11
249 Bekanntmachung
Durch Verordnung des Oberbefeblsbabers der veeres⸗
gruppe Herzog Albrecht ist hinfort zur ZBureise nach Elsaße
ihemaen ein vak. bder Vvaß-Ersau und außerdem eine
schrütlieee ubnis erforderüch.
ereret bcit ine sGriftüich beim Biürgerineister⸗
amt boder Landratsamt, das für den Wohnort des Antrag⸗
dellers zustän dig ist. zu beantragen. Die . Notwen digkeit der
Reise int zu begründen: Unterlagen sind beizufügen.
Im Kleinveriehr (Marktverkebr, Schulverkehr, landwirt⸗
schafnicher Verlebr uswe) ist eine besondere Reise-Erlaubnis
nicht erforderlich, wenn die zurückzulegende Strecke nicht
nebr als 10 Ailometer beträät und die VFisenbahn nicht
benutzt wird.
Eine besondere Reise-⸗Erlaubnis ist ferner nicht erforder⸗
lich zur Ruckkebr nach dem Woobnsitz fur rene die
hren Woonsiß in Elsaß-⸗Lothringen vaben und sich darüber
durch eine hehördliche Bescheinigung ausweisen können.
Fur den Verkebr in dem Sperrgebiet Elsaßvoth⸗
ringens (westlich der Linie Kreuzwald, Beningen, Remel—
ingen. Drulingen, Pfalzburg, Lutzelburg) bleiben die he—
tebenden schärseren Vorschriften in Kraft.
Der Kommandierende General.
v. Unger.
gn do
dghnnnmohunghe
330)
Belohnung dür Eruutteluug voun Taubeuschüen.
In letter Zeit ift in der Heimat trot des Verbotes
vermebrter Abschuß von Brieftauben beobachtet worden.
Für Angaben, die zur Seststellung von Taubenschützen
übren. so daß deren strafrechtlive Aburteilung erfolgen
ann, können die stellv. Generalkunmandos für, Rechnung
»es Kapitels 39 Titel 2 des Kriegsjahresetats eine Bolob⸗
tung von 20.00 Mart gewäbren.
Berlin, den 23. März 1918.
sriegsministerium. Allgemeines Kriegodevarte ment.
von Wrisberg.
—RL
m⸗ 4.
ud dor cl Dohzelrett'an
251) Bekanntmachuug
Die Firma Vester, Westerfeld K Co., G.em. b. H.,
Eisengroßhandlung in Saarbrücken, beabsichtigt auf dem
Bahnhose in Gersweiler ein Fallwerk zur Zerkleine⸗
rung von Gußmaterialien zu errichten. Dies wird
piermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht mit der
Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen die neue
Anlage, deren Lagepläne beim Bürgermeisteramt Gers—⸗
weiler zur Einsichtnahme offen liegen, innerhalb 14
Tagen bei dieser Stelle schriftlich oder zu Protokoll
anzubringen.
Saarbrücken, den 4. April 1918.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
Wo VPoelizeiverordanng
vetressend die Wohnungsan meldusig.
Auf Grund der 88 5. 6, und 15 des Gesetzes üher
die KWolizetverwaltung dom 11. März 1850 (G. S. S. 285)
und der 38 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine
Ldandesverwaltung vom 30. Juli 13883 6G. S. S. 195 ff.)
wird nach erfolgter Zustimmung des Gemeindevorstandes
für das Gebiet der Stadt Saarbrücken nachsteßende Volizei—
verordnung erlasien;
8
Jeder Eigentümer, Nießbraucher oder Nußmießer eines
zebäundes oder deren Vectreter ist verpflichtet, Nietwoh—
uungen. die außer der, Küche aus vicht mebhcal FRer
Vobiramrien Itehent innerbalo brele gea ccis
er Kündiguino bder änderiveitiger dufhebung, eines Aet⸗
»der sonstigen Vertragsverhbältnisses dem städtirchen Woß—
aungs Nachve ur sten fraße mittels des vorge⸗
schriebenen Fornutars — Aulage A — anzum-sden, Hierzu
zgebören auch Schlafsteilen. möblierre RBimmer und möblierte
Worbnungen.
82.
Jede der in 8 1 bezeichneten Bersonen ist ferner ver—
oflicktet. IAPIig Berintetune cier Vohntucig von
beʒeichsittent Art. emner Srfsteste ines Is36lierten
Ammeẽ v— lierten Wohnung innerbalb dreset
Tagen nach Abschluß des Mietvortränes vrittel der vnge,
chriebenen Formulare — Anlage B — dem städtischen
vohnungs-Nachweis anzuzeigen. Diese Bestimmung finder
nisprechende Anwendung, wenn eine der in 8 1erwäbnten
bersonen eine unter die Bestimmung dieser Verordnung
allende Wohnung für sich selbst oder seine Angestellten
Verwalter, Portier uswp.) in Benuzung zu nebmen beab—
ichtigt. Diese Anzeige ist in diesem dalle spätestens bet
der Ingebrauchnahme zu erstatten.
83.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diefer
Lerordnung werden mit Geldstrafe bis zu 80 Mark, an
eren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle verhältnismäßige Haft
trritt, bestraft.
84.
Diese Pollzeiverordnung findet auf das städtische Obachlosen⸗Asul
und Vasmdern keine Anwendung.
Die Poltzeiverordnung ciit am 5. April 1918 in Kraft
Saarbrücken, den 30. März 1918.
Der Königl. Polizei⸗-Direktor.
von Halfern.
boagnniemchungen mogror veroen.
Kreissammelfstelle
— — *
des Kreises Gagrbrücken für Schul—⸗
333
33 sammlungen⸗
Von der Sammlung von Zichorien- und Löwen⸗
ahnwurzeln ist hinfort abzusehen.
Saarbrücken, den 5. April 1918.
Der Leiter der FKreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Eine restlose Erfassung aller Nesselstengel ist in diesem
Fahr von böchster Bedeutkung und muß unter allen Um—
länden erzielt werden. Merkblätter werden demnächst ver—
eilt werden. Die Herren Ortssammelstellenleiter werden
rsucht. gess. umgehend in allen Klossen eindringliche Be—
ebrungen UüÜber die Bedeutung der Nesselfaser für unzere
riegsswirtschaft anzusetzen. Dabei ist besonders darauf dige
uwe sen daß die, jungen Pflanzen nicht verfüttert werden
ürfen, sondern behufs Erzielung einer ergiebigen Exnte
rusreifen muͤssen. daß aber nach Gewinnung der Stengel dem
Berfüttern der Blätter nichts im Wege steht.
Die Ernte ist rechtzeitig zu organssieren. Die Stengel
nüssen vor beendeter Bläüte gewonnen werden, da die
Faser der Ressel vor der Samenreife am besten ist. Eine
SsSteigerung der Größe, Länge, Güte oder Schönheit tritt
päter nicht mehr ein, dagegen wird die Faser nach der
Zamenreife spröde und härter.
Saarbrücken, 6. April 1918.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx. Kreisschulinspektor.
Saarbrücken. den 9. April 1918.
Der Konigaliche Sandrat:
v. RHalfern.
— — —
as 3
ga
Ich hiete jreibleihend an:
ztrakentzesen 518 (Piassavabesen-Form),
——
ztragenbesen 5118 (Piassavabesen- Form),
Heidekrgut. 21306 M.
hrutzber 5reih, Reisstroh 2 4,39
Sischscuru bber 4reih. Reisstroh à 188
Wwselbürsten 5reih. rund spz
Reisstrohßß.24140
Ibsenbürsen SGreih, rund spitz,
Ersaß...5 à 14538.
Vaschüriten oval, Holziaser à 638
Ausrrubsriten 16 Loch, reine
——— 3à8208
. Stück netto Cassa ab hier, Verpackung
nerechnet. Straßenhesen koͤnnen nur von
eiden Sorten zugleich abgegeben werden
in unbetannte Besteller geg. Vorausbegahl
—DD
— JZF
5
Ped do mit
———
rgß eriaubt
hae ouf es
Aad din
deurteilt: Die
Bereifgꝛ. suen
sehr, vefriedt
eeen S. 8
— Wiit den Retfer
un aͤch or zufrieden
FJ. W. i. J. ufw.“ Areie
Ranr VSi. 18 u. Morto,
Berp. Nacht. 1860. Beg
reter gesncht. Vrosoet
sah AHeras“ 8. *
. Berun p. 308
larkenur. 314.