Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Aufruf

Unter der Schirmherrschaft des preußisaxn ors —B—
ministers hat sich in Berlin ein Neichsverband für
Kriegspatenschaften gebildet, der seine Tätigkeit über
das ganze deutsche Vaterland erstrecen will. Zwech
des Verbandes ist, Kriegspaten anzuwerben, die ge—
willt sind, durch Uebernahme der Fürsorge für eine
Kriegerwaise einen Teil ihrer Dankesschuld gegen un⸗
sere verdienten Krieger, die ihr Leben für das Vater⸗
land geopfert haben, an ihren Kindern abzutragen.
Manche Familie, der das Glück, Kinder zu besitzen,
nicht beschert ist, mancher Junggeselle, manche allein—
stehende Frau oder Witwe möchte eine Aufgabe zu
erfüllen haben, die ihrem Leben Inhalt und Besrie—
digung zu geben vermag. Hier bieltet sich Gelegen-*«it
 Es gilt zu betreuen:
Schulvlose arne Opfer des uns von unmdßeru
Fendon entigezwungenen Srirges, denen der
treusorgende Vater, vielfach auch die liebende
Mutter genommen ist.
Nehmt Euch dieser Kinder an, übernehmt Paten⸗
stelle an ihnen und sorgt dafür, daß aus ihnen der⸗
einst wieder tüchtige Menschen werden, deren dasg
Vaterland in Zukunft so dringend bedarf!
Jeder Dentsche hat diese Daukespflicht!
Zelft unsern Helden die schwere Kriegszeit dadurch
erleichtern, daß Ihr ihnen die Gewißheit mit auf den
gesahrdrohenden Weg gebt: .
Für Eure Kinder wird gesorgt!
Berlin, den 1. November 1916.
*Der Zentralausschute
des Neichssverbandes für Kriegspalenschaflen.»
Im Auftrage:
Frhr. v. Langermann u. Erlencamp
GBeneralmajor und Direktor des Versorgungs- und
ustia⸗Nevartements im Kriegsministerium.

Beitrittserklaärungen
nehmen die in fast allen Städten und wrmnener
errichteten Fürsorgestellen für Kriegerwitwen und
waisen sowie der Arbeitsausschuß der Kriegerwitwen⸗
und ⸗waisenfürsorge in Berlin W. 380, Münchener
Straße 49, entgegen. Von diesem Stellen wird auch
nähere Auskunft über die Kriegspatenschaft sowie über
Annahme von Kriegerwaisen an Kindesstatt erteilt.
Bei Behörden oder andern Körperschaften können Zweig⸗
dereine des Reichsverbandes für Kriegspatenschaften
zebildet werden. Anmeldung der Zweigvereine beim
Arbeitsgausschuß. Die Geschäftsstelle des Reichsver⸗
bandes für Kriegspatenschaften befindet sich bis auf
weiteres in Berlin W. 9, Leipziger Platz 17.
Beitrittserklärungen nehmen die Bürgermeister⸗
ämter meines Kreises entgegen.
Dort kann auch die Satzung des Reichsverbandes
iür Kriegspatenschafsten eingesehen werden.
aarbrücken. den 26. Dezember 1816.
Der Königliche Lanocaq
von Halfern.

— Bekanntmachun
Im Anschluß an meine Bekanntmayhung vom
16. Jult 1917.
Es wird hiermit bekanntgegeben, daß zur Selbst⸗
versorgung nur solche Personen zugelassen werden zön—
nen, die ausreichend Getreide besitzen zur Versorgung
ür die Zeit nom 16 Somomhee 1917 hiß 15 Genember

 1918. Falls Getreidebesitzer vorhanden sind,
deren Vorräte nicht für sämtliche Wirtschaftsangehörige
bis zum Schlusse des Wirtschaftsjahres ausreichen, ist
es gestattet, daß sie für einen Teil der Angehörigen
die Selbstversorgung beantragen, soweit genügend Ge—
treide vorhanden ist, um diese bis zum Schlusse des
Wirtschaftsjahres mit Brot zu versorgen. Ich bemerke
rusdrücklich, daß für diejenigen Personen, für die die
Selbstversorgung beantragt ist, keine Brotkarten im
Laufe des Wirtschaftsjahres ausgegeben werden kön—
ien, wenn sie einmal in die Selbsiversorgung eingetre—
ten sind. Die erforderlichen Anträge dieserhalb sind
zis spätestens zum 5. August bei dem zuständigen Bür—
jermeisteramte zu stellen. Ich mache hierbei noch aus—
)rücklich darauf aufmerksam, daß nach 8 62 der Aus—⸗
ührungs-Anweisung vorstehende Anordnung getroffen
st und daß Ausnahmen nicht zugelassen werden können.
Es liegt im Interesse der Getreidebesitzer, die
Anmeldungen rechtzeitig bei dem Bürgermeisteramte
anzubringen, da späteren Anträgen nicht mehr stott—
gegeben werden kann.
Saarkrücken, den 31. Inli 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern

383) Nachweisung
derjentgen Wersonen, die ihren Wandergewerbeschein
für 1917 schon länger als einen Monat nicht ein—
gelöst haben.

Nr. des
—
r. scheines

Nause

Wohnort

Meisberger Peter
Lanfser Luise Chefrau
Spang Wilhelm
Hoff dalh geb. Jung Ehefr
ltmeyer Georg Witwe
BKirtel Jakob Ehefrau
Haag Jakob Ehefrau
Bäcker Peter Ehefrau
Koch Maria Witwe geb.
Sahner Elesrau
Altmeyer Georg
Puhl Xarbara geb. Bück—
mann Ehefrau
Kühn Veter Witwe
Spingler August
Kaiser Wiltzelmine
Klein Mathias Wwe.
Biebelhausen Josef Wilwe
Jochum Johann
Jochum Elisabeth geb.
Scherer Ehefrau
Löb Isidor
Adams Theodor
Schmitt Matth.
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Die Gendarmen und die Polizeibeamten haber
die vorstehend aufgeführten Personen im Hinblick auf
einen etwaigen Wandergewerbebetrieb strengstens zu
überwachen und dieselben zur Anzeige zu bringen,
falls sie den Gewerbebetrieb im Umherziehen ohne
Wandergewerbeschein ausüben.
Saarbrücken, den 27. Juli 1917.
Der Königliche Landrat
J.Nr. J. 5373. von Hasfern.
g83nmnchun Isgrgy N06p50
brannimuungon gueror behoruch.
684) BVeschluß.
Auf Grund des 8 40 der Jagdordnung vom 15.
Juli 1907 wird der Schluß der Schonzeit für Reb—
hühner und Wachteln für das Jahr 1917 auf den
19 M⸗Ascb 417 hi⸗rdurch festgefetzt. Für diese Wild—
            
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