Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

——

Für den
Für den Kleinhandel
Groß⸗ v Pfd.
haudel *33 75
2 153
per Pid. * 35
9

v

Pfg.

Pfa.

. Jurn dict eeee nre:
.itr Woernfelnn
. Jürn Tauerweißteu e. 2. 12. 17 65
3. ür Rottobr
. tür Dauecroikohl v. t. 12. 17 ab
3. für Wirsingkohl
i. sür Tauerwirsingk. v. 1. 12. 17 ab
. für rote Spéeisenöhren u. läng—
iche Karotten
ür gelve Speifemöhren
. füür z3wiebein, lose, bis 31. 10. 17
rür voou . 14. 17 ab
ir 7 „1. 12. 17. ab
ür „1. 1. 18 ab
ir * „1. 2. 18 46
„4. 3. 18 ab
für Grünkohl bis 30. 14. 17
üe vom 1. 12. 17 ab
ür * „1. 1. 18 46
für eingemietele Ware:
Weißkohl:
vont i. bis 314. 12. 17 8
.1.,„ 31. 1. 18 8
. 4. , 28. 2. 18 9
.1. 31. 3. 18 10
„.. „30. 4. 18 10
tÑgl:
nvon 4. bis 31. 12. 18 13
„. 314. 1. 18 13
.4. „ 28. 2. 18 12
4., 31. 3. 18 14
„. . „ 30. 4. 16 18
Niriizzakonl:
uon . 6is 31. 12. 17
I., 31. 1. 18
.1. „28. 2. 18
„301. 2. 18
.„ 30. 4. 18
Zpeisemöhren und läzta⸗
arstten:
vont 1. bis *
»1.
9 1. 2
b5
⸗ 4. e⸗
Zueisemöhren
vbunn. bis 11 14
. * 12 15
., 2. 12 15
.„ 31. 12 15
. . u0. 4. 18 13 16
Großhaßdel mit Gemüse und Obst darf nur derjenige
zrtreihen, welcher inn Besize der Genehmigung zum Groc
zaudel mit Geiniise und Obst ist.
In den Genüse- und Obstherkaufsstellen and auf den
märtten müssen die Verkaufspreise angeschrieben werden,
zuch für diejsenigen Obst- und Gemüfe-Sorten, für die
eine Höchstpreise besiehen. Wer die Höchsipreife überschreitet
ind sonit gegen die vorstehende Andednung vderftößt, wird
iach den Straspestinmunuen des S6 des Höchspreisgejeges
pi 23. Märg 1916 (3t. G. Bl. S. 183) besw. des Gesenes
iber Breisprüfungsstellen init Gefängnis his zu einem
dahre und mit Geldstrafe bis 10 000 Rart Hder mit einer
dieser beiden Strusen bestraft.
Die Verordnung tritt sofort in sraft.
Saaebrüäcken, den 16. Oktober 1317.
Der Laundrat und Borsihende des Krezbanzichusses:
uon Halfern.
Vekauntinadzuug
nabdn die anter dem Vierdebestand des Fuührnnter
zeßmers Jodann Fibes, hier 2, Ktölluerstraße 31. ansne
eꝛrochen gewesene Räude erloschen ist und die ämtstier
irztliche Abnahme der vorschriftsmäßig ausgeführten Des—
ufektion des Stalles stattgefunden hat, hebe ich die unterm
Juni ds. Is. angeordneten Shuknaßregeln hiermit wie
der gauf. SZaarbrücker Kreisblatt Nr. 61 Seite 274).
Saarbrücken, den 15. Ottober 1917.
Der FKäniacgliche Polizeidirefttaor

3.2)

beunnmachungen Merer bohhracn
973) Bekanntenachung
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte der Witwe
Ludwig Wagner zu Clarenthal ist erloschen. Die an—
wordneten Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben
Garame iler (Saar), den 13. Oktober 1917.
Die Polizei-Verwaltung
Der Bürgermeisten
Müller.

— Vekauntmachuug
Nach uroernahme der Dienstgeschäfte der Kreis—
schulinspektion Saarbrücken II sind die Sprechstunden
auf Mittzevch Nachmittag 3—5 dihr gelegt worden
Der Kgl. Kreisschulinspektor Scheen,
Saarbrücken, Johannisstr. 27.
975 Bekanntmachung.
Unire Bezugnahme auf Bekanntmachung 777
streisblatt 90, 31. 8. 17, ersuchen wir die Herre;
Schulleiter, in den zum 15. 11. 17 zu erstattendet
Berichten über die Ernteergebnisse auch die Höhe de
»epflanzten Landes in qm anzugeben.
Saarbrücken, den 14. Oktober 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
I: II: Völllingen: Neuntircheu:
Marx. i. V.: Marr, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
76) Bekanntuachnug
Unter Bezugttabme auf Verfügung 10 141 6. 10. 1
ersuchen wir die Herren Schulleiler, in Benehmen mit den
derrn Bürgermeister umgehend zu prüfen, ob ausrelchend
deiszmittel vorhanden sind. Falls die Frage zu beiaber
st, bleibt zu berichten. welche Stundenpläne für da⸗
Winterhalbiahr gelten.
Alle Schulen, die nicht ausreichend mit Heißmitteln
ersehen sind, legen die neuen Stundenvläne bis spälesten?
27. 10. vor. Inr Begleitbericht ist anzugeben, nwiefer
der Verfüguna I 416. 10. 17 Rechnung getragen wurde
Zu 23. Als schulfreien Tag bestimmen wir den Sammstaq
wenn die Geistlichen bereit sind, an diesent Tan
den außerstundenplanmäßigen pfarramtlichen Re
ligionsunterricht zu erteilen.
Beide Schulsäle sind Montags und Dienstans 8
henutzen. An den ührigen 4 Tagen sind 7 Stun
den zu erteilen 832512, 124). Der Samstag nach
mittag ist für die Obertlasse untérrichtsfrei 3
lassen. Diese Anordnung gilt auch für die Schule⸗
unter c—f.
zu 24—2f. Nachmittaas tritt nach jeder Stunde eine Pauf
von 40 Minuten ein. Die. Süle sind alcdau
gründlich zu lüften.
Saarbrücken, den 17. Ottober 1917.
Königl. Kreisschulinspeltion
7 I: Völklingen: Neuntirchen
Marx. i. V.: Marx, Hirk. Dirtz. i. V.: Marx
—33 Freissammelstelle
*.* * v— 2*
des Kreises Ggarbrücken für Schul—
ammlungen.
Ich rufe hieriiit Sammslung Ar. 17, Samen de
roten Fingerhutes, ab. Die gesammelten Mengen sind
bis 27. 10. 1917 an die Königliche Kreisschulinspettion
Saurbrücken J. Roonstraße 8, abzuliesern. Das Retlo—
zewicht muß seitens der Ortssammeistellen vor dem
Verpacken sehr sorgfältig festgestellt und in den Be
aeitberichte augegeben werden.
Saarbrücken, den 15. Otrober 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrüfen für Schulsammfungen
Marx, Freisschulinspektor.

Saarbrücken, den 18. Ottober 1917.
Der FKönioliche Landrat:
v. ONMalfern.
            
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