sendung in gebrauchsfähigem Zustande zum Pa—
pierpreise zurückgenommen werden
Die Höchstpreise für Papiergarn verstehen sich
für Kreuzspulaufmachung auf Grund eines Feuch—
tigkeitsgehaltes des Garnes von 15 vom Hundert
des absoluten Trockengewichtes, einschließlich
Spulen und ausschließlich des Gewichtes der
Verpackung, ab Fabrik oder Lagerstelle des Ver—
käufers, netto Kasse mit einem Ziel von 14 Tagen
ab Versand
J. Grundpreise
a) Unter Zugrundelegung des Durchmessers
1. bei Verwendung eines Papieres von mehr
als 70 g für 1 m:
Vei einem Durchmesser
inn
mit 100 v.
H. Natror
Sulfat⸗
Zellstoff
nit 75 bit
ao v. H
Atron;
Sulfat
RAtnt
nit 580
14* 9
Poteon
Zulsat.
T.ncet
nit 25 bis mit O bis
888 8
Patron- Naltron
Zulsat⸗·) Sulfat
LQellstoff Zellstofffp
Das Gewicht der Hülsen darf 1 vom Hundert
des Gesamtgewichtes (Gewicht von Garn und
Hülsen) bei 15 vom Hundert Feuchtigkeit nicht
uͤbersteigen. Ueberschreitet das dülsengewicht
diese Grenze, so ist der Unterschied zwischen dem
erlaubten und dem tatsächlichen Hülsengewicht
zum vollen Garnpreise zu vergüten. Packung darj
in Rechnung gestellt werden, muß aber bei spesen—
freier Rücksendung innerhalb eines Monats —
gerechnet vom Tage des Eintreffens — in ge—
brauchsfähigem Zustande zum vollen Betrage zu—
rückgenommen werden.
Bei Stundung des Kaufpreises dürfen bis 2vom
Hundert über Reichsbankdiskont als Zinsen be—
kechnet werden
2
3.
bbis 8
2648 12
130
120
115
119
2
*5
2. bei Verwendung eines Papieres von weniger
als 70 g für 1qm errechnen sich die Preise
folgendermaßen: 110 v. H. des Höchstpreises
des verwendeten Papieres mit folgendem
Zuschlag:
Bei einem Durch—
messer vom mi
3 *
4 bis8...5
9 bis 12
Unter Zugrundelegung der metrischen Nummern*
hei Verwendung eines Vapieres
—
*
Diese Bekanntmachung tritt am 20. Februar 1917
n Kraft
7
37
32
27
Preistafel l.
Höchstpreise fsür Spinnpapier.
l. Grundpreise (verstehen sich bei
Verwendung von ungebleichtem Zellstoff)
Preise für 1 Kilpgramm in Pfennigen.
9
Garnnummer metrisch
mit 100 v.
H Natron—
ut
Zellsto
mit 75 bis
99 v. H.
Natrou⸗
Sulfat⸗)
—M
mit bO bis
74 v H.
Natron.
(Sutfat⸗)
2oIstuß
mit 25 bis
—8
Natron⸗
(Sulfat⸗)
QAeG Ust ofẽ
mit 0O bis
24 v. H.
Natron
(Sulfat⸗)
Zellstoff ve)
F mit 75 bis mit 50 bislmit Wbie
git 8
an Natron- Natron- Natrony⏑
Suliate) Suliat⸗) GSulfat—
delljto Insat 3
mit O bis
24 v. H.
Natron⸗
GSulfat⸗)
——
Gewicht
iues Quabratmeters
195 188 180174. 169
215 208 200 194 189
285 228 220 214 208
215 38 230 224 218
279 z3 255 249 214
300 43 25 279 274
355 18 440 334, 329
1161 4081 1001 3941 389
70 g und mehr
s dis 68.
50 , 64,..
55 „ 59
50 4
46 209
40 *
35
30
25
22
18
178 u darüunter
80 75
90 85
33 950
100 95
105 100
10 105
115 110
128 118
125 130
9 144
ik3 1358
177 172
2121207. 202
II. Zuschläge. Angemessene Zuschläge auf die
Grundpreise dürfen berechnet werden:
a) für Schneiden in Spinnrollen,
o) bei Mitverwendung von gebleichtem Zellstoff.
III. Abschläge. Bei Mitverwendung von holzhal⸗
tigen Abfällen, Holzschliff oder Füllstoff ermäßigen
sich die Grundpreise entsprechend.
Die Berechnung der Zu- und Abschläge muß in
der Rechnung ersichtlich gemacht werden.
Preisfafel II.
Höchstprerse fůr einfaches, gezwirntes oder geschnürtes
VPapiergarn. welches mit anderen Faserstofsen nicht
gemischt ist.
Preise für 1 Kilogramm in Pfennigen.
7. auch reines Suülfitbabfter
4
Preise für Zwischennummern im Verhältnis. Für
Garne gröber als 1 metrisch bestimmen sich die Preise
rach den Tabellen 1a der Preistafel II.
II. Zuschläge.
a) Für andere Aufmachung:
für Bündel, Knäuel-, Zweileasaufmachung
darf ein angemessener Zuschlag berechnet
werden:
2. für Garn auf Kopsspulen darf der Preis
bei Nr. 3 und gröber 71/, Pfg. höher als
der Grundpreis sein, bei höheren Nummern
71/3 Pfg. zuzüglich je 2 Pfq. für iede halbe
Nummer;
b) Für Zwirnen und Schnüren dürfen folgende
Zuschläge berechnet werden:
77) Also auch bei Verwendung von reinem Sulfitzell—
stoffpapier.
*) Hierbei bedeutet die Nummer die Zahl der Kllo—
meter, die von einem Papiergarn bei 15 v. H. Keuchtia—
keit aus 1k8g gehen. J
**) Also auch bei Verwendung von reinem Sulfitzell—
Hkofinoanfor