Nutzvieb, wird dahin
abgeändert, daß in Zukunft die Einfuher von Ferkeln der
Benehmigung nicht mehr unterliegt und daher Anträge auf
Erteilung von Einfuhrgenehmigungen nicht mehr zu stellen
sind. Auch die Erhebung einer Stückgebühr für die Eimfunr—
genebmigung kommt im Ferkelbondel in Weagfolst
Im übrigen bleben säümtliche Vorschriften der erwähnten
Lerordnung, auch über die Kontrolle des Ferkelhandels um—
erührt.
Köln. den 16. Mai 1918.
Kal. Kreuß. Provinsialfleischstesb
für die Rkeinprovins.
Der Vorsitzende
aez. Dr. Lothes
Bekanntuachung.
Die Räude unter dem Pferdebestande der alten
Berhardgrube der Kgl. Berginspektion II zu Luisen
thal ist erloschen und sind daher die angeordneti
zperrmaßregeln wieder aufgehoben worden.
Polklingen, den 8. Mai 1918.
Die Polizei⸗-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
In V.: Der Beigeordnete Konz.
Kreissammelftelle
*4 * X
des Kreises Gaarbrücken für Schul—
2) sammlungen.
Die Ianendsnun ist für die Kriegswirtlchaft
yon besonderer Wichtigkeit. e Herren Ortssammelstellen⸗
leiter wollen gefl. veranlassen, daß in den Mädchenklals
mmer wieder auf diese Sammlung bingewiesen wird.
Saarbrücken, den 15. Mai 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspeltor.
Die Herren Orts lammelstellen leiter werden ersucht, auch h
iesem Jahre die Teeblättersammlung nach Kräften zu förden
ind ihr ein möglichst reiches Ergebnis zu sichern. Gesammel
verden nurt: Brombeer⸗, Himbeer⸗, Preißelbeer⸗ Heidelbeer⸗, Er
deer⸗/ Walnuß⸗ und schwarze Johannisbeerblätter; e Wald
neister. Die Sorten inüssen stets streng getrennt bleiben. Di
nachstehenden Merksätze werden besonderer Beachtung empfohlen
Beim Einsammeln und Trocdnen frischer Blätter ist besonden
zu beachten:
1. Die Blätter sind ausschließlich nur bei trockener Witterun
zu sammeln und zwar jede Sorte getrennt für sich und ——
auber, d. h. ohne Stiel oder Holzteile. Mißfarben
* alte Blatter taugen nichts, verderben vielmehr die übrig
Ware. *
2. Die gesammelten Blätter müßten möglichst bald und mü
größter Sorgfalt getrocnet werden, am besten in nicht zu starker
Sonne, damit sie nicht zu schnell trodnen und dadurch an Aroma
tark verlieren.
3. Muß im Schatten getrodnet werden, so nur in kuftigen,
taubfreien Räumen, z. B. auf Dach⸗, Schul⸗ oder Kirchenböden
ind entweder auf volkommen reinem, staubfreiem Fußboden, odet
wenn möglich auf Hürden. Die Blätter sollen dabei in dünne
Schicht ausgebreitet, ofimals gewendet und solange getrodnet
verden, bis sie bruchig geworden sind.
Je stärker der Lufizug, um so schneller dle Trockinung al
im so schöner die Ware.
Saarbrücken, den 160. Mai 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrüchen für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinsperbor.
— α
Persoualnachrichten.
Ernannt: der Apotheker Fritz Ax in Ludweilet
zum Beigeordneten der Bürgermeisterei Ludweiler in
streise Saarbrücken.
Saarbrücken, den 24. Mai 1918
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
dütht der Lezitz ven beld uu Iuwels—
sondern das Bewußtsein, mit seinem Schmuck dem
Vaterlande geholsen zu haben, verinag zu
ehren und zi befriedigen.
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8.
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7
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