67 Bebatettutachung.
Dem Landwirt Nikolaus Raber, Krämer in Heus—
beiler, habe ich das Recht der Selbssversorgung ent⸗
ogen, weil der Genannte sich in der Verwaltung seiner
zeireidebestände als unzuverlässig erwiefen hat.
Saarbrücken, den 27. Iumi 19175.. G M 3263
Der Königliche Landrat.
J. V. von Salmuth.
Kreissammelstelle
für Schulsammlungen:
6bß) Bekauntmachuug.
In den nächsten Tagen gehen den Herren Orischulinspeltoren,
Rektoren u. s. f. Abdrücke der Dienst⸗
iweisung für die Ortssammelsiellenleiter zu, in deren
zanden nunmehr alle Schulsfammlungen liegen. Wir
rjuchen, den Anträgen der Leiter auf Unterrichtsausall
zu Sammelzwecken, Stellung von Hilfstrupps, Einzel⸗
elsern, Eingliederung geeigneter Stoffe in die Lehr—
läne u. dal. m. gfi. umgehend Folge zu geben sowie
en Ortssammelstellenleitern ffändig Rat und Unter⸗
tützung zu leihen.
Saarbrücken J, den 27. Inni 1917
Königl. Kreisschulinspe!tion
1: —18: VBölklingen;
MNarx. i. B.e: Marx und Hirtz. Hirtz
Die Herren Orlssammelstellenleiter werden ersucht,
ungehend die Obstkernsammlung einzurichten. In allen
Schultlassen ist das nachstehend abgedruckte Merkblatt
eingehend zu behandeln, von den Kindern ins Tageheft
der auf ein Blatt zu schreiben und wie sonstige Unter—
ichtsstoffe ständig zu wiederholen. Ich bemerke, daß den
Schulen diesseits keine Weisung mehr zugeht, daß also
die Ortssammelstellenleiter im Benehmen mit den zu—
taͤndigen Orisschulinspeltoren (Reltoren u. s. sf.) das Er⸗
vrderliche zu veranlassen haben. Es empfiehlt sich, bei
dbswerkaufsständen Sammelbüchsen aufzustellen und
ibends abholen zu lassen; ebenso ist auf den Schulhöfen,
wuf Kinderspielpiätzen u. dal. Anlagen eine Büchse an—
ubringen. Der Sommeleifer ist anzuspornen durch den
dnweis enñ die Vergütung, die demnächst ausgezalilt
vird
Merbblatt
ur Sammlane und Aufbewahrung von Obstlernen für
die Oelgewinnung.
A. Steinobstkeruc.
Sammelvorschriften.
.I. Es sollen nur Kerne von Kirschen (auch Sauer⸗
irschen), Pflaumen und Zwetschgen, Mirabellen, Reine—
lauden und Aprikosen gefammelt werden.
Pfirsichkerne sind für die Oelgewinnung
vertlos.
2. Die Kerne sellen von reifem Obst stammen. Die
derne von unreifem Obst enthalten sehtr wenig und
hlechtes Oel.
3. Auch Kerne von gekochtem und gedörrtem Obst
oͤnnen verwendet werden.
Behandlung.
1. Die abgelieferten Kerne sollen gereinigt und gut
xtrocknet sein.
5. Es ist besonders darauf zu achten, daß die ein—
elnen Kerngattungen nicht untereinander vermischt
rerden, fondern bereits an die Ortssammelstellen ge—
rennt zur Ablieferung gelangen.
6. Anhängende Refte von Fruchtfleisch an mangel—
haft gereinigten Kernen können schon in geringer Venge
en Wert einer sonft quten Ware herabfeten
7. Tab Trocknen der Kerne geschieht am besten an
der Sonne, andernsalls bei gelinder Wärme auf dem
Ofen. Bei dem letztgenannten Verfahren ist darauf zu
achten, daß die Kerne nicht rösten, da sie sonst fur de⸗
Delgewinnung minderwerlig werden.
Aufbewahrung.
8. Die Obstkerne müffen trocken und luftig aufb
wahrt werden. An seuchten, dumpfen Orten trit!
Schimmelbildung und Verderben der Kerne ein. Durch
schaufeln der angesammelten Kernmengen zunächst tag
lich später in regelmäßigen Zeitabständen, ist ratsam
9. Verschimmelte Kerne sind völlig wertlos!
Ablieferung.
10. Die Kerne find stets an die nächsigelegene Oru⸗
ammelstelle abzuliefern.
Aufruf.
11. Aus 1000 Klgr. Kernen lassen sich hochstem
20 Kigr. Oel gewinnen; nur die große Menge aller
Kerne kann die Arbeit lohnen. Jeder Kern ist wichtig
Jeder sammle!
12. Gewerbetreibende, Hansfrauen, Lehrer und
dinder und auch alle Einzelstehenden sind berusen. die
Obstlernsammlung im Interesse unserer Verioronuo mit
ODel zu foördern.
B. Kernebstlernt.
Es sollen lediglich Zitronen⸗
stürbiskerne gesammelt werden. F
Für Kernobstkerne gilt alles bei A unter Nr. 2
1, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12 Gesagte. J
Das bei A unter Nx. 7 Gesagte gilt auch für di
kKerne von Zitronen und Apfelsinen.
Das Trocknen der Kürbiskerne geschieht dagegen
ediglich an der Sonne oder durch Einwirken der Luft
Die Gefahr des Schimmligwerdens beim Lagern
ist bei den Kernobstkernen eine erhöhte, ihr regel—
mäßiges Durchschaufeln in den Sammelltellen deshalb
unbedingt erforderlich. F
Die Ortssammelitellen sind verpflichtet, für nas
stilogramm vorschriftsmäßig abgelieferter
Kerne des Steinobstes 10 Pfę
Kürbiskerne 158
Zitronen⸗ und Apfelsinenkernen 35
den Sammlern zu vergüten.
Andere Obstkernen als die obengenannten nd
nicht zu sammeln.
Soaarhrüctten 1, den 28. Juni 1917.
Der Leiter der Kreissammelstelle
für Schulsammlungen.
Meer, Kreisschulinipektor
Sanuturachunu g.
der Kereitsaramelstelle sür Schulsame ge
Ich habe die Beobachtung gemacht, daß in den Gast
häusern die Kerne der Früchte, die als Nachtisch gereicht
verden, verbrannt oder sorigeworsen werden. Die
herren Ortssammelstellenleiter werden ersucht, umgehend
mit den Gaftwirtien in Verbindung Rt treten, und ein
Ablommen etwa dahin zu treffen, daß täglich ein
Schüler (Helfer) gegen 3 Uhr die Kerne abholt. Für
achgemäßes Trocknen ist alsdann Sorge zu tragen.
Es ist ferner erforderlich, unmittelbar nach Been—
digung des Wochenmarktes einen Hiljstrupy auf den
Platz zu schicken, der die achtlos sortgeworienen Kerne
ammelt.
In Obfstgeschäften verlommen große Mengen von
Kernen. Viele verbleiben als Rückstand nach dem Leeren
der Körbe; eine beträchtliche Zahl wird mit angefaulten
Früchten vernichtet. Ich erfuche, geeignete Maß nahmen
üt freffen. um diese Menaen reitlos a rinsen
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