Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März
1916 R. G. Bl. S. 183 mit Gefängnis bis zu einem Jahr
Dder mit Geldstrase bis zu 10000 Mkt. bestraft.

86.
Diese Verordnung tritt, an die Stelle unserer Verord—
ung von 28. September 1917. Sie hat Wirksamkelt vom
dage ibrer Veröffentlichung ab.
FTiübun den i. November 1917.
Rheinisher Vießhandelsverbaud.
Namens des Vorstandes:
Der Vorsitzende,
Dr. Lothes.

Saarbrücken, den 13. November 1917.
Der KKönigliche Landrat:
v. Halfern.

erwendung des schwesolsauren Ammoniaks zur Kupe
dingung des Wintergetreidod.
Wenn Welzen- und Roggensaaten schwach aus dem
Zinter kommen, weil sie sich infolge später Saat oder
us anderen Gründen im Herbst nicht hinreichend ent—
ickeln konnten, so wird ihnen in normalen Zeiten durch
zerabreichung einer angemessenen Kopfdüngung mit
Lhilesalpeter wirksam aufgeholsen. Infolze der Kriegs—
erschwernisse wird auch in diesem Jahre die Wintersaat
nancherorts verspätet in den Boden kommen, so daß
ine Nachhilse im Frühjahr angezeigt erscheint. Der
Kalkstidstoff eignet sich im allgemeinen wenig für die
stopfdüngung, der Ersolg ist in hohem Grade von der
Beohachtung gewisser Vorsichtsmaßregeln und von der
Witterung a bhängig. Das schweselsaure Ammoniak
sann dagegen erfahrungsgemäß den Chilesalpeter als
stopfdünger ersetzen. Den Landwirten muß daher em—
ofohlen werden, die versfügbaren geringen Mengen von
schmwefelsaurem Ammoniak vorwiegend diesem Verwen—
dungszweck vorzubehalten, weil die Sicherung der
Brotgetreideernte die wichtigste Aufgabe der Kriegsvirtsichaft
 darstellt.

3290 —

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idht der eitz von bold m Jure
sondern datz Bewußtfein, mit seinem Schnmuick dem
Valtertlande geholfen zu haben, vermag zu
ehren und zu befriedigen.

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del.2741. RolhobnnGirt antg. poassgiüg suhn 8284
Kafsenlokal: Gerichtsstraße Nr. 8 in Saarbrücken 1
Geöfsnet 81, —1, 824 Uhr, Samstags 83/5—1 Uhr
Die Kasse ist eine Einrichtung des Kreises Saar.
brücken, fleht unter Aufsicht der Kgl. Regierung
und ist von dieser als „mündelsicher“ erklärt
4 52 *
Neservefonds über 1600 000 Marl.
Anuahme von Spareinlagen und Kinziehung solcher
zon auswärtigen Kassen ohne Zinsunterbrechung und
dosten. — Pramiierung minderbemittelter Sparer. —
Fröfunug provpistonzfreier Schhedkonten zur dörderung
des bargeldiosen Zahlungsverkehrs. — Pietweise Abgabe
von sener- und einbruchsicheren Schraulfächern zur Ruf—
zewahrung von Sparbüchern, Wertpapieren, Urkunden
isw. — Aufsbewahrung und Verwaltung von Schuld
perschreibungen der Kriegßanleihen. 9
Anuahmeftellen in Altenwald, Bischmisheim Vrebach
Breseld, Dudweiler, Friedriczelhal, Furenhansen. Gers
weiler. Guͤchendach Heusweiler. Kleinblittersdorf. Lnisen—
khal, Ritterstraße-Puüttlingen, Quierschied, Scheidt, Suiz
bach Wehrden.

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SEHPER IDEM. 2

Underberg-Boonekamp wird nur noch unter der Bereichnung
Undeérbereg
m gden verkehr gebracht. Die alte anerkannt vorzugliehs Qualität
bloeibt unverandert.
H. Underberg Albrèent
S RHEINBERG (Rhld.) Gegrundet 1846.

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