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Das Lebensmittelbuch ist bei jeder Beantragung
von Bezugsscheinen der Ausfertigungsstelle vorzulegen.
Brebach, den 28. November 1917.
Der Bürgermeister.
1132
Brebach. In den in der letzten Woche stattgefundenen
Sitzungen der Gemeinden Bliesransbach, Bübingen, Fechingen,
Güdingen und Scheidt wurden zunächst die Gemeinderechnungen des
Jahres 1916 abgenommen und festgesetzt. Die Abschlüsse der
einzelnen Rechnungen lauten wie folgt:
Bliesransbach.
a) Gemeindekasse:
..... . Mk. 48 291,44
.... „3 303,84
... .A 0
b) Wasserwerkskasse:
. 7wet. 2 220,60
„283837858
...... MIB—
Bübingen.
... . . Mk. 52 8685,49
28236.26
...... A
Fechingen.
.... . Mk. 134 134,19
.... 91 624,48
... . . Mk. 42509,71
Güdingen.
*mk. 144475, 68
. 89 550, 44
7A —
Scheidt.
a) Gemeindekasse:
EinnahmeMk. 140157, 24
Ausgabe. .„12326629,41
Bestand.. Mk. 13527,83
b) Wasserwerkskasse:
Einnahme..... Mk. 11 104,04
Ausgabe ..62282
Bestand .. . Mk. 41785,82
Insolge Ablaufs der Wahlzeit war die Neuwahl von Schiedsmännern
und Schiedsmann-Stellvertretern notwendig geworden. Es
wmurden für die Dauer der nächsten 6 Jahre gewäͤhlt:
In Bliesransbach zum Schiedsmann der Hauptlehrer
Hoor; zum Schiedsmann-Stellvertr. der Landw. Joh. Heid.
—In Bübingen zum Schiedsmann der Hüttenbeamte
Fisscher; zum Schiedsmann-Stellv. der Gastw. Karl Degott.
In Fechingen zum Schiedsmann der Vollziehungsbeamte
Blaeß, zum Schiedsmann-Stellv. der Gde.Förster Martin.
In Güdingen zum Schiedsmann der Ackerer Gg. Göritz;
zum Schiedsmann-Stelld. der Schmied Wilh. Ziegler.
In Scheidt zum Schiedsmann der Hauptlehrer Röder;
zum Schiedsmann-Stellvertr. der Rentner Gustav Groß.
In Rentrisch zum Schiedsmann der Hauptlehrer Seb.
Kurtz; zum Schiedsm.Stellvo. der Maschinist Adolf Wetzler.
Als Vertreter der waldbesitzenden Gemeinden zum Forfsschutz—
derbande sind die betr. Gemeindevorsteher gewählt worden.
Für verschiedene Kriegswohlfahrtszwecke wurden von allen
Gemeindevertretungen einmalige Beiträge bewilligt.
Den Wegewmärtern und Feldhütern wurden Teurungszulagen
gewährt.
Im Uebrigen sind aus den einzelnen Sitzungen noch folgende
Beschlüsse non allgemeinem Interesse:
Bliesransbach:
Die Abrechnung über den Bau der Wasserleitung weist ein
sehr günstiges Ergebnis auf. Trotzdem der Bau erst längere Zeit
nach Ausbruch des gegenwärtigen Krieges zu Ende geführt werden
bonnte und infolgedessen viele Widerwärtigkeiten zu überwinden
waren, ist es doch gelungen, die Baukosten im Rahmen des Vor—
anschlages zu hallsen. Nur für den erst später sich als notwendig
erwiesenen weiteren Grunderwerb mußte ein verhältnismäßig ge—
ringer Zuschuß geleistet werden. Die Erfahrung hat aber ge—
zeigt, daß der Wasserverbrauch im Orte nicht so groß ist, wie
ursprunglich angenommen wurde. Um deshalb Zubußen zu den
laufenden Betriebskosten zu verhüten, wurde beschlossen, vom 1.
Januar 1918 ab die monatliche Anschlußgebüht von Mk. 1.50 auf
Mk. 2.— zu erhöhen. Auch die Wassermesserprüfungsgebühr wurde
im Hinblick auf die erhebliche Steigerung der Materialpreise vor
Mk. 2.— auf Mk. 5.- erhöht. Die monatliche Anschlußgebühr
für die Benutzung der nach dem Hartungshof gelegten Wasser—
leitung wurde den höheren Bau- und Bekriebskosten entsprechend
festgesetzt. — Es wurde beschlossen, das Haus und Grundstück der
Wilwe Ludwig Breier zur Benutzung als Hirtenhaus zu erwerben.
Der mit der Besitzerin vereinbarte Preis wurde gutgeheißen. Das
bisherige Hirtenhaus soll verkauft werden. — Zu Mitgliedern
der Bachschau-Kommission und Wildschaden-Kommission wurden die
Gemeinderafsmitglieder Bähr und Heid gemählstf
Fechingen.
Die der Gemeinde gehörige Baumschule soll der Volksschule
dos Ortes Fechingen zu Unterrichtszweden zur Verfügung gesiellt
verden. — Im kbommenden Rechnungsjahre soll eine weitere Strechke
der Bliesransbacherstraße ausgebaut werden. — Die Wahlzeit des
zegenwärtigen Gemeinderates wird um ein weiteres Jahr ver
ängert.
Güdingen.
Bei der Beratung über die Zuchttierhaltung kam zur Sprache,
daß die von der Gemeinde gehaltenen Stiere und Ziegenböch
außerordentlich viel durch auswärts wohnende Tierhalter in An
pruch genommen werden. Der Gemeinderat beschloß deshalb das
Sprunggeld für die von auswärts zugeführten Tiere zu erhöhen
und zwar für die Stiere von Mk. 3.—2 auf Mk. 6.2 und für
die Ziegenböcke von Mt. 1.— auf Mk. 2.-. — Der Gemeinderal
nahm sodann noch Kenntnis von der Zahlung einer Abfindungssumme
durch die Vertreter des früheren Brüdengeldpächters für
die Aufhebung des Pachtvertrages.
Scheidt.
Der unentgeltliche Austausch von Wege-Grundstücken mit der
Preußischen und Bayrischen Eisenbahnverwaltung wurde geneh—
migt. — Die in diesem Jahre fällige regelmäßige Ergänzungswahl
zum Gemeinderat wird um ein weiteres Jahr verschoben. — Die
Beerdigungsgebühren sollen erhöht werden; und zwar für das
Grab eines Erwachsenen von Mk. 3.— auf Mk. 5.—, für dos
Grab eines Kindes von Mk. 2.— auf Mk. 3.4.
1133) Vekanntmachung
Unter Bezugnahme auf „Amtliches Schulblatt“ Nr.
12, Dezember 1917, Ziffer 3 ersuchen wir die Herren
Schulleiter, die gemäß Verfügung 1033 Kreisblatt 119
6. 11. 17 angemeldeten Landkarten nach Benehmen
mit den Schulunterhaltungspflichtigen umgehend an die
Sammelstelle „Altlederlager der Reichsbekleidungs—
telle Düsseldorf, Karlstraße 84/,86“ abzuliefern und
über das Veranlaßte bis 15. 12. 17 zu berichten.
Saarbrücken, den 2. Dezember 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen Neunkirchen
Marx. Scheer. Hirtz. i. V. Marr
—1134 Bekanntmachung
Die Kontrolle der zur Arbeitsaufnahme beurlaub—
ten Kinder wird vielfach nicht streng genug gehandhabt
Wir ordnen deshalb an, daß in jedem Falle dem
Arbeitgeber aufgegeben wird, der Schule umgehend
Mitteilung zu machen, wenn der Beurlaubte die Arbeit
niederlegt. Wechsel des Arbeitsverhältnisses ist ohne
Benehmigung der Kreisschulinspektion unstatthaft.
Saarbrücken, den 1. Dezember 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
. II: Völklingen Neunkirchen
Marx. Scheer. Hirtz. i. V.: Marr
Kreissammelflelle
6 F— — *
des Kreises Gaarbrücken für Schul⸗
sammlungen⸗
435) Bekanntmachung
Ich rufe hiermit ab Sammlung 24 und 25: Leder
und alte Schuhe. Die gesammelten Mengen sind gegen
eine Vergütung von Mk. 10. für 50 kg an das zu—
tändige Bürgermeisteramt abzuliefern. Sollten ein—
zelne Bürgermeistereien keine Verwendung für die Men—
zen haben, so ist seitens der Ortssammelstellen das
ßZürgermeisteramt Völklingen zu beliefern. Einem
Berichte über die abgelieferten Mengen und den Erlö⸗
ehe ich zum 1. 1. 18 entgegen. Fehlanzeige ist er
orderlich
Saarbrücken, den 2. Dezember 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen
Marx, Kreisschulinspektor
Saarbrücken, den 4. Dezember 1917
Der Königliche Landrat:
v. Halfern