Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

J

zurch Vorlage der Au CCC. XMGBRXAXMXCI.
rbringen. fträge in Urschrift jeweils zu

88.
Meldepflicht.
Bezüglich der Meldepflicht gelten die Bestimmun—
gen der Bekanntmachung Nr. W. M. 57/4. 16. A. R. A
und der Nachtragsbekanntmachuna WMr. W. M. 9975
17. K. R. A.

Anmerkung: Vordrucke der amtlichen Belegscheine
ind bei der Vordruckverwaltung der Kriegs- Rohstoff-Ab—
eisung des Königlich Preußischen Kriegasministeriums, Ber—
in SWe48, Verl. Hedemannstr. 10, anzufordern. Die An—
orderung ist mit deutlicher Unterschrift, genauer Adresse
uüsd irmenstomne rau verseben.

86..
Höchstyreiße.

89
Anfragen und
Anfragen oder Anträge, welche diese Bekannt⸗
nachung betreffen, sind mit der Kopfschrift „Beschlag⸗
rahme von Tierhaaren“ an die Kriegs-Rohstoff-⸗Ab—
eilung (Sektion W. 1.) des Königlich Preußischen
striegsministeriums, Berlin 8W, 48, Verl. Hedemann⸗
straße 10, zu richten.
Ausnahmen von den Vorschriften der Beschlag—⸗
nahmebestimmung können von der Kriegs-Rohstoff-Ab⸗
teilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums
bewilligt werden.
Bewilligungen von Ausnahmen von den festge⸗
setzten Höchstpreisen behält sich der unterzeichnete zu—
ständige Militärbefehlshaber vor.

Me deim Ankauf von der Vereinigung des Woll—
handels in Leipzig, Fleischerplatz 225, für die im 81
hezeichneten Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen
die in beifolgender Uebersichtstafel für die einzelnen
hattungen festgesetzten Höchstpreise nicht übersteigen.
Soweit Preisabzüge vorzunehmen sein werden
der soweit für die beschlagnahmten Gegenstände Höchst⸗
preise in beifolgender Uebersichtstafel nicht festgesetzt
verden, findet die Festsetzung des Uebernahmepreises
zeim Verkauf dieser Gegenstände an die Vereinigung
des Wollhandels in Leipzig durch diese unter Zuziehung
iner von der Kriegs-Rohstoff-⸗Abteilung des Königlich
ßreußischen Kriegsministeriums eingesetzten Sachver⸗
tändigenkommission statt. Der Höchstpreis versteht sich
ei sofortiger Zahlung. Bei Stundung des Kaufpreises
ürfen 2 v. H. über Reichsbankdiskont als Jahreszinsen
ugeschlagen werden. Er schließt den Umsatzstempel,
die Verpackungskosten, ferner die Kosten der Beför—
zerung bis zum nächsten Güterbahnhof oder zur näch—⸗
ten Schiffsladestelle, die Kosten der Verladung und
bedeckung, nicht aber die weiteren Versendungskosten,
in. Im Ortsverkehr dürfen Uebersendungskosten nicht
erechnet werden. Die Vereinigung des Wollhandels
vird 80 v. H. des Kaufpreises bei Erhalt der Rech—
iung, den Restbetrag nach Richtigbefund der Waren
ahlen

8 10.
In krafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit oem J. Suu 1917
in Kraäft.

Uebersichtstafe
zu der Bekanntmachung Nr. W. J. 1772/5. 17. K. R. A

*
*
W

Bezeichnung —

Mark

1
2
8
4
5
6
7

Pferdemähnenhaare...
Rinderschweifhaare ...
Halbschweifhaare v. Pferden
Schnitthaare
Langschweifhaaren,
Wirrhaare
Abdeckerhaare, Mähnen und
Schweiie von Pferden.
Trockne Schlachthaus⸗
Schweinehaare.. ..
Trockne Landschweinehaare
Russische Schweinewolle..
Sommerrehhaare....
Winterrehhaare.
hirschhaare....
Elchhaare....
Renntierhaare. ..
Kaninchengerberhaare.
Hasengerberhaare....
Haare von Pelzabfällen.
Ungeschorene Abfälle von
Haarfellen und Haarpelzen
aus Kürschnereien. ..
Ungeschorene Abfälle von
Wollfellen und Wollpelzen
aus Kürschnereien ..

9.—
—E
—V—
13.-——

10 —

Ueber den von der Vereinigung des Wollhandels
n Leipzig zu zahlenden Uebernahmepreis entscheidet
nmangels Einigung endgültig:

»cerco⸗
gewicht

soweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchst—
preise festgesetzt sind, die zuständige höhere Ver—
waltungsbehörde,
Mioweit in beifolgender Uebersichtstafel Höchst⸗
preise nicht festgesetzt sind, das Reichsschiedsge—
richt für Kriegswirtschaft.
Bei Zurückhaltung von Vorräten beschlagnahmter
hegenstände ist Enteignung zu gewärtigen.
Anmerkunag: Es ist genau zu beachten, daß die
estgesetzten Höchstpreise diejenigen sind, welche die Ver—
iniagung des Wollhandels in Seipzig höchstens für die
on der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände erster
Sorte bezahlen darf. Flir mindere Arten wird die Ver—
wiauns des Mallhandels entsprechend ετονο Preise

8

9. —

9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19

1,50
uso
Uso
220
350
3130
330
uJ
530
6330
6330

J —A
gewicht in
handels⸗
üͤblicher
Verpackunq—
in Säcken

Netto⸗
gewicht
Brutto⸗
gewicht in
handels⸗
üblicher
Verpackun
In Eacken

57
Preisberechnung.
Ddie Preisberechnung darf nur nach Gewichtsein⸗
seiten ersolgen.

20

1,320

2.—

i
Saarbrücken, den 1. Zuli 1917.

Der Kommandierende wrneral
. Armeekorps zugleich für das XVI. Armeetorps
und die Festung Bitsch
J. Moßner.
            
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