Saarbrücker Kreisblatt
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Kgl. Landratsamt Saarbrücken
zchriftleitung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlan von E. H. Sche ur in Saar⸗
rüͤcken (Druckort Völklingen). — Fernwrecher der Gelchäftsstelle (Viktoriastraße 25)
er. 80 (Amt Saarbrücken), Ferniprecher der Truckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrũcken).
—
fOezugopreis für das Vierteljahr 1.25 Mtk.
Anzeigengebübren: die dgeipaltene mm⸗geil oder deren Raum 14 „tn—
Amtliche Anzeigen: der W mm breite 1 mm behe Raum 35 Vfs.
Erischeinungstage: Dienetag, Mittwoch, Freitag und Samtag.
Pr. 111.
Dienstag,
16. Oktober 1917 I 43. Jahrg.
Inhalt:
Außerkraftsetzung der Vergebung von Heeresnäharbeiten höchstpreise für Schlachtschafvieh (S. 533). — Obstsorten
S. 531). — Ausfuhr von Druckschriften (S. 5331). Reichs⸗ Gruppe Te(S. 883. Gemeinde-Angelegenheiten von Sulz—
agsersatzwahr S 531). — Kellerkontrolleure (S. 3831). bach S. 338). —greissammelstelle für Schulsammlunen,
aichschonbeztrk (S. 531). — Schutz der trigonometrischen Abgelieserte Resselstengel, Auslese der Eihein, bliterae
punkte (S. 532). — Einschränkung der nächtlichen Beleuch- und Metalle (Se 335
ung (S. 532). — Untersagung des Handels (S. 533).
—Au—
47) Bekauntmechung
Die Bekanntmachung vom 15. 5. 17 Nr. 811/3. 17
AZS. 1. über Regelung der Arbeit in Web-, Wirk- und
Strickstoffe verarbeitenden Gewerbezweige wird hier—
nit für die von militärischen Stellen zur Vergebung
gelangenden Heeresnäharbeiten jeder Art außer Kraft
gesetzt.
Saarbrücken, den 26. September 1917.
Der Stellvertr. Kommandierende General
des XXI. Armee-Korps zugleich für das XVI. Armee—
storps und die Festung Bitsch.
von Moßner.
Oktober d. Is. und den Tag der Wahl auf Freitag,
den 23. November d. Is. fest.
Der Königl. Landrat v. Halfern zu Saarbrücken
wird zum Wahlkommissar ernannt.
Trier, den 11. September 1917.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
950) Bekanutmachung
Der Kellerkontrolleur Hilarius Schmidt aus
Longuich und der Obstbaulehrer Knöpfel aus Saar—
burg (Bez. Trier) sind von der Bezirksstelle für Ge—
müse und Obst für den Regierungsbezirk Trier mit
der Prüfung der Obstverladungen und Obsttransporte
im Regierungsbezirk Trier beauftragt worden. Sie
ind befugt, Verladungen und Transporte, bei denen
gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den
Berkehr zwischen der Geschäftsabteilung der Bezirks—
stelle für Gemüse und Obst in Trier und einem Kom—
missionär oder sonstigen Beauftragten verstoßen ist,
zu verhindern und von den Transportführern und
Verladern jede Auskunft, insbesondere über Herkunft,
Name des Lieferers und Preis der Ware zu fordern und
in die Schlußscheinbücher Einsicht zu nehmen.
Ich lege den genannten Personen auf jederzeitigen
Widerruf für die genannten Zwecke und für den Um—
fang des Regierungsbezirks Trier die Eigenschaft eines
Polizeibeamten bei.
Trier, den 4. Oltober 1917.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
48) Verordnmung.
Die Verordnung vom 26. April 1917 über Aus—
uhr von Druckschriften ins Ausland findet keine An—
vendung auf die Ausfuhr von Druckschriften nach
desterreich-Ungarn.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1917..
Der kommandierende General
des stellb. Generalkommandos des XXI. Armeekorps,
zugleich für das XVI. A-K. und die Festung Bitsch.
v. Moßner.
VV
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M öngchen egierungs- Peistlonten
49) Bekanntmachung.
Nachdem der Reichstagsabgeordnete für den 5H.
diesseitigen Wahlkreis, Rechtsanwalt und Stadtrat
bassermann in Mannheim am 24. guli ds. Is.
gestorben ist, muß in diefem Wahlkreise die Ersatz—
vahl eines Reichstagsabgeordneten stattfinden.
Da seit den allgemeinen Wahlen mehr als ein
Jahr verflossen ist, so müssen nach 5 34 des Wahl—
eglements vom 28. Mai 1870,28. April 1903/4. Juni
1918 die gesamten Wahlvorbereitungen, einschließlich
er Aufstellung und Auslegung der Wählerliften er—
teuert werden. Auf Grund des 3 34 a. a. O. setze ich
Nerdurch den Tag, an welchem die Auslegung der
Vählerlisten zu bginnen haß duf Montaa. den 22.
Bekanntmachung
betreffend Laichschonbezirke.
Die Bekanntmachung über die Fischerei im
Regierungsbezirk Trier vom 6. April ds. Is. (Amtsbl
Nr. 14 S. 78 ff.) bedarf einer Berichtigung.
l. Im 81 muß es unter A, hanstatt „bis zum
Kilometerstein 3,4“ heißen: „bis zum Kilometer
stein 34,0“.
2. Unter Buchstabe k daselbst muß es anstatt „Vom
ehemaligen Barrierehaus zur Mecerkatz usw.“ hei—
ßen: „von Kilometer 49. 15 bis 50,5. 8
3. Unter Buchstabe m muß es anstatt „vom Can—
zmer Wehrbrunnen usp“ heißen: hei Tahen
951)