Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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stimmungsortes entleert und zurückgesandt
vird. Für jeden Tag Verzögerung darf eine
den Betrag von 7,00 Mk. für den Wagen
nicht überschreitende Gebühr berechnet werden.
Die Berechnung weiterer Gebühren, wie für
Füllung u. dglh. ist nicht zulässig.
b) Bei Stellung des Wagens durch den Säure—
empfänger ist die Berechnung von Gebühren,
wie für Füllung u. dgl. nich? 2Näfsia
2. Lieferung in Korbflaschen.

B. Bestimmungen für Wiederverkäuser von Salzsäur
(Gändler).
Der Salzsäurehändler, d. h. ein Verkäufer, der
nicht gleichzeitig Hersteller ist, darf bei Verkauf von
Säure in kleineren Mengen als 5000 kg:
a) bei frachtfreier Lieferung nicht chemisch reine—
Salzsäure (Reinheitsgrade 1, 2, 38 11) 3.00 M
b) bel Lieferung von chemisch reiner Salzsäure Rein⸗
heitsgrad 48 11) die tatsächlich erwachsenen Koster
an Fracht und Rollgeld zuzüglich 1,00 Me.
für je 100 kg verladenes Säuregewicht unter gleic
zeitiger Uebernahme der Bruchgefahr über den Köc
preis hinaus berechnen.

Werden Korbflaschen durch den Verkäufer leih—
weise gestellt, so darf für jeden angefangenen
geitraum von 2 Monaten — gerechnet vom
Tage des Versandes bis zum Tage der Rück⸗
kehr zum Säureverkäufer — eine Mietgebühr
von nicht über 1,25 Mk. für jede ganze (n)
Korbflasche von rund 70-275 kg Fassungs⸗
vermögen, 1,50 Mk. für jede halbe (2/3) Korb⸗
flasche (Demyohn) von rund 40 kg Fassungsvermögen
 berechnet werden. Außerdem ist
eine Füllgebühr von nicht mehr als 60 Pfg
für je 100 kg verladenes Säuregewicht zu—
lässig.

8S 14.
Ausnahme von den Hocsrpreisen.
Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen bor
den Höchstpreifen sind an die Chemische Abteilung de
Königlich Preußischen Kriegsministeriums zu richten
Die Entscheidung bleibt dem zuständigen Militärbefell
haber vorbehalten.

815.
Anfragen und Anträge.
Die nach 8 4 erforderlichen Anträge auf Ausgfern
gung von Erlaubnisscheinen sind bei dem zuständige
Bertrauensmann der Kriegschemikalien Aktiengesell
schaft für die Stoffgattung Salzsäure auf besonderen
bei dem zuständigen Vertrauensmann erhältlichen vo
druck einzureichen.
Zuständig sind bis auf weiteres für Entgegennahn
der Anträge auf Freigabe von Salzsäure für:
Chemische und pharmazeutische Produkte jeder An
Der Vertrauensmann der Hauptgruppe 1 (v
Dr.»Ing. h. c. Plieninger, Berlin W8, Kanonie
straße 45.
Bearbeitung metallischer Oberflächen:
Der Vertrauensmann der Hauptgruppe II (
Generaldirektor Winkler und Alfred Vorster ve
lin W 50, Markgrafenstraße 46.
Nahrungs- und Futtermittel:
Der Vertrauensmann der Hauptgruppe III (l
Direktor Dr. Preißler, Berlin Wa63 Kleiststr.*—
vorstehendem nicht genannte Zwecke:
Der Vertrauensmann der Hauptgruppe IV (I
Dr.⸗«Ing. h. c. Plieninger, Berlin MV 8, Kanonte
straße 45.

Bei frachtfreier Zustellung der Flaschen durch
den Säureempfänger darf nur eine Füllge—
»ühr von nicht mehr als 60 Pfg. für je 100 kg
perladenes Säuregewicht berechnet werden.
Bei käuflicher Ueberlassung der zur Ver⸗
packung der Säure dienenden Flaschen an den
Zäureempfänger darf der Verkäufer berechnen:
für jede ganze (/) Bandeisenkorbflasche
oon rund 75 kg Fassungsvermögen nicht mehr
als 8,50 Mk. für das Stück,
für jede ganze (1/5) Weidenkorbflasche von
rund 70 kg Fassungsvermögen nicht mehr als
5.50 Mk. für das Stück,
für jede halbe (/5) Weidenkorbflasche (De—
myohn) von rund 40 kg Fassungsvermögen
aicht mehr als 6,50 Mk. für das Stück.
Außerdem ist eine Füllgebühr von nicht mehr
als 60 Pfg. für je 100 kg verladenes Säurege—
wicht zulässig.
Wird Rückgabe der Flaschen an den Ver—
käufer vereinbart, so darf der Unterschied zwi⸗
schen dem Verkaufspreise der Flaschen und ihrem
Rücknahmepreise nicht mehr betragen als die Miet⸗
gebühr nach 223 für die vom Säureempfänger be—
anspruchte Gebrauchszeit betragen haben würde
8. Liekerung frei Haus des Säureempfängers—

In

Die Erlaubnisscheine werden in der Regel furen
Zültigleitsdauer von einem Monat ausgestell. 9
Anträge müssen bis zum 8. des dem Verbrauchsmon
oorangehenden Monats, erstmalig bis zum 8. Zul 19
dem zuständigen Vertrauensmann vorliegen.
Allgemeine Anfragen, welche die vorliegende
kanntmachung betreffen sind zu richten an die e
Der Verkäufer darf für Lieferung frei Haus Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsm
des Säureempfängers dem Käufer eine Gebühr riums, Berlin W66. Leipziger Str. 5.
nach ortsüblichen Sätzen, jedoch von nicht mehr g 16. .
als 8,00 Mk. für je 100 kg geliefertes Säurege⸗ 3
wicht in Rechnung stellen, wofür er die Bruch⸗ Zukrafttreten der Bekanntmachung.
gefahr und die Abholung der entleerten Verbackung Die Bekangkimachung tritt mut Noainn des 1. ge
gleichzäätig mit übernimmt. 1917 in Kraft.
Saarbrücken, den 1. Zuli 1917.

Der Kommandierende General
rxx Armeekorps zugleich für das XVI. ainvya
und die Festung Bitsch
qm B r
            
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