Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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schädigungen, namentlich durch das Hinein—
vperfen von Drahtenden in die Leitungen,
durch Zertrümmern von Isolatoren, durch
das Auflassen von Papierdrachen in
der Nähe der Leitungen, durch Unvorsichtig—
keit bein Baumfällen oder bei Spreng—
arbeiten bei Aufgrabungen und Boh—
rungen in der Nähe von Kabeln, durch Anfahren
von Telegraphenstangen usw. ausgesetzt.
Da hierdurch die Benutzung der Anlagen gestört
zu werden pflegt, die Sicherheit des Telegraphen- und
Fernsprechbetriebes aber gerade in der jetzigen Zeit
»on ganz besonderer militärischer Bedeu—
tung ist, so ist es Pflicht eines Jeden, durch Belehrung
und Beaufsichtigung, insbesondere der Jugend, daran
nitzuhelfen. daß der Beschädigung derartiger Anlagen
gesteuert wird. Demienigen, der bei vorsätzlichen
oder fahrlässigen Beschädigungen die Täter derart er—
mittelt und zur Anzeige bringt, daß sie zum Ersatz
»der zur Bestrafung herangezogen werden können, wer—⸗
den im Einzelfalle Belohnungen bis zu 15 Mk
— in besonderen Fällen noch höhere Beträge — aus
der Postkasse gewährt. Die Belohnungen werden auch
dann bewilligt, wenn die Schuldigen wegen jugend—
lichen Alters oder aus sonstigen persönlichen Gründen
nicht haben bestraft oder ersatzpflichtig haben gemacht
wverden können, oder wenn die Beschädigung noch nicht
wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Ein—
schreiten verhindert worden ist. Die gegen die Tele—
graphenanlagen usw. verübte oder versuchte strafbare
dandlung muß jedoch soweit festgestellt sein, daß die
Bestrafung der Schuldigen erfolgen kann. Alle zur
Mitwirkung an der Erhaltung der öffentlichen
Anlagen berufenen Behörden und Beamten werden
rsucht. diese Mitwirkung zum Schute der Reichs-Te—
lsegraphenlinien eintreten zu lassen und im Falle der
Srmittelung von Personen, welche Beschädigungen an
Telegraphenanlagen herbeigeführt oder versucht haben,
der näck“'en Postanstalt hiervon Mitteilung zu machen.
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von
zffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen- oder Fern—
sprechanlagen wird gemäß 8 9b des Gesetzes über den
Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 mit Gefängnis
his zu einem Jahre bestraft, sofern nach den allge—
neinen Strafgesetzen keine höhere Strafe verwirkt ist.
Der Versuch der Beschädigung wird wie die vollen—
»ete Tat bestraft.
Die einschlägigen Bestimmungen des Strafgeset
uchs für das Deutsche Reich lauten nach dem Gesetze
m 13. Mai 1891:

8317.
„Wer vorsötzlich oder rechtswidrig den Betrieb
einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen—
anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile
oder Zubehörungen derselbhen beschädigt oder Verän—
derungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von
einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.“
5 318.
„Wer fahrläfssigerweise durch eine der vorbezeich
neten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen
Zzwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder
zefährdet. wird mit Gefängnis bis zu einem Zahre oder
mit Gelsdstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.“
8 3184
„Unrter Telegraphenanlagen im Sinne der 88 317
nd 318 sind Fernsprechanlagen mitbegriffen.
Daneben sind unter gewissen Voraussetzungen noch
»ie allgemeinen Strafbestimmungen wegen
Sachbeschädigung anwendbar, namentlich die
Bestimmungen aus g 304: „Wer vorsätzlich und rechts
vidrig Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen die—

nen, beschädigt oder zerstört, wird mit Gefängnis bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu eintausend—
fünfhundert Mark bestraft. Neben der Gefängnisstrafe
kann auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er
kannt werden.“
Trier, den 8. Februar 1917.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
Genzsch.

Saarbrücken, den 2. November 1917.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.

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hücht der bezitz von bold und Juwelb—
sondern das Bewußtsein, mit seinem Schmuck dem
Vaterlande geholsfen zu haben, vermag zu
ehren und zu befriedigen.

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—DDDDDO——
Kassenlokal: Gerichtsstraße Nr. 3 in Saarbrücken!
Gebffnet 82/51, 824 Uhr, Samstags 83/,—1 Uhr
Die Kasse ist eine Einrichtung des Kreises Saat
brücken, fteht unter Aufsicht der Kgl. Regierun
und ist von dieser als „mündeisicher“ erklär
Reserdefonds üher 1600 000 Mark.
Annahme von Spareinlagen und Einziehung solche
on auswärtigen Kassen ohne Zinsimterbrechung un—
Kosten. — Vrämiierung minderbemittelter Sparer.
Fröffnung provisionsfreier Scheckkonten zur Förderung
des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. — Mietweise Abgah
von feuer- und einbruchsicheren Schrankfüchern zur Äuf
bewahrung von Sparbüchern, Wertpapieren, Ürkunder
usw. — Aufbewahrung und Verwaltung von Schuld
verschreibungen der Kriegsanleihen.
Annahmestellen in Altenwald, Bischmisheim, Brebad,
Brefeld, Ondweiler, Friedrichsthal, Fürstenhaufen. Geri
weiler, Güchenbach Heusweiler, Kleinblittersdorf, Lnisen
thal, Ritterstraße-Püttlingen, Quierschied, Scheidt, Suli
hach Wehrden.

Zaarbrüchen 1, Lelephon 160
a ffee Englert e
Straßenvahnhaltestelle zum Schlachtseld. Saal für Verein
Vereinslokal für Turner, Krieger, Sänger. Eisenbahner v

Eicheln und Roßkastanien
sind zu Gunsten der Bezugsvereinigung der deutsche
Landwirte G. m. b. H., Berlin, beschlagnahmt un
müssen an den bestellten Hauptäankäufer, die Firme
Conrad Appel in Darmstadt abgeliefert wer
den.
            
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