Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Metallstäben bestehenden Kastens, der teilweise mit Stoff
zekleidet ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stahldrahtes
emporgelassen werden, kommt es gelegentlich vor, daß ein
kürzeres oder längeres Stück solchen Drahtes an dem
Drachen hängt. Befinden sich in der Nähe elektrische
Straßenbabnen mit oberirdischer Stromzuleitung und liegt
die Möglichkeit vor, daß der Drachendraht mit dem elek—
trischen Starkstromdraht in Berührung kommt, so ist jedes
Ergreifen des ersteren mit bloßen Händen oder Berühren
mit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man
wickle deshalb ein dickes trockkenes Tuch um die Hände, ehe
man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in schneller Be—
wegung, so versuche man mit aller Vorsicht, den nachschlei—
fenden Draht schnell um einen festen Pfahl oder einen Baum
umzuschlingen. Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher
eine Leine oder ein Kabelstück nachschleift.
Es kommt auch vor, daß das Drachenkabel beziehungs—
weise Ballonkabel, welches dann mehrere Drachen und Bal—⸗
lons trägt, unten an der Winde abreißt, dahintreibt und
sich von selbst an einen Gegenstand des Geländes (Wald

Bebüsch usw.) verfängt und festhakt. In diesem Fall blei—
hen die Drachen oder Ballons gewöhnlich in der Luft stehen.
Sie sind dann nicht herunter zu holen, sondern das Observa—
orium Lindenberg ist sofort durch Telegramm zu benach—
richtigen. Die Kosten werden ersetzt.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über den Anspruch
ruf die Belohnung oder aus anderen Gründen ergeben,
wird das Königliche Landratsamt entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden ersucht, der
achgemäßigen Ausführung obiger Vorschriften die tunlichste
Förderung und Unterstützung zu teil werden zu lassen und
ganz besonders durch Belehrung und gelegentliches gutes
BZeifpiel dabei mitzuwirken, daß diese wichtigen und von
llen Kulturnationen betriebenen Experimente von Erfolg
zegleitet werden.
Die mit Verfügung vom 31. Mai 1901 J. A. 7874 er
safssene Bekanntmachung tritt hiermit außer Kraft.
Trier, den 1. Oktober 1903.
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Spring.

5 —— J 29 J
Millionen
VVdo rönnen zeichnen!
— 9 2 —* 95
iliarden
müssen gezeichnet werden!

Der Frieden kann nicht besser beschleunigt werden, als durch
einen großen Erfolg der 7T. Kriegsanleihe. Drum noch einmal
alle Kraft zusammengenommen, noch einmal den Feinden
gezeigt, daß unsre Alten zu Hause genau so gut zu fechten ver⸗
stehen wie unsfre herrliche Jugend draͤußen! Auf zum Endkampf!

Alle müssen zeichnen!

942)

Bekanntmachung.
In der Weidmannschen Buchhandlung zu Berlin
ist ein vom 20. September 1917 ab geltender II. Nach—
trag zur Deutschen Arzneitgre 1917 erschienen und zu
heziehen.

Trier, den 25. September 1917. I. O. 3188.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Schulin.

kohunnimochungen sof an Lunsglhmibe
943) Bekanntmachung
Von dem öffentlichen Landsturmaufruf vom 5. Jun
1915 wird die ganse jüngste Jahresklasse des 1. Aufge
bots betroffen, soweit die Aufgerufenen das 17. Lehens
jahr bereits vollendet haben, oder sobald sie dieses Lebens
jahr vollenden.
Es besteht daher während der ganzen Dauer des Kriege
die Verpflichtung für diejenigen, die das 17. Sebensjahr vol
lenden. sich zur Landstuͤrmrolle anzumelden. Die Anmel
            
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