Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

oudere Bentneuungen ergehen. Vis dahin ist der Absaßz von
zeidelbeereun das Johrga iges 1947 verboaten.

—

—⏑

ZIst der von der Ansordnung Betroffene mit dem vor
zer Reich sa'ustelle festae etzten Ueserrahmeoreis nicht ein
oe sanden, so lanmn ser Fetlekeing die e Bretes durch da—
nelchessch edtgerint sür die Kritaßmri, taraft beantragen.
8 5.
Der Uebernahmeprefs ist bar zu zahlen. Er kann be
Ungepibbeit über den Empsangtbeech igten einbehbalen
wecden.
Berhin, den 26. September 1917.
Ter RNechomunisar für Fasbezortchafrung:
Gehemer nat De. Beutler.

11.
Obstwerne des Jahrgauges 1917, die aus vei der Rriegsge
enschaft für Weinvbi-Einiauf und -Verteilung G. nu. b. 4
Berlin. bisher nicht augemelderen Vetrieven sowie aus nicht ge—
perblihen Betrichen hetrühren, dürsen nach wie vor nicht abgz—
etzt werden. Im übrigen wird die Bekanntmachung vom 1.
uguit 1917 aufgehoven.

812.

Zuwide:handlungen werden gemüß 89 der Berordnung über
eratbeitung von Oost vom 5. August 1916 (ReG.eB. S. 911)
ud der sie adändernden Verordnung vom 24. August 19417 (.-3.B.
 S. 729) deitraft.

x 13.
Diese Bestimmungen tredfen am Tage ihrer Belauntgabe im
icichranzeiger in Kraft.
Berlhin den 10. Dezember 1917.
—EI
Hörtel.

31 — —
39 Kreis amme!ßelsse
— —J 4 5 22 —
8 Eg — 8—8 5
des Areises Gasrbrcken ür Gchiul⸗—
— 5223 8536
sammslungen.
Ich ruse hiermit die Arzneilrxäuter ab. Die näheren
Anweliungen über Ver and unw. sind den Obmännern zu
gegangen. Die Se ren Ort umme stellensetrer mwerden er
sucht, sich umgehend mit den Obmänneen in Verbindung
zu seben.
Aarbrücken 1, den 7. Januar 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammsunges
Marx, Kreisschnlinsveftor-24

 Relanutnachnung
rr Neicht sarsteile über Enteignungen dura, die Neid s⸗
jansteile. Bom 26. September 19179).
Da festzunellen gewesen ist, daß in zahlreichen Füllen
eschagnaymte Färer und Faßols zurück ehbalten besw. 1d
ür wPeite gesoroert wecden, dee unangemeen sind und
n keinem Verbartais zu den von der meichsadßste.e der
riegsveceinigung Deutscher Faßbändeer G. m. b. H. au
ssrund von 85 des Vertrages vom 20. Zuni 1917 vorge—
chrievenen Aogabepreteen sür Fäner stehen, wird sich die
nesch⸗aaestelie veraazaßt sesen, in derareigen Fären ge—
näß 82 Abatz 1 der Beranatnachung des Bundesrats
ec den Bereyr mit Fänern von 6. Zani 1917 (Gtercha⸗
esetzbati S. 4243), verbanben mit s 1 der Betanntmachung
des Rech⸗hanz.ecs üoer die Errichtung einer meibsiee te
ür Fapobewiet,chastung vom 28. Zuni 1317 GMeichoge, eß⸗
»liatt S. 576) zur Entergaung au schreicen. In-be ondere
vird die Enteignung ausgeprochen werden. wenn von
em Figentümer dec erwähnen Gegenstange ein Angebot
iuf frehändige Ueberassiung zu von der Reichsfaßgderle
ür angemessen erkiäcrten Preijen abgeseoönt wird.
Für die Enteignung wird bestimmt:
81.
Das Eigentum an den durch die Belanntinachung des
Bbundesrats über die Beschlagnahme von Fähern vom
28. Juni 1917 GRteichsgesebolatt S. 5377) bech.agnahmten
Fässern, Kübeln, Bottlichen und ähnlichen Geobinden sowie
an Faßstüven, Fadauben und Faßbößen laum durch An—
ordnung der Rescssaßstelle auf eine in der Anordnung
u bezeichnende Person übertragen werden
8 2.
Die Anordnung des 8 1 kann an den Besitzer ader
ewahrsam⸗zinhaber der Gegenstände gerichtet werden oder
durch ösfentiiche Bekanntmachung erfolgen. Im ersteren
zalle geht das Eigentum über, sobald die Anordnung dem
Besitzer oder Gewahr amsinhaber zugeht, im letzteren Falle
nit dem Ablauf des Ausgabesages des amtlichen Blartes.
in dem die Anordnung amtlich veröffentlicht ist
83.
Der von der Anordnung Betroffene ist verpflichtet,
ie Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren, sie heraus—
zugeben, auch auf Verlangen und Kosten deßjenigen, auf
ꝛen das Eigentum durch die Anordnung übertragen wird
u herbringen oder azu versenden.
8 4.
Der Uebernabmenreis wird von der Reichsfaßirelle festesegt.

) Erscheint im Reichsanzeiger

Der Kriegcausschuß für Oele und Fette weist erneu
nuf die grose Bedeutung der Knohensammlung für di
tdriegz- und Volkswirt chaft hin. Die Hercen Ortssammel
tellenlester mo.len geft. für resttpe Ersalsung aller an—
allenden Anochen (auch Bild- und 6ie lügelknochen) Socae
X—
Soarbrücken, den 4. Sanuar 1918.
Der Leiter der Leissammelstelle
des Kreises Saarbrüchen für Schnlsammmungen.
Parx, Rreisschulinsvektor.

Nach einer Mitleisung der Garnisonverwaltung sind sämtliche
Zammelstellen die zur Verpadung des Altpapiers nötigen Säck
zugegangen. Die Herren Ortssammehte!kenleier wollen nunmehx
gefl. umgehend das Nettogewicht hierher mitteilen; desgl. de—
ewicht der nach der Ablieserung eturg noch lagernden Mengen.
Sacerbrücken, den 8. Jannar 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbruücken sür Schulsammtungen
NMearx, Kreisschtlininpetior
Ich rufe hiermit ab:
1. Lindensamen.
2. Alkaziensamen.
Die gesammelten Mengen sind tunlichst bis 25. 1. 1918 un
»ie Firma Landesproduktenhardlung A. Schneider-Sulzbach abzu
üuhren. Bei Abgang der Sendung wollen die Herren Ortssammel
tellenleiter gefl. das Nettogewicht hierher berichten. Duplilat—
rachtbrief ist nicht erforderlich. Bei geringen Mengen der einzelnen
Irtssammelstellen empfiehlt sich Auflieferung durch den Obmann.
Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam,. daß Ahornsames
richt unter diesen Abruf fällt, sondern nur Linden⸗ und Alagienamen.
 Die Sorten müssen streng getrennt bleiben.
Saarbräcken 1, den 8. Janunar 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammluugen
Mar?* Kreisschulinspeftor

Saarbrücken, den 11. Zanuar 1914
Der Könialiche Landrat;
5846 122422

———

* * *
Kreissparkasse Saarbrücken
Außer Samstaqs-⸗Nachmittags ist die Kasse
im Monat Januar 1918 nuch jeden
Dienstag und Donnerstag nachmitlage
geiectsonen

— —
h an Priv.
etalbetten
lolerahmenmatr., Kinderhettes.
Fiacumhetanest goßl 7hhr

BZeftnassen.
Betrsiung sotort. Alter u—
Geschlecht angeben. Aus
kuntt umsonst. „Sanis-Veraand“,
 Mũnchevn
T 4

Saarbrücken, den 21Dezember 1917.
            
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