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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken
Schriftleitung des nichtamtlichen Teilet, Druck und Verlag von C. 8. Sche ur in Saar
rücken (Drudort Völklingen). — Fernsprecher der Geschäftsstelle (Viktoriastraße W)
str. 1185 (Amt Saarbruͤcken), Fernsprecher der Druckerei Ne. 1184 (Amt Saarbrückem)
Nr. 34.
Dienstag,
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Bezugtpreié fur das Vierteljahr 1.8 Mer.
Tnzetgengebühren: die Gögespaltene mm⸗geile oder deren Raum 17 Ptg.
Amtliche Anzeigen: der 80 min breite 1 mmn bohe Raum dO Pfg.
Erichetnunastage: Dienstaag, Mittwoch, Freitaa und Samstag.
16. April 1918 44. Jahrg.
Juhalt.
Einfuhr ausländischer Marken (S. 119. — Ermittelung
von Taubenschützen (S. 119). — Gesellschaft für Straßen—
»ahnen (S. 119). — Verfsicherungsbeiträge für Pferde, Esel,
Maultiere, Maulesel und Rindvieh (S. 119). — Kgl. Eichamt
Saarbrücken (S. 1199. — Höchstpreise für Frühtartoffeln
S. 119. — Preise für Obstwein 18. 1207* KRichtpreise
für Frühgemüse (S. 121). — Sitzung des Bürgermeisterei—
rats Brebach (S. 122).
Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu und Stroh!
Landwirie helft dem Heere!
—IIILLL Bũ —IILII zu Protokoll bei der diesseitigen Stelle erhoben werden
Saarbrücken, den 13. April 1918.
21. Armeesorss. Der Königliche Polizei-Direktor.
J *
264) Verordnung 8. Bir von Sa — —
Nachdem durch eine Bundesratsverordnung die
Einfuhr ausländischer Brief- und Wohltätigkeitsmar— 267 —VV — dngeroe bohorden.
xen verboten ist, kaun die Einfuhr auslandischer Briefr 267) Betanntmachuug.
narken, Zeitungen und Zeitschriften in einzelnen Stük— Der Provinzialausschuß hat in seiner Sitzung vom
len zugesassen werden: insofern wird die Berordnung 21, v. Mts. auf Grund des 8 8 der Viehseuchen⸗-Ent—⸗
ꝛ20m 14. November 1916 — Va 10052 — Ziffer Iæ̃Fccädigungssatzung für die Rheinprovinz vom 8. März
Nr. 1 gemildert. Verboten bleibt die Einfuhr von 27. April
Massensendungen ausländischer Briefmarken-Zeitungen 1912 beschlossen, für das Rechnungsjahr 1918 an Ver—
ind die Einfuhr von ausländischen Briefmarken-Preis- ächerungsbeiträgen für Pferde, Esel, Maultiere und
berzeichnissen. Maulesel 0,25 Mk. und für Rindvieh 0,30 Mk. für das
Der Kommandierende General. Ztück zu erheben.
v. Unger. Die Aufnahme des abgabepflichtigen Viehbestandes
zrfolgt im Juli d. J.
düsseldorf, den 5. April 1918.
Der Landeshauptmann der Rheinprovinz.
7 AR. —
dekannmochungen dor senlruchehüruen.
265)
Belohnung sür Ermittelung von Taubenschützen.
In letzter Zeit ist in der Heimat trotz des Verbotes
ein vermehrter Abschuß von Brieftauben beobachtet worden.
Für Angaben, die zur Feststellung von Taubenschützen
sühren, so daß deren strafrechtliche Aburteilung erfolgen
ann, können die stellb. Generalkommandos für Rechnung
des Kapitels 39 Titel 2 des Kriegsjahresetats eine Beloh—
tung von 20,00 Mark gewähren.
Berlin, den 23. März 1918.
Kriegsministerium. Allgemeines Kriegsdepartement.
von Wrisberg.
68) Bekanntmachung.
Das Kgl. Eichamt Saarbrücken ist während der
Racheichung außerhalb der Amtsstelle vom 17. April
in bis auf weiteres nur am Sonnabend jeder Woche in
der Zeit von 8562742 Uhr vormittags für die Bevölke—
ung geöffnet.
Cöln, den 5. April 1918.
Der Königliche Eichungsinspektor
für die Rheinprovinz und Hohenzollern
269) Bekbaunntmachung
betreffend Höchstpreise für Frühkartoffeln.
Mit Genehmigung der Reichskartoffelstelle wird
jierdurch bekannt gegeben, daß der Julihöchstpreis des
Jahres 1918 für den Zentner Frühkartoffeln in der
stheinprovinz zehn Mark beträgt.
Die Provinzialkartoffelstelle behält sich jedoch Sen—
ung dieses Preises je nach der Marktlage, jedoch
richt unter acht Mark vor.
Frühkartoffeln aus feld mäßigem Anbau dür—
fen vor dem 1. Juli 1918 nur mit Zustimmung des
ür den Erzeuger zuständigen Kommunalverbandes ab—
geerntet werden.
Coblenz, den 9. April 1918.
Provinzialkartoffelstelle
für die Rheinprovinz
behonnmuchungen uer sigl. bostzoldirestion
266) Bekanntmachung.
Die Gesellschaft für Straßenbahnen im Saartal
hat bei dem Herrn Regierungs-Präsidenten in Trier
die landespolizeiliche Genehmigung zur Aufhebung der
Bleisverschlingung in ein richtiges Doppelgleis, in der
Eisenbahnunterführung in der Triererstraße hier nach—
gesucht, was ich auf Grund des 817 des Gesetzes
über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28.
Juli 1892 zur öffentlichen Kenntnis bringe. Die Pläne
iegen bei der Königlichen Polizei-Direktion Saar—
zrücken, Schloßplatz Nr. 2, Zimmer 23, während den
nächsten 14 Tagen und zwar vom 16. April 1918 bis
jum 3. Mai 1918 zu jedermanns Einsicht offen. Wäh—
rend dieser Zeit können Einwendungen schriftlich oder