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Saarbrücker Zreisbla
Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgeaeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken
zchriftleltung des nichtamtlichen Telleb, Druck und Verlag von F. N. Sche ur in Saar⸗
rücken (Druckort Völtlingen). — Fernsprecher der Geschäftsstelle GBahnhofstraße 90)
Ar. WBSO (Amt Saarbrücken), Fernfprecher ber Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
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Ar. 73. Donnerdut
Bezugtprei fuͤr das Vierteljahr 1.8 M.
Anzeigengebühren: die Agespaltene Zeile oder deren Raum Rsg.
Amtliche Anzeigen: der 800 mm breite 1 mm hohe Raum Pfg.
— — Erichelnungetage: Dienstag und Freitag. — —
3. JIuli 1917. 43. Jahrg.
Inhalt:
Treibriemendiebstähle — Verarbeitung von Treibriemen
durch Schuhmacher — (S. 349). — Ferien Bezirks-Ausschuß
S. 349). — Erbreiterung der Riesenstraßke. Brebach (S. 349).
— Kreissammelstellen für Schulsammlungen (S. 349). —
Kreissammelstelle für Obstsammlungen (S. 350). — Sammelt
JBrennesseln (S. 350).
5702 Der Landkreis Saarbrücken hat Weißrüben⸗, Sioppelrübensamen
abzugeben, das Pfund zu eiwa 3,20 Mark. Bestellungen sind an das
zuständige Bürgermeisterami zu richten.
hohununtuchungon —IVVVVVIIIIL
21. Armeeßorps.
572) Bebkanntmachung
Auf Grund des 8 5 des Regulativs zur Ordnung
des Geschäftsganges und des Verfahrens bei den Be—
zirks⸗Ausschüssen vom 28. Februar 1884 wird hier—
mit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der Be⸗
zirks-Ausschuß während der Zeit vom 21. Juli bis
1. Septembor 1917 Ferien hält.
Auf demn Lauf der gesetzlichen Fristen bleiben die
Ferten ohne Einfluß.
Trier, den 27. Juni 1917.
Der Vorsitzende des Bezirks-Ausschusses.
J. V.: Dvus.
Bekanntmachung.
Zur Abschätzung der zur Erbreiterung der Riesen—
straße in der Geineinde Brebach beanspruchten Grund⸗
lächen habe ich Verhandlung auf Donnerstag, den
b. Juli ds. Is.. vormittags 98/, Uhr, an Ort
und Stelle, Treffpunkt: Rathaus in Brebach.
anberaumt.
Alle an der Enteignung Beteiligten werden zu der
Verhandlung hierdurch unter der Verwarnung geladen,
daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne ihr Zutun
die Entschädigung festgestellt und wegen deren Auszah—
ung und Hinterlegung verfügt werden wird
Trier, den 26. Juni 1817. E. II. 2
Der Enteignungskommissar.
Dr. Kolkmann, Geheimer Regierungsrat.
Kreissammeilstelle
des Kreises Saarbrücken für Schul⸗
sammlungen.
Bekanntmachung
Unter Bezugnahme auf Verf. II C. 16. 6. 17
ersuche ich die Herren Ortssammelstellenleiter, die
Sammlung einheimischen Tees umgehend einzurichten.
gweckmäßig werden Sammelhalbtage für ganze —
sen unter Führung der Lehrpersonen angeordnet. Die
einzelnen Arten find zunächst gesondert aufzubewah—
376)
Bekanntmachung.
Auf Grund des 89b des Gesetzes über den Be—
lagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung
mit dem Gesetz vom 11. Dezember 1915 betreffend
Abänderung des Belagerungszustandsgesetzes, in
Bayern auf Grund des Artikels 4 Ziffer 2 des Ge—
setzes über den Kriegszustand vom 5. November 1912,
in Verbindung mit dem Gesetz vom 4. Dezember 1915
zur Abänderung des Gesetzes über den Kriegszustand,
wird folgendes zur allgemeinen Kenntnis gebracht:
81
Schuhmacher dürfen Leder, das ihnen von Privat⸗
bersonen zur Verarbeitung übergeben wird und seiner
Beschaffenheit nach von Treibriemen herrühren kann,
nur dann zur Verarbeitung annehmen, wenn die Per—⸗
on ihnen bekannt ist oder sich durch Wohnungsmelde—
chein oder sonstige behördliche Schriftstücke ausweist.
In jedem Falle ist Name und Wohnung der Person
genau aufzuschreiben und binnen 24 Stunden bei der
Polizeibehörde, in deren Bezirk die Schuhmacherwerk—⸗—
ttatt liegt, schriftlich anzuzeigen.
82.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen
verden, soweit allgemeine Strafgesetze keine höheren
Strafen bestimmen, mit Gefängnis bis zu einem Jahr
bestraft. Bei Vorliegen mildernder Umstände kann auf
Beldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden
83.
„Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffent—
ichung in Kraft.
Zaarbrücken, den 27. Juni 1917.
Der kommandierende General
XXI. Armeekorps zugleich für das XVI. Armeekorps
und die Festung Bitsch.
K. R. 4963 v. Moßner.