3. aller, die Kohlrüben ans Anlaß ihres Handels⸗
betriebes oder sonst des Erwerbes wegen in Ge⸗
wahrsam haben, kanfen oder verkaufen.
Die unter 2 und 3 bezeichneten Stellen werden
hierdurch unter Hinweis auf 81 der Bekanntmachung
des Reichskanzlers vom 2. 2. 15 Reichsgesetzblatt Seite
54 in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften
vom 27. 132. 15 aufgefordert, auf dem zuständigen
Polizeirevier, in welchem sich das Unternehmen bezw.
der Handelsbetrieb befindet, vom 3. d. Mts. ab die
Formulare zur Angabe des Bestandes an Kohlrüben
bis zum 10. 2. 17 abzunehmen und spätestens am
11. d. Mtis. daselbst ausgefüllt wieder abzuliefern.
Wer vorsãtzlich die Auskunft, zu der er auf Grund
der erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers ver—⸗
pflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder
wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben
macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder
mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft; auch kön⸗
nen Borräte, die verschwiegen sind, im Urteil für
den Staat versfallen erklärt werden.
Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er verpflichtet
ist, nicht in der gegebenen Frist erteilt oder unrichtige
oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geld—
strafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögens⸗
falle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft.
Saarbrücken, den 2. Februar 1917.
Der Königliche Polizeidireltor.
J. A: Schlesinger.
Bekaunturachung.
Amtstierärztlich wurde erneut die Räude unter dem
Pferdebestande des Fuhrunternehmers Otto Rau, hier,
Untere Lauerfahrt Nr. 6, festgestellt. Die zum Schutze gegen
die Weiterverbreitung der Seuche notwendigen Maßregeln
sind getroffen worden.
Saarbrücken, den 1. Sebruar 1917.
Der Köriali . ei⸗Direktor.
J.* naer.
82838330666 rgo
7 enenne 7064
107.)
In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats wurde bei
Anwesenhett don 17 Mitaliedern folgendes beraten und be—
schlossen:
Zu Wertführern des Gemeindewasserwerks und Ge—
meinde⸗Elektrizitãtswerks die auf denselben bereits seit
Jahren beschäftigten Angestessten Mentzel heam. Schott
zu mählen:
2. dem Steuerablommen mit dem Bergfiskus zuzustimmen:
2mit der Verlängerung des Vertrages betreffend Legung
einer elektrischen Hochspann-Kabelleitung durch —R
fiskalisches Eigentum und Vachtaebiet sich einveritanden
zu erklaͤren;
dem Haushaltsplan der Reolichule iür 1917 auau⸗
stimmen;
der an der Realschule beschäftigten Lehrpersonen
Kriegsteuerungszulagen in der für die Staatsbeamten
sestgesetzten Weise zu bewilligen; —
Kenntnis zu nehmen von dem Bericht des Vorsitzen⸗
den über die Szülerfrequenz und einen Antrag über
die Gestaltung der Schulklassenverhältnisse ab Ostern
dieses Jahres beim Vroninzaias-Schulkoslegium zu
kellen;
die Besoldung der Kriegsinvaliden, einzelner nicht be⸗
amteten Gehilfen und der Gemeindetagelöhner ent—
prechend der heutigen Teuerung und für deren Dauer
zböher jsestzusetzen;
ben Schulhaushaltsplsan für 1917 auf 143603 Mart
sejtzuseßen;
ein Gesuch, um Beihilfe zur Umzäunung eines Lebrer—
dienstgartens, sowie
10. das Gesuch des Ziegenzuchtvereins, um Uebernahme der
Bockbaltung auf die Gemeinde, bis zur Klärung einiger
SFragen zu vertagen;
11. den Antrag des Stierhalters auf Teuerungszulage ab⸗
zulehnen, da die Gemeinde bisber schon böbere Zu—
ĩchü sse geaablt hat als andere Gemeinden;
*8—
12. den Krankenpflegevereinen Beibilsen in der blherigen
Höhe zu bewilligen;
13. zur Errichtung von Soldaten- und Marinebeimen eine
Spende von 100 Mk. zu bewilligen;
14. Kenntnis zu nehmen von den Beschlüssen der Lebens⸗
mittel-Kommission, insbesondere von der beoorsteben⸗
den Erweiterung der Massenspeisung auf täglich 3000
Liter und der Herstellung der Blut⸗- und Leberwurst
durch e inen von der Gemeinde daau vertraglich ver⸗
pflichteten Metzger:
Kenntnis zu nehmen von der Entschließung des
Oberbrandmeisters Steuer, welcher wegen hohen Alters
dieses Amt niedergelegt hat, und dem Herrn Steuer
den Dank der Gemeinde für seine als Oberbrand⸗
meister geleisteten Dienste auszusprechen;
einige Mitteilungen des Vor izenden über Verände—
rungen in der Beheizung des Gemeindekassenlokals
und eine Entscheidung des Beszirksausschusses wegen
Zuschußleistung gemäß s 53 K. A. G. entgegenzunebh⸗
men und in dem leztteren Falle Revision einzulegen
Friedrichstbal, den 3. Februar 10917.
Der Bürgermeister:
Balltke.
108.) Boekanntmachung.
Im Gehöfte des Franz Friedrich Pelzer zu Vel—
denz, ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festge⸗
olIlt worden.
Berneastel⸗Cnes, den 31. Januar 1917.
Der Landrat.
——ææ————————————— — ——
Saarbrücken, den 7. Februar 1917.
Der Königliche Landrat.
v. Halfern.
—
Jagdverpachtung.
Es ist beabsichtigt, die am 1. April ds. Is. frei⸗—
werdende Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagde
bezirks der Gemeinde Bliesransbach auf die Dauer
von 6 Jahren freihändig an den Grafen von Frankené
Sierstorpff zu verpachten. Die Pach bedingungen lie
gen vom 6. Februar bis einschl. 19. Februar ds. Is.
zur Einsicht der Jagdgenossen in der Wohnung des
unterzeichneten Jagdvorstehers offen. Jeder Jagdge—
nosse kann gegen die Art der Verpachtung und gegen
die Pachtbedingungen während der Auslegungsfrist
Einspruch beim Kreisausschuß in Saarbrücken erheben
Bliesransbach, den 2. Februar 1017.
Der Jagdvorsteher
Keßler.
9d pf Saarbrudten 1, Teley hon og.
5
Bocee kng * pf Gute Kuͤche ff. Bier,
Straßenbahnhaitestelle zum Schlachtseld. Egal sür Vereine
Moroine!kal für Tyrner Griehor Snον sisonhabrer
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2 —VVDDD—
nicht zugegangen **erhalten es auf Wunsch lostenfrei durch
M. Cossmanu & Sohn, Berlin C. 25.
Wollen des Kleinbesttes, welche sich wegen der geriugen Menge
nicht zur gesonderten Wäsche eignen, werden in genonenschaftiuche
Art verwertet.