Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Forderunnn und Unterstützung zu teil werden zu lassen und
zang besonders durch Belehrung und gelegentliches gutes
Beispiel dabei mitzuwmirken, daß diese wichtigen und von
Alen Kulturnattonen betriebenen Erverimente von Erfolg
degleitet werden.
Die mit Verfügung vom 31. Mai 1901 5. A. 7874 er⸗
lassene Bekanntmachung tritt hiermit r SGraft.
Trier, den 1. Oktober 1908.
Der 243-2Vräsident.
9. —
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ünnnmmunen u
03) Bekauntmachuug.
Zur Unterstützung bei der Aufklärung unbekannt
Berstorbener hat das Krieasministerium eine

504

364) Vrkanntmachung
Die Winterkartoffeln treffen zurzeit mit Rücksich
auf die günstige Witterung reichlich ein.

In einzelnen Gemeinden wird von der Abnahme
der Kartoffeln nicht in ausreichendem Maße Gebrauch
gemacht. Die eintreffenden Kartoffeln eignen sich in—
volge der Trodenheit besonders gut zum Einlagern.
Es ist dringend erforderlich, daß die versorgungsbe
rechtigten Personen die ihnen zur Abnahme freige⸗
gebenen Mengen mitt der größten Beschleunigung ab—
nehmen, damit Stochungen in den Zufsuhren vermieden
wer deu

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S — ——
⸗ —*—

um jetzt Kriegsanleihe zu zeichnen,
denn die bequemen Zahlungsbe⸗
dingungen lassen Dir Zeit. Ou mußi
Dir nur überlegen, was Du in den
naͤchsten Wochen und Monatien vor⸗
aussichtlich verdienen wirst. Rechne
davon ab, was Dich Dein Lebens⸗
unierhalit koftet — und Du weißt, was
Du Deinem Vaterlande leihen kannst

Darum zeichne!

Bisldertasel dieser unbekannten Toten als Sonder⸗
Verlustliste herausgegeben. Diese kann bei allen
Ortspolizeibehoörden, militãärischen Kommandobehörden,
Garnison⸗ und Bezirkekommandos, Ersatztruppenteilen
und Lazaretten, denen sie mit der Verlustliste Nr. 667
zugegangen ist, eingesehen werden.
Saarbriücken, den 20. Februar 1917.
Der Königliche Landrat.
pon Halfern.

Wenn die Lager der Gemeinden mit Kartoffehn
gefüllt sind und es erfolgt keine weitere Abnahme,
o ist der Kommunalverband gezwungen, das Heran⸗
zehen der Kartoffeln aus den Ueberschußverbänden
einzustellen und die Folge davon wird fein, daß diese
Verbände nach anderen Bezirken liefern.
Diejenigen Haushaltungen, die ihre Kartvoffeln
nicht abnehmen, müssen bei eintretendem Frostwetter
oder bei späterer nicht genügender Anfuhr fich ohmt
            
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