Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Ul —
Demnach brauchen auch die im vorigen Jahre für
as Gebdiet eines Kreises angetörten Hengste nicht vorge—
üÜhrt zu werden, wie dies in den Vorjahren geschehen
außte. Seloͤstverständlich steht es den Besitzern der
r das Gebiet eines Bezirkes oder Kreises angekörten
enle irri, diese der Körkommission vorzuführen, falls
e aune nedn, daz bei einer nochmaligen Vorstiellung eine
nköcunzg für die Provinz bezw. für einen Bezirk er—
Agen würde.
2. Fuͤr die neu vorzustellenden Heugste, die bisher
cht angeköort vren, werden die Körplätze nach den
agehenden Anmeldungen tunlichst unter Beibehaltung
reim vorigen Jahre benutzten Körplätze bestimmt.
Alle Hengstbesitzer, die Hengste zur Körung vorzu—
ihren brabsichtigen, werden dringend ersucht, die An—⸗

20

meldung ihrer Hengste bei der Landwirtschaftssammer
in Bonmun, Endenicher-Allee 60, auf den von dort zu
heziehenden Anmeldebogen spätestens bis zum 12. De—
zennber dz. Irs. zu bewirken. Gleichzeitig mit der
Anmeldung ist die Körgebühr von 15 Mark an die
daubptkasse der Landwirtschaftskammer einzusenden.
Nach Ablauf des oben bezeichneten Termins werder
die Körplätze und Termine baldigst bestimmt und be
kanntgegeben.

Landwirtschastslantiner für die Rheinprovönz.

Saarbrücken, den 20. Noveniber 1917
Der Königliche Landrat:
v. Salfern.

**

Festsetzung von Richtßreisen für „Gelbklee in Kappen“.
Als Ergänzung der Liste der Richtpreise für Klee- und Grassamen vom 25. Juli 1917 sind in einer
Zitzung der „Offiziellen Preiskommission für landwirtschaftliche Sämereien“, die am 20. September 1915
im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten stattgefunden hat, für Gestesee in Kappen
rachstehende Mittteveise festgesezt worden. Stufe II. Stufe III. Stufe IV.
Atufe J. Höchst⸗
einkaufspreis
Höchst⸗ für 50 kg
verkaufspreis der Händler
für 50 k«g von Händlern
der Händler zum Verkauf
an Händler an Händler
zum Verkau— und beim
an Einkauf vom
Verbraucher Auslande
J— —
7.—2 34,.—

7. eoriee in Kappen —
Berlin, den 1. Okftober 1917.

Bekanntmachung.

vie Zwischenscheine far die Sihh Schuldverschreibungen der
VI. Sriegsanleihe tönnen vom

26. Rovember d. Is. ab

in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen umgetauscht werden.
Der Umtausch findet bei der „Umtanschstelle für die Kriegdaultihen“, Berlin Weg,
Behreustraße 22, statt. Außerdem übernehmen sämtliche Reichsbankanstalten mit Kasseneinrichtung
»is zum f5. Juli 1918 die kostenfreie Vermittlung des Umtausches. Nach diesem Zeitpunkt können
die Zwischenscheine nur noch unmittelbar bei der „Umtauschstelle für die Kriegsanleihen!
nä Berlin umgelauscht werden.
Die Zwischenscheine sind mit Verzeichnissen, in die sie nach den Beträgen und inner—
halb dieser nach der Rummernfolge geordnet einzutragen sind, wãhrend der Vormittagsdienst
tunden bei den genannten Stellen einzureichen; Formulare zu den Verzeichnissen sind bei allen
Neichsbankanstallen erhältlich.
Firmen und Kassen haben die von ihnen eingereichten Zwischenscheine rechts ober⸗
halb der Stücknummer mit ihrem Firmenstempel zu versehen.

Mit dem Umtausch der Zwischeuschrine für die 4159 Schatzanweisungen der VI. Kriegs⸗
anleihe in die endgültigen Stücke mit Zinsscheinen kann nicht vor dem 10. Dezember begonnen
herden: eine besondere Bekanntmachung hierüher solat Aufang Dezember—

Berlin, im Nevember 1917.

Neichsbank⸗Direktorlum.
Havenstein. v. Grimm.
            
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