Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
iür den Kreis Saarbrücken
erausgegeben vom Kal. Landraltsamt Saarbrücken

bechriftleltung des nichtamtlichen Teiles. Druck und Verlag von C. H. Sche ur in S—
ricen Oruckort Vottuingeu). — Fernsprecher der Geschäftostelle Bobabofirabe 3
Rr. 20800 (Aml Saarbrücken), Fernsprecher der Druckerei Nr. 1184 (2.nt ae
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RNr. 78.

Mittwe

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verbunden mit
Oeffenflichem Anzeiger.

Bezugeprei für das Vierteljahr 1.28 Mt.
Anzetgengebühzren: die Agcipaltene Zeile oder deren RMann Mg.
Amtliche Anzeigen: der M nun brette 1 mm hette taum Pfg.
— SErichetnunastage: Dienstaa und Freitag. —
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249 2 247
7. 43. Jaqhrg.
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Inhalt:
Bestellungen auf Saatgut (S. 375). — Nachtrag Höchst- Tabakwaren (S. 380). — Heu-Ausfuhr (S. 381). Beloh—
oreise für Baumwollspinnstoffe und Baumwollgespinste G. iungen Müller und Kutscha, Saarbrücken (S. 381). — Beloh—
375). — Versorgung des Heeres mit Heu (S. 376). — Ab— tungen Hoffmann, Saarbrücken und Rettler, Dillingen (S.
ieferung überschüssiger Butter S. 8376). — Behandlung 381), — Schweinerotsaufseuche Maiweiler (S. 381).dgreis
jon Luftballons oder Drachen S. 377). — Oeffentlicher chulinspektion betr. Hilfe bei Unkrautbeseilsgung; verursachte
Landsturm-Aufruf (S, 377). — Belohnung Kolling, Geis- Brandschäden; Buch über „Wildgemüse und anñdere Kriegs
autern (S. 377). — Belohnung Faller, Herrensohr (S. 377). oflanzenkost“ (S. 881). — Kreisfammeilstelle für Schul—
—Stierkörung Landkreis Saarbrücken S. 378)3. — Ange— ammlungen betr.: junge Brennesseltriebe; Ergebnis der
örte und prämiierte Zuchteber (S. 3799. — Besitzer von Aehrenlese (S. 381, 382). — Kal. Lehbranstalt Geisenheim
delsaaten (S. 379). — Terminkalender August 1917 (S. 380). 3. 382).
Belohnung Voigt J., Scheidt (8. 380). — Handel mit

Die Landwirte werden gebeten, Bestellungen auf Saatqut (Roagen,
Winterweizen und Wintergerste) bei dem zuständigen Bürgermeisteramte
anzubringen. Es ist beabsichtigt, von seiten des Kommungalverbandes das
Saaigut zu beschaffen.
Saarbrücken, den 19. Juli 1917.
Der Königliche Landrat:
von Halfern.

Nr. W. II. 1800/6. 17. K. R. A.
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zu der Bekanntmachung über Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe und
Baumwollgespinste Nr. N. I. 18000 2. 16. K. R. A.
Vom 25. Juli 1917.
Die nachstehende Bekanntmachung wird auf Grund ten Bestimmungen bestraft werden, sofern nicht nach
es Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen ange—
1851 in Verbindung mit dem Gesetz vom 11. Dezember droht sind. Auch kann der Betrieb des Handelsgewer—
1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 813), in Bayern auf Grund bes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltungun—
er Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914, den zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September
lebergang der vollziehenden Gewalt auf die Mili- 6915 (Reichs-Gesetzbl. S. 603) untersagt werden.
ärbehörden betreffend, ferner des Gesetzes, betreffend Artikel J.
döchstpreise, vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 84 Abs. 1 der Bekanntmachung W. II. 1800/2. 16
339 in der Fassung vom 17. Dezember 1914 (Reichs- K. R. A. erhält folgende Fassung:
88 S. 516) in Verbindung mit den Bekannt— g. we Tyrat Segenanden she die Odehttpeehte sen
nachungen über die Aenderung dieses Gesetzes vom Wrr Byyprgte an Gehensandeie ie neee gest
21. Januar 1015, 28. Septembet 1018 23 Marz 1916 desee nd; den zustündinen Draumden gehenaber ver⸗
und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. 1915 S. 25 und tz. wer den nach 85 des Gesetzes betresfend Höchstpreise
1916 S. 183, 1917 S. 253) zur allgemeinen Fenc unne mnaaen iderhandehh
enntnis gebracht mit dem Bemerken daß Zuwider⸗ e vor tzlichen 3u w — au ungen gegen uimnmer
7 * »der 2 ist die Geldstrase mindestens auf das Doppelte des
handlungen gemäß den in der Anmerkung*) abgedruck⸗ Betrages zu bemessen, um den der — überschritten
vorden ist oder in den Fällen der Nummer 2 überschritten
verden sollte: übersteigt der Mindestbetrag zehntausend
Mart, so ist auf ihn zu erkennen. Im Falle mildernder
Umstände kann die Geldstrafe bis auf die Hälite des Mindest—
hetrages ermäßigt werden.
Bei Zuwiderhandlungen gegen Nunminer 1 und 2 kann
neben der Strase angeordnet werden, daß die Verurteilung
auf Kosten des Schuldigen ösfentlich bekanntzumachen ist:
auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürger—
lichen Ehrenrechte erkannt werden.
Neben der Strafe kann auf Einztiehung der Gegen—
tände. auf die sich die strafbare Handlung bezieht, er—
annt werden. ohne Unterschied. obh sie dem Täter gehören
Ider nich—e

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Mit Gefängnis biz zu einem Jahr und mit Geld⸗
trafe bis zu zehnta ufend Mark oder mit einer dieser Strafen
wird bestraft?
b. wer die festgesezten Höchstpreise überschreitet:
wer einen anderen zum Libschluß eines Vertrages auf—
sordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden,
oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet:
wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung
88 2, 3,des Gesetzes, betreffend Höchstpreise) betroffen
ist. beiseiteschafft, beschädiat oder zerstört;
wer, der Aufforderung der zuständigen Behörde zum
VBerkauf, pon Gegenständen, für die Hüchnvreise feftgeseßt
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