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340)
Terminkalender für den Monat August 1917.
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Beaute,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfügung
BSBegenstand
Sämtliche Herren
Büurgermeister.
SZämtliche Herren
Bürgermeister.
Desgl.
Der Hett Bürgermeister
zu ZRleinblittersdorf.
16. Febt. 1891. Nr. 308.
15. Dez. 1094. Ne. 14547.
20. Mäz 1897, K. A. 1200.
20. Inli t921. Nr. 7001.
8. Oktober 1912.
Nr. 10701.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verfklossenen
Monats.
Revisionen der Gasleitungen.
Kassenübersichten für Juli.
Vorlage des abgeschlossenen Lagerhuches übher all
Einnahmen im verflossenen Rechnungsjahre aus
dem Steinbruchbetriebe iim Gemeindewalde
Kleinblittersderf vach, Berechnung der in
Staatsschuldbuch festzulegenden Beträge.
Lehrpläne für die ländlichen Fortbildungsschulen
Die Herren Bürger⸗
neister zu Heusweiler
und Riegelsberg.
Die HH. Bürgermeister zu
Brebach u. Kleinblittersdorf.
12. Februat 19812,
Nr. 1365.
12. Nov. 19594 Nr. 117014.
Veränderungen im Verzeichnisse der ernannten Lolab
beobachter in Reblausangelegenheiten und der ge—
wählten Mitglieder der Lokalkommission.
Nachweisung über die Befruchtung der von Kgl. Land
beschälern und angekörten Privathengsten gededer
Stuten. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Uebersicht über Anlegung und Reparatur von gepflasterten
Straßenrinnen im abgelaufenen Etatsjahr.
Nennhaftmachung von Teilnehmern und Ersatzleuten zur
Ausbildung als Obstbaumwärter in der Provinzial
Wein⸗ und Obstbauschale zu Teiet. iFehlunzeis⸗
ist nicht erforderlich.)
Bewährung von Beihilfen aus dem Westfonds »
Obstbaumpflanzungen.
Nachweisung über Sammelfonds.
Nachweisung über stattgehabte Nahrunasmittel-Unter
suchungen.
Anzeige bezüglich der ausgehobenen Ersazpflichtigen
welche die ihnen zuerkannten Strafen noch nicht ver
büßt haben. In diesem Jahre ist eine Berichterstat
tung nicht erforderlich.
Verändetungen der Feuerwehren u. Vöschaerätlchaften
Saämtliche Herren
Bürgermeister
29. Okt. 1904, K. A. 11275.
Desal.
sSämtliche Herren
Burgermeister
27. Junt 1905
LR. A. 2221.
26. Jan. 1909, R. A. 392.
12. Juli 1909. R. A.3058.
10 10.
11 3
1211858.
13120.
Herr Bürgermeister
zu Ludweiler
Desgl.
Desal
21. April 1914,
Nr. 3883.
29. Juli 18898. A. 3276.
18. Dez3 1909 K. 4. 3779
Sämtliche Herren
Bürgermeister
Oktober 1894.
J.Nr. 3684 M.
8. August 18097,
Nr. 58397.
3J. März 1908. Nr. 2795,
17. Ma: 1909 Nr. 5523.
2. Dez. 1910 Nr. 11974.
1401126.
Desal.
— Bekaunutmachung.
Dem Fußgendarmerie-Wachtmeister Voigt J in
Scheidt, Kreis Saarbrücken, hat der Herr kommandie⸗
rende General des stello. XXI. Armeekorps hier für
imsichtiges Verholten bei der Festnahme von 2 ent—
wichenen russischen Kriegsgesangenen am 2. 7. 17 eine
Belohnung bewilligt und dem Genannten seine Aner—
kennung ausgesprochen.
Baarbrücken, den 16. Zuli 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern
Erteilung der Erlaubnis von ihm nur gestellt werden
nachdem die Wiederaufnahme des Handelsbetriebes gemär
32 Abs. 83 der Verordnung vom 23. September 1915 e⸗
tattet worden ist.
In dem Antrag ist ferner anzugeben, für welch
Zeit und für welches Gebiet und für welche Tabakwaren
die Erlaubnis erteilt werden soll. Wird die Erteilun—
der Erlaubnis für einen Handelsbetrieb' beantragt, de
jich vor dem 1. April 1916 nicht oder nicht in dem zꝛ
gestattenden Umfang auf den Handel mit Tabakwaäaren er
treckt hat, so ist das wirtschaftliche Bedürinis eingehben'
zu hearünden.
3. Dem Handeltreibenden ist eine Erlaubniskarte na—
deiliegendem Muster auszuhändigen. In der Karte ist de
Name des Handaltreibenden oder, wenn ihm der Handele
betrieb unter einer Firma gestattet wird, diese gend
u Hezeichnen.
642) Ausführungsbest immungen
zu der
Veklauntmachung über den Handel mit Tabatiparen vom
28. Juni 15317 6Gt.⸗G.Bl. S. 5863).
Auf Grund der 88 6, 7,8 Abs. 2 und 8 10 Abs. 1
Zifser 1 der Verordnung über den Handel mit Tabgakwaren
dom 28. Juni 1917 R.G.Bl. S. 563) wird zur Aus—
führung dieser Verordnung folgendes bestimmt:
Zu 88 1, 2, 3, 4.
1. Die Erteilung, Versagung und Zurücknahme der
Erlaubnis zum Handel mit Tabakwaren sowie die Unter—
jagung des Handels in den Fällen der 88 1, 2, 3 und 4
erfolat in Stadtkreisen durch die Ortspolizeibehörde, im
übrigen durch den Landrat, in den Hohensollernschen
Landen durch den Oberamtmann, soweit der Landespolizei—
bezirk Berlin in Betracht kommt, durch den Polizeipräsiden—
ten in Berlin. Vor dem Erlaß der Entscheidung ist die
zuständige amtliche Handelsvertretung gutachtlich zu hören.
2. Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist schriftlich
einzureichen. Es ist darin anzugeben, ob und seit wann
der Antraasteller eine im Handelsregister eingetragene
Firma besitzt, ob er mit Tabakwaren vor dem 1. April
1916 gehandelt hat. Ist dem Mine idp auf Grund der
Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom
dandel vom 23. September 1915 R.GBl. S. 603) der
Handelchetriobh untersaat agewesen. so kann der Nufrad ou
Zu 8 5
Ueber die Beschwerde entscheidet endgültig der Re
gierungspräsident, in dessen Bezirk die zur Erteilung de
Frlaubnis zuständige Stelle ihren Sitz hat, soweit de
Landespolizeibezirk in Berlin in Betracht kommt. der Ohbe—
Jräsident.
B8187
Fehlt es an einer inländischen Hauptniederlassung,
behalle ich mir vor, die zuständige Stelle von Fall au Fa
zu hestimmen.
Zu 88.
Ueber Streitigkeiten in Fällen des 88. Abs. 2
cheidet endaültig der Regierungspräsident, in dessen wd
irk sich die zu übernehmenden oder zu verwertende
Tabakvorräte befinden, und soweit der Laändespolizeibezir
n Berlin in Betracht kommt, der Oberpräsident.
Abdrucke für die nachgeordneten Behörden und Orts
Hhlizeibehörden sind beigefügt.
Berlin, den 7. Juli 1917.
Der Minister für Handel und Gewerdbe.
Im Auftrage:
Dr 6106 er