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Saarbrücker Kreisblatt
Amtiliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgeaeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken
Schriftieltung des nichtamtlichen Tetlet. Druck und Berlag von C. H. Sche ur in Saar—⸗
orücsta ( Druckort Vöolklingen). — Fernsprecher der Geschäftsstelle (Viktorlastrabe 25)
Ar W (Amt Saarbrücken), Fernsprecher der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saachrücken)
Nr. 136.
Freitag,
Bezugspretéstar das Vierteljaht 1.20 Vit.
Anzeligengebühren: die sgespaltene mm⸗Zeile oder deren RNaum 14 Vr⸗
Amtliche Anzeigen: der 8B0 mm breile 1 mm brbe Raum 35 Pig.
Erischetnunastage: Dienstaa, Wittwoch, Zreitag und Samatag.
28. Dezember 1917. 43. Jahra
Sonder⸗Ausgabe.
Inhalt:
Anmeldung des Saatgutes. —
weigerung von Fuhrleistungen.
12886) Bekanntmachung
Aufgrund der Reichsgetreideordnung für die Ernte
1917 vom 21. Juni 1917 wird zwecks Feststellung, ob
das zu Saatzwecken zurückbehaltene oder angekaufte
Getreide ordnungsmäßig verwendet worden ist, für den
Umfang des Landkreises Saarbrücken folgendes ange—
rdnef
Schweinepreise Ver—
Steckbrief.
ind 18. 7. 1917, betr. die Pflicht zur Hilfe bei der Gefahr eine-»ffentlichen
Notstandes, — und zwar Klein, Leidermann und Hoch
zu Geldstrafen von je 100 Mk. im Nichtbeitreibungsfalle zu je
wanzig Tagen Gefängnis. Vogt zu einer Geldstrafe von 50 Mii.
m Nichtbeitreibungofalle zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden
weil sie ihnen als Notstandsarbeiten aufgegedene Holzabfuhren troß
»rdnungsmäßiger Aufforderung seitens des Kriegsamtes (Kriegs—
amtsstelle Saarbrücken) nicht geleistet haben. — Es wird daraus
zingewiesen, daß die Héeres-Verwaltung das allergrößte
Interesse daran hat, daß die Abfuhr des für sie bestimmten
holzes, welches zur Aufrechterhaltung der Schlagfertigkeit des
zeeres dringend benötigt wird, und dessen Ausbleiben die
chwersten Folgen haben muß, mit größtmöglicher Beschleunigung
ind ahne Stösrung vor sich geht. Das zur Verfolgung zuständige
lußerordentliche Kriegsgericht wird alle Fälle, in denen als Not.
tandsarbeiten auferlegte Holzabfuhren nicht unverzüglich nach er—
jangener Aufsorderung geleistet werden, unnachsichtlich verfolgen
ind künftige Zuwiderhandlungen gegen die eingangs erwähnten
Lerordnungen regelmäßig mit Freiheitsstrafen ahnden. Es
vird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß den von Seiden
des Kriegsamtes, des Landrates »der der Gemeindevorsteher er—
gangenen Aufforderungen zurELeistung von Holz-Abfuhren unter
aAllen Umständen Folge geleistet werden muß, und daß
auch die Erhebung einer Beschwerde gegen die Anordnungen der
zezeichneten Stellen erst dann von der Pflicht zur Leistung der
Fuhren befreit, wenn über die Beschwerde zu Gunsten der R⸗—
Kwerdeführer entschieden ist
Diejenigen Personen, die Brotgetreide (ARNoggen,
Weigzen, Mischelfrucht und Wintergerste) zu Saatzwecken
verwendet bezw. zurückbehalten haben, werden hierdurch
aufgefordert, die Flächen, die mit Getreide bestellt sind,
unter Angabe der verwendeten Mengen dem zuständigen
Bürgermeisteramte bis zum 5. Januar 1918 anzuzeigen.
Zu der Anzeize darf nur das vorgescheiebene Formular
benutzt werden, das beim Bürgermeisteramte erhält—
lich ist
Das zurückbehaltene oder angekaufte Getreide, das
nicht nachweislich zu Saatzwecken verwendet wurde,
ist bis spätestens 30. Dezember an das zuständige Bür—
germeisteramt zwecks Ablieferung an die Reichsgetreide—
stelle abzugeben.
Wer die Anzeige nicht rechtzeitig oder unrichtig
erstattet, wird auf Grund des 8 79 der Reichsgetreide—
ordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 50000 Mark bestraft. Außerdem
wird das Recht der Selbstversorgung unnachsichtlich
entzogen werden.
Saarbrücken. den 17. Dezember 1918.
Der Königliche Landrat.
von Halfern
Steckbrief.
Der unten beschriebene Arbeiter Josef de Greef aus
Brüssel, geboren am 16. 7. 1895 in Paris, ist, nach⸗
dem er wegen Paßvergehen und Svionaaeverdachts fest
renommen war, entwichen.
Es wird ersucht, ihn festzunehmen und in das nächste
Gefängnis abzuliefern, sowie zu den hiesigen Akten K.(
Nr. 2509/17 sofort Mitteilung zu machen
Trier, den 23. Desember 1917.
Kriegsgericht bein Landagericht
Beschreibung:
Alter: etwa 25 Zahre;
Größe: etwa 1,74 Meter;
Statur: kräftig;
Haare: blond;
Bart: ohne wesentlichen Bart;:
Sprache: gut, deutsch auch.
Besondere Kennseichen: an der einen Ohr—
muschel eine etwa talergroße, unregelmäßige, schor
fige, mit Blutgerinsel bedeckte Narbenstelle.
stleidung: wahrscheinlich brauner Hut, dunkler Mantel
dunkle Hosen.
1200) Schweinep reise.
Die im Kreisblatt Nr. 128 veröffentlichte Be—
kanntmachung des Rheinischen Viehhandelsverbandes
vom 24. 11. 17 bedarf folgender Berichtigung:
Zzm 87 vorletzter Absatz muß heißen:
im Lebendgewicht von mehr als 45 kKg bis
einschließ lich 60kg 10 Mk. — „zehn Mark“
statt achtzehn Mark“.
Saarbrücken den 21. Dezember 1917.
Der Königliche Landrat.
Strafe wegen Vunm agcunn von Fuhrberftungen. Durch
Urteil des Außerordentliven Kriegsgerichts Saar—
brücen vom 27. 11. 1917 sind Tader Landwirt und Spediteur
Heinrich Klein, 2. der Landwirsund Fuhrmann Mat hias
Leidermann, 3. der Fuhrmann rHoch, 4. der Fuhr—
mann Jakob Vogt, alle aus Simm»xn, wegen Zuwider⸗
handlung gegen die Verordnung des Herrn Hmmandierenden, Ge—
ißerfretenden 21 und 16 Armeewnennam A4 4 17
Saarbrücken, den 28. Dezember 1917.
Der Konigliche Landrat:
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