g) für die Pfähler-Stiftung
Einnahme .. 359742,27 4
Ausqgabe 28709,80,
Bestand 331 032, 47 Al.
Dem Rechner wurde Entlastung erteilt.
Von dem Berichte über die Tätigkeit des Nah—
rungsmittel-Untersuchungsamtes des Kreises für
das abgelaufene Kalenderjahr 1917 nahm der
Kreistag mit Zustimmung Kenntnis.
Der Kreishaushaltsvoranschlag des Kreises für das
Etatsjahr 1918 wurde einstimmig in Einnahme
und Ausgabe festgestellt:
3) für die Kreisverwaltung im Allgemeinen auf
je 1542 410,385.Mb,
sür die Saarbrücke bei Luisenthal auf je
7951,79 M,
für die Heilstätte Sonnenberg
für Männer auf je 257 302,93 4,
ür die Frauen („Kaiser-Wilhelm-Frauenheil—
stätte) auf je 30 588, 66 46,
für das öffentliche Untersuchungsamt auf je
23656 M,
für die Verwaltung der Spar- und Dar—
lehnskasse des Kreises auf 65 000.46.
Als Vertrauensmänner für die Ausschüsse bei den
Amtsgerichten des Kreises zur Auswahl der Schöf—
en und Geschworenen für das Jahr 1918 (88 40,
37 des Ges. vom 28. 1. 1877 R. G. Bl. S. 41)
wurden gewählt:
für den Amtsgerichtsbezirk Saarbrücken:
Oberbergrat Jordan, Camphausen,
Ackerer Friedrich Krebs, Guichenbach,
Schreinermeister Karl Schröder, Brebach,
Landwirt Heinrich Herrmann, Gersweiler.
für den Amtsgerichtsbezirk Sulzbach:
Hüttenbesitzer Karl Vopelius, Sulzbach,
Kaufmann Heinrich Simon, Sulzbach,
Mechaniker Fritz Steuer, Friedrichsthal,
Oberbergrat Giani, Friedrichsthal,
Vorsteher Fritz Schmidt, Holz,
Beigeordneter Baltes, Quierschied,
VBorsteher Printz, Eiweiler.
für den Amtsgerichtsbezirk Völklingen:
hüttenbesitzer Hermann Röchling, Völklingen,
Landwirt und Postagent Göbel, Karlsbrunn.
Mühlenbesitzer Leo Baldauf, Püttlingen,
Mühlenbesitzer Schäfer, Geislautern,
Beigeordneter Hoffmann, Ludweiler,
Beigeordneter Kohler, Völklingen,
Zteiger Baltes, Püttlingen.
Das Kreisausschußmitglied Direktor Frech zu Bre—
bach wurde für eine fernere Amtszeit von 6 Jahren
einstimmig wiedergewählt. An Stelle des Guts—
desitzers Bauer, welcher vor der Wahl gebeten
hatte, von seiner Wiederwahl wegen Alters abzu—
ehen, wurde einstimmig der Landwirt und Post—
igent Göbel zu Karlsbrunn neu gewählt.
In die Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommis—
sion für den Kreis Saarbrücken wurden auf weitere
b Jahre, gemäß 88 34 und 50 des Einkommen—
teuergesetzes vom 24. Juni 1891, wiedergewählt
als Mitglieder:
Betriebsleiter Vossen zu Völklingen,
Baugewerksmeister von Mellin, Rockershausen,
Gutsbesitzer Paul Heckel, Wintringerhof,
Kaufmann Nikolaus Backes, Dudweiler:
als Stellvertreter:
Holzhändler Wilhelm Herget, Völklingen,
Krämer Jakob Baldes, Püttlingen,
J.
3.
29
Wirt und Austreichermeister Wilhelm Keßler,
Quierschied,
Metzgermeister Heinrich Feller, Dudweiler.
In die Kommission zur Kontrolle der Kreisspar—
kasse anstelle des verstorbenen Mitgliedes Dilg
69 der Satzung) wurde der Unternehmer Christian
Wunn von hier einstimmig gewählt
Endlich
wurden als Provinziallandtagsabgeordnete für den
srreis Saarbrücken-Land für die nächste Wahlzeit
1918- 1924 (88 19, 22 der Provinzialordnung)
rinstimmig wiedergewählt:
a) der Unterzeichnete,
b) der Vorsitzende der Königlichen Bergwerks
direktion, Geheimer Oberbergrat Fuchs,
der Kreisdeputierte, Oberstleutnant a. D
Gutsbesitzer Schmidt von Schwind,
qd) Kommerzienrat Louis Röchling.
Saarbrücken, 19. April 1918.
Namens des Kreistages:
Der Vorsitzende
von Halfern, Landrat
281) Bekanntmachung.
Auf Grund der Reichsgetreideordnung für die
Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 und der Verordnung
über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahre
1917, 18 wird zwecks Feststellung, ob das zu Saat—
wecken zurückbehaltene oder angekaufte Saatgut ord—
aungsmäßig verwendet worden ist, für den Umfang
des Landkretises folgendes angeordnet:
Diejenigen Personen, die Brotgetreide (Sommer—
oggen, Sommerweizen, Sommergerste), Haser, Hülsen—
rüchte und Kartoffeln zu Saatzwecken verwendet bezw
urückbehalten haben, werden hierdurch aufgefordert,
die Flächen, die bestellt sind, unter Angabe der ver—
vendeten Mengen dem zuständigen Bürgermeisteramte
his zum 25. Mai 1918 anzuzeigen. Zu der Anzeige
darf nur das vorgeschriebene Formular benutzt wer—
den, das beim Bürgermeisteramte erhältlich ist.
Das zurückbehaltene oder angekaufte Getreide, so⸗
vie die Saatkartoffeln, die nicht nachweislich zu Saat—
wecken verwendet wurden, sind bis spätestens 30. Mai
in das zuständige Bürgermeisteramt abzuliefern.
Wer die Anzeige nicht rechtzeitig oder unrichtig
erstattet, wird aufgrund des 8 79 der Reichsgetreide—
ordnung und der Verordnung über Kartoffelversorgung
nit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldftrafe
his zu 50 000.- Mark bestraft. Außerdem wird
»as Recht der Selbstversorgung unnach—
ichthich entzogen werden.
Saarbrücken, den 18. April 1918.
Der Königliche Landrat
von Halfern
282 Bekanntmachung
Der Kleinverkaufspreis für Butter wird vom 21.4
ab auf 3,35 Mark für das Pfund fsestgesetzt.
Saarbrücken, den 20. April 1918.
Der Königliche Landrat
von Halfern
283)
Bekanntmachung
Infolge der mangelhaften Viehlieferungen wird
die bisherige allgemeine Kopfration an Fleisch für
die Versorgungsberechtigten von wöchentlich 250 Gramm
pom 22. ds. Mts. ab vorläufig auf 200 Gramm
150 Gramm Schlachtfleisch und 509 Gramm Frisch
vurst) herabgesetzt.
Saarbrücken, den 22. April 1918.
Der Königliche Landrat
von Halfern