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1660.) Bekanntmnachung.
Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten
Erlaß vom 8. Januar d. J. zu genehmigen geruht, daß
der Provinziallandtag der Rheinprovinz
zum 18. März d. J. nach Düsseldorf berufen werde.
Coblenz, den 31. Zanuar 1917.
Der Ober-Präsident der Rheinprovinz.
Frhr. von Rheinbaben.
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es Mogichen ogseungs Pesienten.
1614.) Bekann,imachung.
Auf Grund des 8 1 der Bekanntmachung des Bun⸗
desrats über Arbeitsnachweise vom 14. Juni 1916
Reichs⸗Gesetzbl. S. 519) und des Erlasses des Herrn
Ministers für Handel und Gewerbe und des Herrn
Ministers des Innern vom 25. Juni 1916 — J.Nr.
III. 3712 II. Ang. M. f. H., IIe. 1199 M. d. J. —
werden nach Benehmen mit dem Rheinischen Arbeits—
nachweisverband zu Cöln und mit den beteiligten stell—
vertretenden Generalkommandos folgende össentliche
unvparteiische Arbeitsnachweise eingerichtet:
Arbeitsnachweis der Stadt Trier für die Kreise
Trier Stadt und Land.
Arbeitsssnachweis der Stadt Bitburg für die Kreise
Bitburg und Prüm auf dem Landratsamte in
Bitburg mit einer Ortsstelle auf dem Landrats—
amte in Prüm lunter Berücksichtigung des Luxem—
burgischen Grenzverkehrs.
Arbeitsnachweis in Morbach (verbunden mit dem
Kreis⸗Wiesenbauamt zu Morbach) für die Kreise
Bernkastel, Wittlich und Daun mit Ortsstellen auf
den Landratsämtern.
Der städtische Arbeitsnachweis Sgaxlouis für die
Kreise Saarlouis, Merzig und Saarbarg mit den
Nachweisen der Gemeinden Bous, Dillingen, Kerp⸗
richhemmersdorf, Lebach, Merzig und des Kreises
Saarburg (auf dem Landratsamt).
Arbeitsnachweis der Gemeinde Neunkirchen für die
Kreise Ottweiler und St. Wendel mit den Nach—
weisen der Gemeinde Zllingen und des Kreises
St. Wendel (auf dem Landratsamte).
Arbeitsnachweis der Stadt Saarbrücken für Stadt—
und Landkreis Saarbrücken mit den Nachweisen
der Gemeinde Völklingen GBürgermeistereien Völk⸗
lingen und Gersweiler), der Gemeinde Ludweiler
(Bürgermeisterei Ludweiler), der Cemeinde Tud—
weiler (Bürgermeisteresen Dudweiser, Sulzbach,
Friedrichssthal und Quierschied), der Gemeinde
Püttlingen (Bürgermeistereien Püttlingen. Heus—
weiler und Rieselsberg) und der Gemeinde Bre—
bach (Bürgermeistereten Brebach und Kleinblitters—
dorf).
Trier, den 9. Sebruar 1817. I. B. 359.
Der RegierungeKräsident.
J. A.: Russell.
162.) Anoerdunung.
Auf Grund der 88 12 und 15 der Bekanntmachung
lüber die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die
Versorgungsregelung vom 25. September / 4. November
1915 und 6. Juli 1916 (R.GBl. S. 607, 728 und
675) ordne ich hiermit für den Regierungsbezirk Trier
fplaendes an:
81.
In jeder Gemeinde darf, sofern nicht im Einzel—
kalle von dem Landrat bezw. Oberbürgermeister eine
Ausnahme zugelassen wird, die mit Kartoffeln im
Frühjahre 1917 anzubauende Fläche nicht geringer sein
als die im Durchschnitt der drei letzten Jahre 1914
bis 1916 mit Kartoffeln bebaut gewesene SFläche.
82.
Im Rahmen dieser Gesamtfläche der Gemeinde
hat eine für den Bezirk jeder Gemeinde von dem
Bürgermeister zu bildende Kommission, soweit erfor—
derlich, für jeden Grundbesitzer die Größe der Kar—
toffelanbaufläche festzusetzen und den tatsächlichen An—
bau durch spätere Nachprüfungen zu überwachen. Sie
hat die Pflicht, auf eine möglichste Vergrößerung der
Anbaufläche hinzuwirken.
83.
Eine vom Landrat bezw. Oberbürgermeister zu
bildende Kreiskommission kann die Festsetzungen ab—
ändern.
84.
Jeder Landwirt hat die zur Bestellung der fest—
gesetzten Kartoffelfläche erforderlichen Saatkartoffeln
sicher zu stellen.
85.
Die Anordnung tritt mit dem 17. Februar 1917
in Kraft.
86.
Zuwiderhandlungen werden mit Getängnis bis zu
6ß Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark
bestraft.
Trier. den 12. Februar 1917.
Der Regierungspräsident.
Baltz.
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—X Bekanntmachung.
Zur Unterstüßzung bei der Aufklärung unbekannt
VBerstorbener hat das Kriegsministecium eine Bilder—
tafel dieser unbekannten Toten als Sonder-Verlust⸗
liste herausgegeben. Diese kann bei allen Ortspoli—
zeibehörden. mi irärischen Kommandobe öeden. Garni—
son⸗ und Bezirkskommandos, Ersatztruppenteilen und
Lazaretten, denen sie mit der Verlustliste Ne. 667 zu⸗
gegangen ist, eingesehen werden.
Saarbrücken, den 20. Februar 1917.
Der Königl. Landrat.
pon Halsern.
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164.) Bekauntunachung.
Weinhefe, auch die bisher als wertloses Abfall⸗
produkt geltende „abgebrannte“ Hefe, soll demnächst
zur Herstellung eines Nährmittels Verwendung finden.
Im eigenen Interesse werden die Winzer und
Brennereibesitzer daher gut tun, für sorgsältige Auf—
bewahrung Sorge zu tragen. Die abzeßraunte Hesfe
wird voraussichtlich der Transportkosten wegen nur
im abgepreßten Zustande aufge!'auft werden können
Saarbrücken, den 21. Februar 1917.
Der Königliche Landrat
Nr. K. 23 697. von Halfern. —
165.) Bekauntmachung.
Der Herr kommandierende General des stellver—
tretenden 21. Armee-Korps hier, hat dem Po—
lizeiboten Maurer in Riegelsberg, Kreis Saarbrücken
für umsichtiges Verhalten bei der Festnahme eines
entwichenen russischen Kriegsgefangenen am 8. Februar
1917 eine Belohnung von 6 Mark bewilligt und dem
Benannten seine Anerkennung ausgesprochen.
Sauarbrücken, den 22. Februar 1917.
Der Königliche Landrat
von Halfern