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Haarorumer Cci6 — att
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
derausgeaeben vom Kgl. Landratsamt Saarbrücken
xkchristleltung des nichtamtlichen Teiles. Druck und Verlag von G. H. Sche ur in Saar⸗
rücden (Druckort Völklingen). — Fernsprecher der Geschäftsstelle (Bahnhofstraße 90)
at. 2000 (Amt Saarbrücken), Fernsprecher der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
Ir 77 J
Freita«
Bezugeprei für das Vlerteljahr 1.25 Mr.
Anzeigengebuͤhren: die Agelpaltene Zeile oder deren Rauwm. Pfg.
Amilliche Anzeigen: der 00 mm breite 1 mm hohe Raum Pefg.
— — Erscheimunagstaage: Dienstaa und Freitag. — —
20. Juli 1917. 43. Jahrg.
Inbalt:
Verordnung über Arbeitsnachweise S. 367). — Siche—
rung der Getreide-Ernte (S. 368). — Reichs-Getreide-Ord—
aung für Ernte 1917 (S. 368). — Verordnung für Dresch—
naschinen-Besitzer (S. 371). — Verbot der Herstellung von
ßranntwein aus Obst (S. 372). — Verordnung über Brannt—
vein-Herstellung (S. 372). — Vorseitiges Herausnehmen
jon Kartoffeln (S. 372). — Aufrechterhaltung der öffent—
ichen Sicherheit (S. 373). — Belohnung Bousonville,
züchenbach (S. 373). — Verlängerung Ablieferunasfrist
—IVVLLI
21. Armeoßorhö.
ts) Verordnung.
Die Verordnung vom 22. November 1916 Ziffer
sa 10052 wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt
ruf Ersuchen des Kriegsamts vom 10. Juni 1917
Nr. 140 6. 17. A. 8B. S. 1 folgende Verordnung:
Jeder nicht gewerbsmäßige Arbeitsnachweis mit
Ausnahme derjenigen für kaufmännische, technische und
Büro⸗Angestellte (Ziffer 3) hat solche Arbeitsgesuche
ind offene Stellen, die er nicht selbst sogleich oder vor—
aussichtlich binnen 48 Stunden erledigen kann, an die
uständige Hilfsdienstmeldestelle zu melden. Diese
Neldungen sind zahlenmäßig unter genauer Berufs—
ꝛezeichnung mittels vom Kaiserlichen Statistischen Amt,
Abteilung für Arbeiterstatistik, Berlin W. 62, Land—
grafenstraße 1, kostenlos erhältlicher Postkartenvordrucke
weimal wöchentlich so zeitig zu erstatten, daß diese
bostkarten spätestens an jedem Montag und Donners—
ag früh bei der Hilfsdienstmeldestelle eintreffen.
2. Jede Hilfsdienstmeldestelle hat alle ihr zu—
jehenden Meldungen, soweit sie diese nicht selbst oder
nittels der Arbeitsnachweise ihres Bereichs sogleich
der voraussichtlich binnen 48 Stunden erledigen kann, an
die zuständige Zentralauslkunftsstelle weiterzumelden,
ind zwar so zeitig, daß. diese Meldungen bei der Zen—
ralauskunftsstelle spätestens an iedem Dienstag und
zreitag früh eintreffen.
Die Weitermeldung geschieht in der Weise, daß
ie von den Arbeitsnachweisen eingehenden Postkarten
m Original weitergeleitet werden, nachdem darauf die
ich aus der Ausgleichtätigkeit der Hilfsdienstmelde—
tellen etwa ergebenden Abänderungen vorgenommen
iind. Soweit die bei der Hilfsdienstmeldestelle un—
nittelbar gemeldeten Arbeitsgesuche und offenen Stel—
en bis zur Absendung der Meldekarten und voraus—
ichtlich binnen weitere 48 Stunden nicht erledigt wer—
»en können, ist hierüber ebenfalls ein Vordruck aus—
ufüllen und den üͤbrigen Meldekarten beizufügen.
3. Die nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeits—
achweise (Stellenvermittlungen) für technische, kauf—
nannische und Büroangestellte haben solche Stellen⸗
α und offene Stellen, die sich nicht selbst sogleich
der voraussichtlich binnen einer Woche erledigen kön—
we an die zuständige Zentralauskunftsstelle zu melden
zwar die Vermittlungszweigstellen des Kriegs—
usschusses der seGune e mit dem Zugaß
Aluminium (S. 373). — Gerste neuer Ernte (S. 373). —
Bbefreiung der Aecker von Unkraut (S. 373). — Pxeise für
jutes Wiesenheu (S. 373). — Rotlaufseuche Weinkauff, Gers—
veiler (S. 374). — Räude Weber, Dudweiler (S. 374). —
Kreisschulinspektion betr. Diktate ꝛc. (S. 8374); do. betr.
zuweisung der Hilfskräfte Ss 374); do. betr. Mangel an
Schuhwerk (S. 374). — Kreissammelstelle betr. Schulsamm—
ungen (S. 374).
Für den Obmann der technischen Verbände“. Die
Meldungen sind mittels vom Kaiserlichen Statistischen
Amt kostenlos erhältlicher Postkarten-Vordrucke einmal
wöchentlich so zeitig zu erstatten, daß die Postkarten
pätestens an jedem Freitag früh bei der Zentral—
auskunftsstelle eintreffen.
4. Die Zentralauskunftsstellen haben die ihnen
zugehenden Mitteilungen, die sie nicht innerhalb 48
Stunden ausgleichen können, an das Kaiserliche Sta—
iistische Amt, Berlin W. 62, Landgrafenstraße 1, wei—
erzuleiten und zwar so zeitig, daß sie beim Stati—
tischen Amt spätestens jeden Donnerstag und Montag
rüh eintreffen. Die Weitermeldung geschieht in der
Weise, daß die von den Arbeitsnachweisen eingehen—
den Postkarten im Original weitergesandt werden, nach—
dem darauf die sich aus der Ausgleichtätigkeit der
Zentralauskunftsstellen etwa ergebenden Abänderungen
orgenommen sind.
5. Bei der Ausfüllung der Meldekarten (Post—⸗
artenvordrucke) sind die Anleitungen des Kaiserlichen
Ztatistischen Amts zu beachten.
Soweit an einem Stichtage meldepflichtige
Arbeits- bezw. Stellengesuche und offene Stellen nicht
zorliegen, ist Fehlanzeige zu erstatten. Auch Post-⸗
karten, die lediglich Fehlanzeige enthalten, sind im
Driginal weiterzugeben.
6. Die nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeits—
nachweise sind verpflichtet, auf Ansuchen der Hilfs—
ienstmeldestellen, Frauenarbeitsmeldestellen und Zen—
ralauskunftsstellen weitere Aufschlüsse zu er—
eilen, soweit diese verlangt werden, um einen ge—
raueren Ueberblick über die Lage des Arbeitsmarfktes
zu erhalten.
7. Die Meldungen der Hilfsdienstmeldestellen müs—
sen auch die Meldungen der ihnen angegliederten
Frauenarbeitsmeldestellen umfassen.
Insoweit Frauenarbeitsmeldestellen mit Hilfs—
dienstmeldestellen nicht unmittelbar verbunden sind,
sondern neben diesen bestehen, finden auf sie die für
dilfsdienstmeldestellen getroffenen Bestimmungen über—
all ohne weiteres Anwendung.
8. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des
z 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft
Saarbrücken, den 2. Juli 1917.
Der Stellvertr. Kommandierende General
des XXI. Armee-Korps zugleich für das XVI. Armee—
Korps und die Festung Bitsch.
von Moßner.