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Haurbruücher Zreisbslat
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Amlliches Anzeigeblate
r den Kreis Saarbrüůcken
erensgegeben vom Rel. Tandraisamt Saart
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—E derntorechtt der Dructerei Rc. 1284 (A ).
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. Oltober 1917 43. Jahrgq.
Inhalt;
Ausführungsanwetsung zuc Verordnung Aber Verlehr
it Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse (S. 503).
Behandlung von Luftballons oder Drachen (S. 503). —
nterstüßzung bei Aufklärung unbekannt Verstorbener (S.)
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Aus, weoirsuug
ur Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hül—
enfrüchten, Buchweißzen und Hirse aus der Ernte 1917
u Saatzwecken vom 12. Juli 1917 — Reichs-Gesetz⸗
Blatt S. 609 ff.
Zu 8 14.
Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne des 89
lbs. 2 Satz 3 ist der Regierungspräsident, für Groß—
zerlin die Staatliche Verteilungsstelle für Groß-Berlin.
Preußischer Staatskommissar für Voltsernährung.
Im Auftrage: gez. Junghamm.
der MRinister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Im Auftrage: gez. Krenzlin.
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Bekauntmachung
eressend Venachrichtigung und Anleitung über die Be⸗
andlung von Luftballons oder Trachen und zugehörigen
Apparaten, welche aufsgesuunden werden.
Zum Zwecke wissenschaftlicher Erforschungen der höheren
uftschichten läßß man kleinere oder größere mit Gas
efüllte Luftballons steigen, oder auch Drachen vom Winde
nborheben, welche Instrumente tragen, die selbsttätige Auf⸗
ihnungen über die Tempergtur, die Feuchtigkeit, die
hindstärke usp. ausführen. Da diese Ballons usw. zu klein
ind, um Menschen tragen zu können, so wird vorausge—
ett. daß sie von verständigen Lenten gefunden — in
wedmäßiger Weise behandelt und aufbewahrt und schließlich
nden Eigentuͤmer zurückgeschickt werden.
zu diesem Zwecke seien folgende Vorschriften gegeben,
n deren strenger Befolaung nicht nur der Wert der Auf⸗
ichnungen, sondern auch die Höbe der an den Finder
uu zahlenden Belohnung abhänat.
1. Die Ballons sind mit entzündlichem Gase, Wasser⸗
offe oder Leuchtgas gefüllt und müssen deshalb fern vom
uer gehalten werden. Bestebt die Hülle derselben aus
uwier, so zerreiße man sie, um das Gas entweichen zu
en. Bei Stoff oder Gummihnilen binde man den Ballon
uß richte die Oeffnung nach oben und entleere das Gas
Drücken, ohne den Stoff viel zu zerren oder zu
eben danach wickle man ihn glatt zusammen.
Wird ein Ballon bemerkt, der noch in der Luft fliegt,
Lehe man ihm nach und suche zunächst den an ihm
enden Apparat aufzufinden, der in einem Kästchen oder
chen steckktt, und ihn vor Beschädigungen zu sichern.
onders vermeide man, den Apparat hart anzufassen
r mit den Fingern in ihn bineinzugreifen. Ehe man
yeichneidet sichere man den Ballon gegen das Davon⸗
Am. sndem man ihn irgendwo festbindet, bis sein Gas
ist.
Gummiballons, welche meist einen Durchmesser von ein
nz Moter. vaben pfiegen in der Sohe zu vilaten
ꝓr gassen dann den Apparat mittels eines Fallschirmes
Erde niede rinkten hlich bepeet een ven Apha—
304). - Einlagerung von Winterkartoffeln (S. 504). — Auf—
ruf Kriegspatenschasten (S. 505). — Rheinischer Viehhandels—
Verband betr. Preise für Schlachtschweine (S. 505). — Er
ꝛeuoerhöchstpreis für Pflaumen (S. 505).
rat, oder er hängt in einem Baum fest, während der
Apparat unter ihm hängt, oder am Erdboden liegt. Bei
dem Herunterholen ist vor allen Dingen ein Herabstürzen
des Apparates zu vermeidenl
Der Apparat ist nunmehr unter Vermeidung aller un—
aötigen Erschütterungen in einem trocknen, nicht zu warmen
Raume aufzubewahren, bis er entweder abgebolt wird,
oder bis eine für seinen Rücktransport mit der Post be—
timmte Kiste eintrifft, in welcher sich nähere Anwei—
ungen sowie Fragebogen befinden, der tunlichst genau aus⸗
zufüllen ist.
An dem Ballon pder am Apparat findet man einen
Briefumschlag, der die Adresse enthält, an welche sobald
als irgend möglich unter genauer Angabe der Nummer
des Apparates, des Namens und Wohnortes des Finders.
sowie des nächsten Postamtes eine telegraphische Depesche
12bzuschicken ist.
Der Finder resp. der Ablieferer des Apparates erbält
eine Belohnung von 5 Mark, in besonderen Fällen, wenn
die Bergung besonders schwierig oder zeitraubend war,
aber mehr. Außerdem werden alle notwendigen Auslagen
zurückerstattet. Im Falle einer muwilligen Beschädigung
eines Apparates oder eines Versuches, den Schutzkasten
an irgend einer Stelle zu öffnen, wird nicht nur keine
Belohnung gezahlt, sondern auch noch ein Verfahren wegen
Zachbeschädigung eingeleitet werden.
Die Ballons, Apparate und alles Zubebör sind „fis⸗
falisches Eigentum“.
2. Die zu demselben Zwecke benutzten Drachen haben
neist die Gestalt eines viereckigen offenen, aus Holz⸗ oder
Metallstäben bestehenden Kastens, der teilweise mit Stof
ekleidet ist.
Da die Drachen mittels eines dünnen Stabldrabtes
»mporgelassen werden, kommt es gelegentlich vor, daß ein
ürzeres oder längeres Stück solchen Drahtes an dem
drachen hängt. Befinden sich in der Näbe elektrische
Straßenbahnen mit oberirdischer Stromzuleitung und liegt
die Möglichkeit vor, daß der Drächendraht mit dem elek⸗
rischen Starkstromdraht in Berührung kommt, so ist jedes
Frgreifen des ersteren mit bloßen Händen oder Berühren
nit unbedeckten Körperteilen sorgfältig zu vermeiden; man
vickle deshalb ein dickes trockenes Tuch um die Hände, ehe
man den Draht angreift.
Ist der Drachen bei starkem Winde noch in schneller Be—
vegung, so versuche man mit aller Vorsicht, den nachschlei⸗
enden Draht schnell um einen festen Pfahl oder einen Baum
umzuschlingen. Dasselbe gilt auch für einen Ballon, welcher
eine Leine oder ein Kabelstück nachschleift.
Es kommt auch vor, daß das Drachenkabel beziehungs—
peise Ballonkabel, welches dann mehrere Drachen und Bal—⸗
ons trägt, unten an der Winde abreißt, dahintreibt und
ich von selbst an einen Gegenstand des Geländes (Wald,
vebüsch uswe) verfängt und festhakt. In diesem Fall blei—
»en die Drachen oder Ballons gewöhnlich in der Luft stehen.
Zie sind dann nicht herunter zu holen, sondern das Observa—
vorium Lindenberg ist sofort durch Telegramm zu benach—
richtigen. Die Kosten werden ersegtt.
In dem Falle, daß sich Streitigkeiten über den Anspruch
auf die Belohnung oder aus anderen Gründen ergeben,
wird das Königliche Landratsamt entscheiden.
Die Polizei- und Gemeindebehörden werden ersucht, der
fachgeinäsigen Ausfübrung pbiger Vorsichriften die tunlivste