Saarbrücker Kreisblatt
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1. Mai 1918 44. Jahrg
Mittwoch,
Juhalt.
Nachtragsbekanntmochung betr. Beschlagnahme und Be—
standeerhebung von Platin (S. 131). —, Beschlagnahme
nd VBestandserhebung, von Gehäusen und Gebäuseteilen
pon Kontroll⸗, Registtier- und Schreibkassen (S. 131). —
Hiue bei Gefabr eines öffentlichen Rotstandes S. 133. —
Herkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken (S. 133). —
Sonder-⸗-Voaupolzei⸗ Verordnung kür Kleinbäuser (S. 134.
deststellung von Kriegsschäden S. 186). — Revisor der
hpütlenwertschule Neunkirchen S. 1863. — KFleinverkaufs⸗
breise für Milch (S. 136). — Erloschene Pferderäude 8. T2
— Schonzeit der Rebböcke S. 137). — Höchstpreise für Früb
artoffeln (S. 137. — Sicherung ‚der Telegraphen⸗ und
eereree 137). — Kreisschul⸗-Inspektion betre:
zälliger Terminbericht; Unterrichtsausfall aus vpatriotischen
Anlässen (S. 138). — Kreissammelstelle für Schulsamm—
ungen, betr.: Abseben von der Sammlung von Arznel⸗
räutern: Buchung der Eingänge und Ablieferungen nach
dilogramm und Erlös; Ablieferung aller Arten Beeren an
ie sb7per Marmeladefabrik: Gewinnung von Zutterlaub
S.
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1. Vachtragsbelanntmachung
Nr. M. 971/3. 18. st. R. A.
zur Bekannimachung Nr. M. 19. 16. R. R. A. vom 1. September 1916,
betreffend Beschlagnahme und Bestandsmeldung von Platen.
Vom 30. April 1918.
Nachstehende Anordnungen werden zur allgemei⸗Betrifft: Meldebestimmungen (53 8 der Bekanntmachunt
nen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß jede Nr. M. 1/9. 16. K. R. A.).
Zuwiderhandlung auf Grund von 8 50) der Bekannt⸗ Der betzte Absatz des 88 der Bekanntmachung,
machung über Auskunftspflicht vom 13. Zull 1917 detreffend Beschlagnahme und Bestandsmeldung von
Reichs⸗Gesetzbl. S. 604 bestraft wird. Auch kann der Platin, Nr. M. 1/9. 16. K. R. A. vom 1. September
Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekannt- 916 wird aufgehoben und durch nachstehende Bestim—
machung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen nung ersetzt:
oom Handel vom 28. September 1915 (Reichs-Gesetzbl. „Die Bestände sind in gleicher Weise fortlau⸗
S. 603) untersagt werden. send alle 6 Monate aufzugeben unter Einhal—
kung einer Einreichungsfrist bis zum 15. des
betreffenden Monats.“
Alle übrigen Bestimmungen der Bekanntmachung
Nr. M. 1/9. 16. K. R. A. bleiben unverändert bestehen
uind gelten in Verbindung mit den Bestimmungen
dieser Nachtragsbekanntmachung.
Die nächste Bestandsmeldung für Platin der Klas⸗
en 51 bis 56 der Bekanntmachung Nr. M. 1/9. 16.
st. R. A. ist nach dem Stande vom 1. September 1918
zu erstatten und muß spätestens bis zum 15. Sep⸗
tember 1918 eingereicht sein
) Wer vorsätzlich die Auskunft nicht in der gesetßten Frist er⸗
teilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
oder wer vorsätzlich die Einsicht in die Geschäftsbriefe oder
Geschäftsbücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der Be—⸗
triebseinrichtungen oder Räume verweigert, wird mit Gefängnis
bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark
oder mit einer dieser Strafen bestraft; auch können Vorräte, die
oerschwiegen worden sind, im Urteil als dem Staate verfallen
erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Auskunftspflichtigen
gehören oder nicht.
Wer fahrlässig die Auskunft nicht in der gesetzten Frist erteilt
oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit
BGeldstrafe bis zu dreitausend Marlk bestraft.
Saarbrücken, den 30. April 1818.
Der stommandierende General XXI. Armeekorps
zugleich für das XVI. A.⸗K. und die Festung Bitsch.
v. Unger.
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Bekanntmachung
Nr. M. 1400/4. 18. K. R. A.,
betreffend Beschlagnahzme und Bestandserhebung von Gehänsen und Gehäuse
teisen von Konirols⸗, Negistrier⸗ und Schrebkassen.
Bemz 1. Mai 1918.
Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen, ken, daß, soweit nicht nach den allgemelnen Straft
des föniglich Preußischen Kriegsministeriums hiermit gesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Zuwider⸗
zur allgemeinen Kenninis gebracht mit dem Bemer⸗-handlung gegen die Beschlagnahmevorschriften nach