Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

*—

2. als Obstwein: Most und Wein aus Obst, außer aus
Weintrauben, sowie Wein aus Rhabarber;
3. als Obstbranntwein: Likör und Branntwein aus Obst,
außer aus Erzeugnissen der Weintraube.
halbfabrikate stehen den Enderzeugnissen gleich.
Bei Streitigkeiten, ob ein Erzeugnis als Obstkonserve,
Obstwein oder Obstbranntwein anzusehen ist, entscheidet
die Reichsstelle für Gemüse und Obst endgültig. Der Prä—
sident des Kriegsernährungsamtes kann die Begriffsbe—
stimmung im Abs. 1 ergänzen, auch bestimmen, daß die
Vorschristen dieser Verordnung über Obstkonserven auf Brot—
aufstrichmittel, die keinen Zusatz von Obst oder Fruchtsäften
enthalten, mit Ausnahme von Kunsthonig und Rübensaft,
Anwendung finden.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt mit dem 27. August 1917
Kraft.
Berlin, den 24. August 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Dr. Helfferich.
bonunmaungen
Iß sönseen pegierunggz Ppsssenten
325) Bekanntmachung
zInfolge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom
11. d. Mts. M. 18297) ist der bisherige Kreisarzt und
Vorsteher des Medizinaluntersuchungsamts in Coblens, Pro—
kessor Dr. Robert Hilgermann vom 3. August d. J. ab zum
Direktor des Königlichen Instituts für Hygiene und In—
ektionskrankheiten in Saarbrücken ernannt worden.
Trier, den 23. August 1917. I.C. 2822.
Der Regierunss-Präsident.
J. V.: Schulin.

kehunsushungen det äol Leundrglögmies
326)

Bekanntmachung
Nachdem die Bezirksstelle für Gemüse und Obst
für den Regierungsbezirk Trier durch Bekanntmachung
om 25. August 1917 Höchstpreise für Frühgemüse
festgesetzt hat, werden auf Grund des 87 der Ver—
ordnung des Herrn Reichskanzlers vom 3. April 1917
R. G. Bl. S. 307) für den Bezirk des Kreises Saar—
hrücken-LSand für den Großhandel (Verkauf durch Groß—
händler und andere Händler) und für den Kleinhandel
Verkauf an Verbraucher) die in folgendem Verzeichnis
aufgeführten Höchstpreise für Frühgemüse sestgesetzt:

Erzeuger⸗Höchst preis,
festgesetzt durch die
Bezirksstesle für Gemüse
und Obst, Trier
VPfennio

Groß⸗
nandels⸗
preis

Kle in⸗
vandels⸗
yreis

Pfennia

Pfeunig

Frühwirsing:
bis 15. Sept.
oom 16. bis 30. Sept.
vom 1. Okt. ab

12
8
3.

15
10

20
15
12

Rolkohl:
dis 15. Sept. 15
oom 16. bis 30. Sepf. 12
»om 1. Okt. ab 9
Großhandel mit Gemüse
treiben, welcher im Besitze
Broßhandel mit Gemüse ist.
Wer die Höchstpreise überschreitet, wird nach den
Strafbestimmungen des 8 6 des Höchstpreisgesetzes vom
23. März 1916 (R. G. Bl. S. 183) mit Gefängnis bis
zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis 10000 Mte.
oder mit einer dieser beiden Strafen hestraft

Die Verordnung tritt am 5. September 1917 in
Kraft. Die durch die Verordnuñg vom 23. Juli 1917
festgesetzten Höchstpreise für Frühwirsing und Rot—
kohl treten mit dem 5. September außer Kraft.
Saarbrücken, den 8. September 19017.
von Halfern,
Landrat und Vorsitzender des Kreisausschusses.

ꝛy
Asufruf.

Unter der Schirmherrschaft des preußischen Kriegs
ministers hat sich in Berlin ein Reichsverband für
keriegspatenschaften gebildet, der seine Tätigkeit über
das ganze deutsche Vaterland erstrecken will. 8wed
des Verbandes ist, Kriegspaten anzuwerben, die ge
villt sind, durch Uebernahme der Fürsorge für eine
striegerwaise einen Teil ihrer Dankesschuld gegen un—
sere verdienten Krieger, die ihr Leben für das Vater
land geopfert haben, an ihren Kindern abzutragen.
Nanche Familie, der das Glück, Kinder zu besitzen,
nicht beschert ist, mancher Junggeselle, manche allein⸗
tehende Frau oder Witwe möchte eine Aufgabe zu
erfüllen haben, die ihrem Leben Inhalt und Besrie⸗
digung zu geben vermag. Hier bietet sich Gelegen⸗
heit!“ Es gilt zu betreuen:
Schuldlose arme Dpfer des uns von unsern
Feinden aufgezwungenen Riredenen der
trousorgende Vater, vielsach cuch die liebende
Mutter genourmen ist.
Nehmt Euch dieser Kinder an, übernehmt Paten⸗
selle an ihnen und sorgt dafür, daß aus ihnen der
einst wieder tüchtige Menschen werden, deren das
Vaterland in Zukunft so dringend bedarf!
Jeder Deutsche hat diese Dankespflichtt
SHelft unsern Helden die schwere Kriegszeit dadurch
erleichtern, daß Ihr ihnen die Gewißheit mit auf den
zefahrdrohenden Weg gebt:
Für Eure Kinder wird gesorgt!
Berlin, den 1. November 1916.
Der Zentralausschuß
des Neichsverbandes für Kriegspatenschaf!en.
Im Auftrage:
Frhr. v. Langermann u. Erlencamp—
deneralmajor und Direktor des Versorgungs- und
Justiz⸗Departements im Kriegsministerium.

Beitri! tse rklaãrungen
nehmen die in fast allen Städten und Gemeinden
errichteten Fürsorgestellen für Kriegerwitwen und
waisen sowie der Arbeitsausschuß der Kriegerwitwen⸗
und ⸗waisenfürsorge in Berlin W. 30, Münchener
Straße 49, entgegen. Von diesen Stellen wird auch
nähere Auskunft über die Kriegspatenschaft sowie über
Annahme von Kriegerwaisen an Kindesstatt erteilt.
Bei Behörden oder andern Körperschaften können Zweig⸗
veretne des Reichsverbandes für Kriegspatenschasten
zebildet werden. Anmeldung der Zweigvereine beim
Arbeitsausschuß. Die Geschäftsstelle des Reichsvet,
zandes für Kriegspatenschaften befindet sich bis auf
veiteres in Berlin W. 9, Leipziger Platz 17.
Beitritiserklarungen nehmen die Bürgermeister
Amter meines Kreises entgegen.
Dort kann auch die Satung des Reichsverbandel
für Kriegspatenschaften eingesehen werden.
Saarbrücken, den 26. Dezember 10916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
            
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