bekunnimushungen gulerer ßehörsen.
143) Bekanntmachung
Es ist beobachtet worden, daß allenthalben noch
Unklarheit darüber herrscht, welche Aepfel- und Birnen—
sorten zur Gruppe J gehören. Auch wird viel geklagt,
daß Obst der Gruppe J geliefert werde, das nach seiner
Beschaffenheit nur zur Gruppe II, oft auch zur Gruppe
II gehört.
Dies veranlaßt mich, nochmals diejenigen Sorten,
die zur Gruppe J gehören, zur allgemeinen Kenntnis
zu bringen.
Es kommen in Frage:
J. bei Nepfeln:
Weißer Winterkalvill, Cox Orangen, Gravensteiner,
sKanada-Renette, Adersleber Kalvill, Gelber Richard,
Signe Tillisch, von Zuccalmaglios Renette, Ananas—
Renette, Gelber Bellefleur, Schöner von Boskop, Lands—
herger Renette, Goldrenette von Blenheim, Coulons
Renette, Weißer Klaraapfel, Winter-Goldparmäne und
Apfel von Cronecels.
Der Winterrambour, der Eisenapfel, der Bohnen⸗
apfel, die Luxumburger Renette gehören nicht zur
Gruppe J, sondern zur Gruppe II und auch nur dann,
wenn sie gepflückt, gut sortiert und von mittlerer
Art und Güte sind. Sonst gehören sie zur Gruppe III.
II. bei Birnen:
Gute Louise von Avranches, Köstliche von Charneu,
Birne von Tonere, Bosec's Flaschenbirne, Dr. Jules
Guyot, Williams Christbirne, Handenponts Buterbirne,
Clapps Liebling, Diels Butterbirne, Vereins-Dechantsbirne,
Forellenbirne, Winter-Dechantsbirne und Jose—
fine von Mecheln.
Alle Ob sorten, welhe unter Gruppe Juicht nament⸗
lich aufgesührt sind, tönnen höchstens zur Gruppe II ge⸗
rochmet werden und auch nur dann, wenn sie gepflückt,
qut sortiert und von mittlerer Art und Güte sind.
Die unter Gruppe J genannten Obstsorten dürfen
nur dann als Gruppe J in den Verkehr gebracht wer⸗
den, wenn ihre Früchte die Beschaffenheit von Edel⸗
o bit haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß
und ohne nennenswerte Fehler sind. Als Fehler sind
insbesondere anzusehen: unvollständige Reife, starke
Fusikladiumflecke, starle Druckflecke, Wurmstiche, Stipp⸗
flecke, Verkrüppelungen oder mißgestaltete Formen.
Ich mache besonders darauf aufmerksam, daß die
Nichtbeachtung dieser Vorschriften nach den allgemeinen
gesetzlichen Bestimmungen als Höchstpreisüberschreitung
mit Strafe bedroht ist.
Trier, den 26. September 1917.
Bezirksstelle für Gemüse und Obst
für den Reg.Bez. Trier.
Der Vorsitzende: Schrakamp.
Bekanntmachung
Die Herren Schulleiter werden ersucht, die für
das Winterhalbjahr gültigen Stundenpläne bei Beginn
des Unterrichts rechtzeitig zur Genehmigung hier vor—
zulegen.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
z15) Kreissammelstelle
des Kreises Gaarbrücken für Schul—⸗
sammlungen.
Die Frist für die Berichte über das Ergebnis der
Aehrensammlung (reines Körnergewicht und Erlös)
wird hiermit bis 1. November 1917 verlängert. Die
derren Ortssammelstellenleiter wollen Sorge tragen
bis dahin abschließenden Bericht vorzulegen.
Saarbrücken, den 1. Oktober 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken sür Schulsammlungen
Marx, Kreiaschulinspektor.
Die Herren Ortssammelstellenleiter werden ersucht,
die Sammlungen auf die Wurzel des Löwenzahns aus—
zudehnen (Leontodon Aaraxacum). Die Wurzel ist von
Ztengeln und Bltittern zu trennen, von Erde und
Steinen zu reinigen und in der Sonne oder am Ofen
jut zu trocknen. Stengel und Blätter stellen ein gutes
Futter für Kleinvieh dar. Die Meldung kann in Spalte
5 erfolgen.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Gemäß Verfügung 110 136 25. 9. 1917 soll
tunmehr die im laufenden Schuljahr noch zur Verfügung
tehende Zeit für den Unterricht ausgenutzt werden.
Die Herren Ortssammelstellenleiter wollen deshalb
Klassensammlungen nur noch nachmittags ansetzen.
dinsichtlich der Wildgemüseernte im kommenden Früh—
zjahr ergeht besondere Verfügung.
Saarbrücken, den 3. Oktober 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen.
Marx, Kreisschulinspektor.
Saarbrücken, den 6. Oktober 1917.
Der Konigliche Landrat:
v. Halfern.
wer sich in eiserner Zeit mit Gold behängt.
Schafft das Gold zu der Goldankaufstelle in der
Sparkasse zu Saarbrücken.
⸗ —
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Luphl zadrhediet.
E. V.
Auskunftin allen Feuerhestattungsangelegen-
erteilt das Vorstandsmitglied
Herr A.
Rummel, Saarbrũckens,
Cõonigin-Luisenstr. 12, II.
Bestattungen beésorgt,
auceh wahreéncit der Krieègszeit,
die Schreinerei H.
Kõönl, Hinteérg. 15. Diese
unterhalt Lager in vorschriftsmãssig.
Särgen
usw.
Bes uchen
Sie
die Kaufmãnnische
Privats chule
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