chen ist, wird auf Kosten der säumigen Besitzer ausge⸗
droschen, außerdem wird das Strasverfahren auf Grund
der Reichsgetreideordnung eingeleitet werden.
Saa rhrüdten den 28. Juli 1917. 4
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
— 7
bennmnerer gen deror
39) Bekanntmachung.
Vom 28. ds .Mts. ab sind von den Anlieferern des
Alachtviehs folgende Gebühren zu erheben:
3,- bei CGeroßvieh,
ib 1,-3„Kälbern und Schweinen.
A6 0,50, Schafen.
Diese Gebühr dient zur Ablösung der Haftung
iür gesetzliche Gewährsmängel und Transportschäden.
Jeder Anlieferer ist zur Zahlung der Gebühr ver—
pflichtet, es sei denn, daß er den Nachweis führt, daß
eine anderweitige Versicherung gegen die vorgenannten
Mängel und Schäden stattgefunden hat. In den An—
kaufsanzeigen ist seitens der Vertrauensleute zu ver—
merken, ob und bei welcher Gesellschaft die anderweitige
Lersicherung erfolgt ist. Die vereinnahmte Gebühr ist
wöchentlich an den Viehhandelsverband abzuliefern.
Den Vertrauensleuten ist streng untersagt, irgend
welche Tätigkeit auf dem Gebiete der Versicherung gegen
Gewährsmängel und Transportschäden bei Schlachtvieh
jür Versicherungs-Gesellschaften auszuüben.
Viehhalter und Viehhändler sind über die Erhe—
bung der Gebühr und die Gegenleistung des Viehhan—
Asverbandes weitgehendst aufzuklären
Töln, den 17. Juli 1917.
Der Vorsitzende
der Gal Vreußischen Provinzialfleischteste
für die Rheinprovinz.
Dr Lothes.
379) Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte des Pensionärs
Karl Herrmann zu Krughütte ist erloschen. Die ange⸗
ordneten Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Bersweiler (Soor(, den 21. Juli 1917.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.
670 Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlauf-Seuche habe ich über das Ge⸗
höft des Landwirtes Heinrich Diesinger zu Gersweiler
die Sperre verhängt.
Farsweiber (Saard, ban 24. Juli 10817.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Muller.
3727) Gemeinderatssitzung zu Friedrichsthatt.
In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats wurde bei An⸗
wejenheit von 14 Mitgliedern Folgendes beraten und beschlossen:
1. Den neuen Haftypflichtversicherungsvertrag mit Rüchsicht auf
die erhebliche Ersparnis an Prämien bei dem Haftpflicht-Verband
Rheinisch-⸗Westfälischer-Gemeinden abzuschlieen;
2. der unentgeltlichen Uebertragung einiger Wegflächen aus dem
kigentum der Erben Schmittborn auf den Namen der Gemeinde
unter Uebernahme der enstandenen Auflassungslosten zuzustimmen;
3. die bisherigen Schiedmänner und deren Stellvertreter zu
vählen“*
4. an Stelle des Beigeordneten Steuer, dessen Amtszeit dem—
rächst abläuft, und der mit Rücksicht auf sein hohes Alter von
einer Wiederernennung abzusehen gebeten hat. entsprechende Vor—
chläge zu machen;
5. der Instandsetzung der Accumulabrenhe tieri⸗ un Elekteizi—
täfemerk 2u3,46Hwmen
—2 —
6. den Preis für Lichtstrom mit Rücksicht auf die höheren Ge—
tehungslosten zunächst auf die Dauer des Krieges auf 0,80 Mt
für die Kilowattstunde zu erhöhen;
7. die Angelegenheit wegen Vergürung der durch Gartenbar
erursachten Wasserverluste einer Kommission zur Vorberatung zu
üerweisen;
8. die Lebensmittelbommission durch Berufung von 2 Mit:
gliedern aus Kreisen der Arbeitnehmer zu verstärlen;
9. mit der Einstellung des Vizefeldwebels Sattler als Hilfsoolizeibeamter
sich einverstanden zu erklären;
10. die von der Vereinigten Wenzel-und Vopelius'schen Glas—
hütte gestiftete Spende von 1000 Mk. für Kriegsfürsorgezwede mit
Dank anzunghmen, der Firma den Dank der Gemeinde auszu—⸗
prechen und den Betrag der Kriegswohlfahrtskommission zweds
Verwendung im Sinne der Stiftung zu überweisen;
11. zum Ankauf von Lesestoff für Heer und Flotte und zur
Beschaffung von Mineralwasser für die Truppen angemessene Be—⸗
träge zu bewilligen;
12. den Unternehmern, welchen die Müllabfuhr in Friedrichs
thal und Bildstock übertragen ist, bis zum Schluß des Rechnungs
ahres einen Kriegsteuerungszuschlag von 200/0 auf ihre vertrag
liche Verguütung zu bewilligen;
13. der Aufhebung der Straßenbahnhaltestelle an der Karl—
traße zu widersprechen.
Friebrichsthal, den 27. Juli 1917.
Der Bürgermeistet
Ballfke.
392 —
673) Bekanntmachung
Nachdem die Ortssammelstellen für Schulsammlungen
zeingerichtet worden sind, werden diesen Stellen u. a. alle
Zparmetalle zugeführt. Unter Bezugnahme auf Verfügung
457 Kreisblatt 61 5. 6. 1917 ersuchen wir die Herren
Schulleiter, zum 15. 8. 1917 n ur diejenigen Mengen von
Sparmetallen nach Art, Gewicht und Erlös anzuseigen, die
ie vor der Errichtung der Ortssammelstellen gemäß Wei—
ung im Kreisblatt 52 8. 5. 17 an die Bürgermeisteräriter
unmittelbar abgeführt haben.
Saarbrücken, den 27. JZuli 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
I: II: Völklingen: Neunktrchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
Kreissammelstelle
* * e—
des Kreises Saarbrücken für Schul—⸗
379 sammlungen.
Einzelne Berichte lassen erkennen, daß die inswischen
ergangenen Verfügungen nicht immer sorgfältig genug ge⸗
prüft werden. Obwobl wiederbolt darauf bingewiesen wurde,
daß der Ortssammelstellenleiter nicht befugt ist, Sammel⸗
güter irgendwelcher Art abzuliefsern, kommen immer noch
Anfragen, wohin die Sammlungsergebnisse gebracht wer⸗
den sollen, oder Berichte, der Ortssammelstellenleiter be⸗
absichtige, die Mengen diesem oder jenem Zwecke zuzu⸗
führen. Ich weise deshalb erneut davauf hin, daß alle
Sammlungen in der Ortssammelstelle verbleiben, bis dies⸗
eits die Ablieferung besonders verfügt wird. SFür den
Abruf sind naturgemäß die Gesamtmengen des Kreises
Zaarbrücken maßagebend, nicht die einer einzelnen Oris⸗
ammelstelle oder eines Obmannbezirks. Es ist desbalb
wecklos, hier Anträge auf Abruf zu stellen. Die Weisung,
abzuliefern, erfolat erst dann, wenn die Gesamtmengen
7 Uebergabe an die Belieferungsstellen tunlich erscheinen
assen.
Saarbrücken, den 28. Juli 1917.
Der Leiter der Kreissammelstellt
des Kreises Saarbrücken für Schulsammlungen:
Marr, Kreisschulinspektor.
Die wöchentlich in den einzelnen Ortssammelstellen
anfallenden Knochenmengen sind vielfach so gering, dab
der Transport zur Bezirkssammelstelle in Saarbrücken sich
nibit Ihnt nfohse deßalb den Serren Ohmännouv