Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Uebertretungen dieser Anordnung werden gemäß
838 der Bundesratsverordnung über Ersparnis von
Brennstoffen und Beleuchtungsmitteln vom 11. 12.
1916 streng bestraft.
Saarbrücken, den 15. Februar 1917.
Der Königliche Polizeidirektor
J. A.: Schlesinger.

—D u300 Doßßof
bedonninachuneen Mogeer debrüen.
Verordnung.
Auf Grund der 8 4 und 11 der Sasung unseres
Berbandes vom 8. November 1916 bestimmen wir für
den Verbandsbezirk, umfassend die Rheinprobinz und das
*ürstentum Birkenfeld laenhes:
81.
Für Kälber, gleichgültig welchen Gewichts, wird nur
noch ein Einheitsbreis von 80,— Mk. für 50 Ka. Lebend—
rewicht ab Stall gezahlt. J
Die Feststellung des Lebendgewichtes erfolat gemäß
I6 unserer Verordnung vom 12. April 1916 auf einer
söffentlichen Wage am Standort der Tiere mit einem Ge—
wichtsabzug von 7 20. Ist eine Gewichtsfeststellung, am
Standort nicht möglich, so unterbleiben die Gewichts—
kürzungen dann, wenn die Tiere einen Weg von min—
destens 5 Kilometer bis zur Wase zurückaeleagt haben
8 2.
Für alle zur Schlachtung an den Rheinischen Vieh—
bandels-Verband und seine Beauftragten abgelieserten
Schweine im Gewicht von über 100 Pfund wird, auch
wenn sie ein Gewicht von 180 Pfund nicht erreichen,
ganz allgemein der für Schlachtschweine im Gewicht von
180 bis 200 Pfund (90 bis 100 Kilogramm) in der Be—
kanntmachung zur Regelung der PVreise für Schlacht—
schweine und Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 (Reichs—
Besetzbl. S. 99) für die einzelnen VSandesteile sestgeseßte
söchstpreis gezahlt.
Die Höchstpreise betragen demnach:
a) reine Schweine im Gewicht
von 50 kg und darunter 85,00 MA je 100 Pfund
über 50100 5 105,00 M je 100 Pfund
„IOGO-IIO, 115,50 A6 je 100 Pfund
„110-120 120,75 A ie 109 Pfund
„120- 140 126,00 Ab Je 100 Pfund
„140 131,50 A je 100 Pfund
b) Sauen und Eber im Gewicht
von 120 k8 und darunter 90,00 46 je 100 Pfund
über 120 150, 110,00 A je 100 Pfund
150 w 115.00 A0 ie 100 Pfund.
Kreis Werlar.
a) reine Schweine im Gewicht
boön 50 8 und darunter 88,060 4e 100 Pfund
über 501005 108,00 A je 100 Pfund
„100- 110, 118,80 je 100 Pfund
„110-120, 124,20 A6 e 100 Pfund
„120 140 129,60 100 Pfund
140 135,00 As je 100 Pfund.
b)Sauen und Eber im Gewicht
von 120 kg und darunter 93,00 A je 100 Bfund
ühber 120 150 5 113,00 M je 100 Pfund
150 , 118,00 je 100 Bfund.
Die vorstehenden Preise gelten, worauf ausdrücklich
bingewiesen wird, nur bei Ablieferung der Schweine an
—— Viehbandelsverband oder dessen Benn—
raate.
Sür die Kosten der Beförderung von Schweinen bis
zur nächsten Verladestelle des Viehhaälters und die Kosten
der Verladung daselbst darf ein Zuschlag nicht erhoben
werden: ist aber die Verladestelle weiter als Gilometer
vom Standort des Tieres entfernt, so kann sür diese Kosten
ein Zuschlag zum Höchstpreis berechnet werden, der für je
angefangene 50 Kilogramm Kebendgewicht 1 Mark nicht
übersteigen darf

83.
Ueberschreitungen der Höchst- oder Richtpreise werden
noch den bestehenden Dirasgesden bestraft
8 4.
Fee Verordnung tritt am Tage ihrer Veröffentsichung
Kraft.
Cöln, den 15. Februar 1917.
Rheinischer Biehhaudeleverband
Der Vorsitzende:
Dr. Qofne—

Saarbrücken, den 20. Februar 1917
Der Königliche Landrat
J. 5015

Rachtrag zur Satzung
der
Spare und Darltetzuskasse des Kreises Earrdrücken

Artikel d.
Hinter 8 32 wird folgender 8 324 eingefüat:
8324.
„Die Sparkasse steht nach Maßgabe des Vertrages
oom 21. 30. Juni 1916 in einer Arbeitsgemeinschaft
mit der öffentlichen Lebensversicherungsanstalt (Pro—
pinzial-Lebeusversicherungs-Anstalt der Rheinprovinz)
zu Düsfjeldorf und vermittelt auf Antrag der Spa—
rer insbesondere die Prämieneinziehung, wenn erfor—
derlich durch Abführung der Versicherungsprämie aus
dem Sparguthaben“

Artikel 2.
Dieser Nachtrag tritt nach Genehmigung durt
den Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz mit dem
Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beschlossen in der Sitzung des Kreistages von
II. November 1916.
Der Königliche Laudrat
(L. 8.) von Halfern.
Genehmigt!.
Cohblenz, den 9. Dezember 1916.
Der Oberpräsident der Rheinproviug
(I. 8.) J. B. v. Gal
Nr. O. 113 85.

Bekannimachung.

—
gigsnophee ephpife
—— —— —
Als Verwalter der Annahmestelle in
Wehrden ist in Vertretung des Mittelschul—
lehrers Herrn Veter Thomas
Herr Johann Reinert,
Lehrer in Wehrden, Muühlenstraße KNr. 32
beftellt worden.
Eaarbrügsen. den 15. Februar 1917.
Der Vorstand

Zur Erhöhung des Ertrages der Oelsagatenernte
stellt der Kriegsausschuß für Oele und Fette, Berlin,
denjenigen Landwirten, welche zum mindesten lnha
Raps oder Rübsen angebaut haben, sür jeden angebauten
as 100 kg schwefeljsaures Ammoniak zur Düngung bei
sofortiger Anmeldung zur Verfügung. Der Nachweis
für die Anbaufläche muß durch eine Bescheinigung de—
Ortsvorstehers geführt werden.
Antragsformulare und Lieferungsbedingungen
sind durch die unterzeichneten Kommissionäre erhältlfich
Nheinische Auf— und Vertaufsgesellschaft.
(Raiffeisenscher Organisation) G. m. b. H.
Coblenz.

deminan-pPrparandenanztalt
in Prum.

Die Aufnahmeprüfung fur die Praparandie findet statt
am 3. April. Anmeldungen nimmt entgegen
der königliche deminarrezhtop
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