Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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der Ernte bestimmt sind, oder Gerätschaften und
Maschinen, die zur Einbringung und Verarbei—
tung der Ernte dienen, den Regeln einer ord—
nungsmäßigen Wirtschaft zuwider zu zerstören,
zu beschädigen oder zu gefährden;
es zu unternehmen, vorsätzlich oder fahrlässig
bestehende Fernsprech⸗, Telegraphen- oder Stark⸗
strom⸗Anlagen zu beschädigen;
militärische Gebäude und Anlagen, die durch
Posten überwacht werden oder deren Betreten
erkennbar untersagt ist, unbefugt zu betreten;
sich außerhalb der öffentlichen Wege unbefugt
anzunähern an Eisenbahnen, Telegraphen, Fern⸗
prech⸗ und Starkstromleitungen, elektrische Kraft⸗
verke, Gas- und Wasserwerke, Brücken, Schleu—
sen, Verkehrs-Kunstbauten;
Kraftwagen und Krafträder außerhalb der Städte
und geschlossenen Ortschaften zu benutzen, es sei
denn, daß eine Erlaubniskarte des Generalkom⸗
nandos mitgeführt wird;
duftfahrzeuge zu verwenden, Lichtsignale und
rußergewöhnliche Verständigungsmittel zu be—
tutzen;
es zu unterlassen, über ein landendes Luftfahr⸗
zeug unverzüglich der nächsten militärischen oder
»ürgerlichen Behörde Mitteilung zu machen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 9p
des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.
Die in dem Bereich einer Armee oder Armee-Ab—
teilung von den Oberbefehlshabern erlassenen wei—
tergehenden Verordnungen werden durch diese Ver—
ordnung nicht berührt.
Saarbrücken, den 20. November 1916.
Der Kommandierende General
»es Stellvertr. XXI. Armeekorps zugleich für XVI.
Armeekorps und die Festung Bitsch.
von Moßner.
1117. Bekannutmachung.
Insoweit das Kriegsamt (Kohlenausgleich) die Lie—
serung von Kohlen, Koks und Briketts als nicht er—
sorderlich bezeichnet, ist die Lieferung verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach 8 9b des Gesetzes
iber den Belagerungszustand bestraft.
Die Verordnung tritt am 15. 12. 16 in Kraft.
Saarbrücken, den 9. Dezember 1916.
Der Kommandierende General
des Stellvertr. XXI. Armeéekorps zugleich für das
XVI. Armeekorps und die Festung Bitsch.
von Moßner.

Behunnmochungen
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dos Rhosthhen sogierungs-prühslenton.
1116. Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat auf Grund des 88
des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden
im Reichsgebiet vom 3. Juli 1916 (R-GeBl. S. 675)
den Gewerbeinspektor Albrecht, gewerbetechnischen
neferenten bei der hiesigen Regierung, zum Reichs—
vmmissar bei dem für den Regierungsbezirk Trier
rrichteten Ausschuß zur Feststellung von Kriegs—
schäden ernannt. Das Amtszimmer des Reichskom—
missars befindet sich im Gebäude der hiesigen Regie—
. am Domplatz im Zimmer 77, Fernsprecher Nr.
061.
Trier, den 6. Dezember 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz

1119.) Bekanntmachung.
Unter Zustimmung des Herrn Ministers des
Innern wird der Name des Ortsteils Goffontaine (Ge—
meinde Brebach) in „Stahlhammer“ und der Name
des Ortsteils Quatrevents (Gemeinde Schwalbach) in
„Schwalbach-West“ abgeändert.
Ferner wird für die Ortsteile Ober-Völklingen
Gemeinde Völklingen) und Rockershausen (GGemeinde
Püttlingen) umfassende Bezeichnung „Luisenthal“ die
Schreibweise mit „u“ und mit dem Zusatze „(Saar)“
landespolizeilich als die amtliche festgestellt.
Trier, den 29. November 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
1120.) Bekanntmachung.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 3. August d. Is. (Nr. B. 482) der
Direktion der Diakonenanstalt zu Duisburg a. Rh.
die Erlaubnis erteilt, zum Besten der Anstalt in den
dahren 1917, 1918 und 1919 je eine einmalige Haus⸗
kollekte bei den evangelischen Bewohnern der Rheinpro⸗
pinz abhalten zu lassen. Mit der Einsammlung dieser
sollekte im Regierungsbezirk Trier und zwar in den
Pfarrgemeinden der Synode Saarbrücken uUnd Crumme—
nau, Gerolstein, Daun, Hermeskeil, Horbruch-Hirsch—
feld, Trier, Veldenz und Züsch im Jahre 1917 uͤt der
Sammler Heinrich Vornholz aus Bielefeld beauftragt.
In den übrigen Psarrgemeinden wird die Sammlung
durch eigene, von den Presbyterien legimitierte Or—
gane abgehalten werden.
Trier, den 28. November 1916.
Der Regierungs-Präsident.
J. A. Schrakamp.

—IV——
1121. Bekanntmachung.
Die Prüfungen an den Lehrerseminaren der
Rheinprovinz werden im Jahre 1917 in solgender
ODronung stattfinden:

UNN

Nr.

Ort Bek. Aufnahmeprüfung

1. Regierungsbezirk Achen.
11Cornelimünster kath. 138. Juli u. ff. Tage
2 Duüren 7. März
3 Linnich T. 4
Il. Regierungsbezirk Coblenz.
Boppard kath. 7. März u. ff. Tage
Muͤnstermaifeld 7.. V
Neuwied ew. 18. Juli
Weslar 7. März
iII. Regierungsbezirk Cöln.
Brühl kath. 18. Juli u. ff. Tage
Cöln israel. 7. März,
Euskirchen kath. 7.,
Summersbach ev. 7. F
Siegburg kath. .
Wivpperfüͤrth .5, &
1V. Regierungsbezirk Düsseldorf.
Elten kath 7. März u. ff. Tage
Essen⸗Huttrop ev T——
Esfsen⸗Huttrop lkath.
Kempen 3. Juli,
Kettwig ev. . Märze,
Mettmann * —V—
Mörs 8. Juli,
Neuß kath. 7. März
Odenkirchen 7.
Ratingen —E
Rheydi —V
V. Regierungsbezirk Trier.
Merzig kath. 7. März u ff. Tage
Ottweiler ew 7.
Prům kath. 7.
St. Wendel E.
Wittlich 18. Juli

18
13

14
15
16

28
37

25
26
27
28
29
            
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