Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

207) Bekanntunachuug
Nach einer Entscheidung der Reichsstelle für Ge—
nüse und Obst ist der für Pflaumen festgesetzte Er—
zeugerhöchstpreis von 30 Pfg. das Pfund nur für
solche Pflaumen gültig, die als besseres Tafel—
obst anzusprechen sind, während für die in der Be—
kanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst
über Höchstpreise für Obst vom 26. Juli 1917 unter
der Bezoichnung „Zwetschen“ zusammengesaßten Haus—
pflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, Bauernpflau—
men und Thüringer Pflaumen nur der für diese fest—
gesetzte Erzeugerhöchstpreis non 20 Pfgofür das Pfund
und für Brennzwetschen nur der Erzeugerhöchstpreis
zon 10 Pfg. für das Pfund in Betracht kommt.
Der Erzeugerhöchstpreis enthält gemäß 86 Abs.1
der Verordnung vom 3. April 1917 die Kosten der Be—
förderung zur nächsten Verladestelle und der Ver—
ladung im Bahnwagen oder Schiff.
Es ist unzulässig, daß sich Erzeuger für den Trans—
oort ihres Obstes zur Verladestelle einen Fuhrlohn
zahlen lassen. Dies stellt eine Höchstpreisüberschrei—
tung dar.
Wenn bekannt wird, daß Erzeuger sich weigern,
ihr Obst ohne besondere Vergütung für den Trans—
port auf die Verladestelle zum Höchstpreis abzugeben,
so wird auf Grund der 88 3 und 4 der Bekanntmach-—
ung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 20.
August 1917 gegen sie mit Enteignung des Obstes
vorgegangen. In solchen Fällen wird der Uebernahme—
breis, der den Höchstpreis nicht übersteigen darf, unter
Berücksichtigung der Güte und Verwertbarkeit des
Obstes festgesetzt. Die Kosten des Transportes zur Ver—
ladestelle und der Verladung werden von dem festge—
setzten Uebernahmepreis in Abzug gebracht. Selbstver—
ständlich wird in diesen Fällen auch strafrechtlich
gegen die Erzeuger vorgegangen werden.
Trier, den 14. September 1917.
Bezirksstelle für Gemüse und Obst
für den Regierungsbezirk Trier.
Der Vorsitzende: Schrakamp.
Vekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlaufseuche habe ich über
das Gehöft der Witwe Ludwig Wagner zu Clarenthal
die Sperre verhängt.
Gersweiler (Saar), den 29. September 1917.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.—

ESchmachvoll

wer sich mit Gold schmückt oder Gold versteckt!
Dem Vaterlande gehört heute alles Gotd
Rüttelt die Säumigen auf.

PRXS. IN
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2826

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Saarbrücken, den 4. Okltober 1917.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern
            
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