und Züchter bis zum 20. Junkß 1917 bei der König⸗
lichen Gestütverwaltung Wickrath, Kreis Grevenbroẽch
durch Brief (nicht durch Postkarte) anzumelden.
Um genaue Angabe des Wohnortes, des zustän⸗
digen Postbestellortes und der Bahnstation des An—⸗
meldenden wird noch besonders ersucht.
gez. Freiherr von Stenglin.
Königlicher Gestütdirektor.
148.) Bekanntmachung.
Nach 86 Absatz 2 der Verordnung über Gemüse,
Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 kann der Er—
zeuger bei einem unmittelbaren Verkauf an den Klein—
händler oder Verbraucher nicht immer den Groß- oder
stleinhandelspreis verlangen, sondern nur dann, wenn
er eine Mehrleistung über die ihm als Erzeuger nach
86 Absatz J ohne weiteres obliegende Beförderung
zur nächsten Verladestelle und Verladung hinaus über—
nimmt. Diese Mehrleistung braucht aber nicht not—
wendig in einem weiteren Transport über die Ver—
ladestelle hinaus zu bestehen. Vielmehr würde es ge—
nügen, daß der Erzeuger seine Erzeugnisse auf einem
Wagen oder auf andere Weise zum Markt bringt, auch
wenn dieser so nahe liegt, daß ein Bahntransport
dafür nicht in Frage kommt, und dort absetzt. Er trägt
dann die Gefahr des gesamten Transdortes und des
Verkauss auf dem Markt und kann daher den Groß⸗
oder den Kleinhandelspreis veriangen, je nachdem er
an Kleinhändler oder Verbraucher veräußert. Dagegen
muß daran festgehalten werden, daß der Erzeuger bei
einem Verkauf an der Erzeugungsstelle nur den Er—
zeugerpreis verlangen kann, schon weil sonst zu be—
fürchten wäre, daß die Waren überhaupt nicht in die
Städte gebracht werden, sondern auf dem Lande von
den Verbrauchern in unkontrollierbarer Weise aufge—
kauft würden.
Trier, den 25. Mai 1917.
Bezirksstelle für Gemüse und Obst.
Der Vorsitzende:
Schrakamp, Geh. Regierungsrat.
Brkanuntmachung.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat, nahdem
sie bereits früher die Genehmigung von Händelsbetrie—
ben gemäß 89 der Verordnung über Gemüse, Obst
und Südfrüchte vom 3. April 1917 in Preußen den
Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Qott,
für den Regierungsbezir?ẽ Trier der Bezirksstelle due
Gemüse und Obst in Trier, und ferner die Preisrege⸗
lung gemäß 87 a. a. O. den Landesstellen für Ge—
müse und Obst übertragen hat, nunmehr auch die Be—
fugnisse des F1 Abs. 5'a. a. O. über die Genehmigumg
von Verträgen über Lieferung von Obst in Preusen
auf die Provinzial- bezw. Bezirksstellen iedeczeit
widerruflich übertragen.
Das Genehmigungsrecht steht jeweils derjenigen
Stelle zu, in deren Bezirk sich das Grundstück des Er—
zeugers befindet.
In dieser Genehmigungsbefugnis sind folgente
bstsorten nicht mit einbegriffen:
1. Aepfel,
2. Birnen,
3. Pflaumen,
5 — rstji83 B113—
Zwetschen, Hauspflaumen, Hauszwetigen Nu⸗⸗
pflaumen, Bauernpflaumen. Thüringer Rilau—
men. Mrennzwetschen
68)
Ueber Liefserungsverträge zu diesen, unter 154
rufgeführten Sorten entscheidet nach wie vor die Reichs
stelle fir Gemüse und Obst.
Trier, den 15. Mai 1917.
Bezirksstelle für Gemüse und Obst
für den Regierungsbezirk Trier.
Der Vorsitzende:
Schrakamp, Geh. Regierungsrat.
176. Bekanutmachung
uber die Jestsetzung von Erzeugerrichtyreisen für Obst.
Nach Beschlußfassung der für den Regierungsbezirk
Trier gebildeten Preiskommission werden mit Geneh—
migung der Reichsstelle für Gemüse und Obst die fol⸗
genden Erzeugerpreise für Obst festgesetzt:
Sort1 in Pfennigen
Ppreis für das Pfd.
Erdbeeren, 1. Wahl, bis 25. Juni
ab 24n. Zunt
—A
ab 20. Juni
80
60
45
30
00
30
36
30
55
25
38
25
35
25
23
Vatderssdeeren....
Johannisbeeren, weiße und rote
Johannisbeeren, schwarze..
Ztachelbeeren, reif und unreife.
dimbeeren.
ßlaubeeren.
Preißelbeeren. —
aure Kirschen WRW
üße Kirschen, weiche, bis 20. Juni
ab 21. Zuni
süße Kirschen, große, harte. —
Zchattenmorellen..
Blaskirschen. —
Reineelauden, große, grüne
Pflaumennn..
Mirabellen.
Iwetschen, Hauspflaumen,
Hauszwetschen⸗
Muspflaumen,
Bauernpflaumen,
Thüringer Pflauman,
Brennzwetschen
*
*
F
45
30
25
40
14
Uepfel:
Srusppe ...
Hierhin gehören: Weißer Winter—
kalvill, Cox' Organgen, Graven⸗
steiner, Canada-Renette, Aders
leber Kalvill, Gelber Richard,
Signe Tillisch, v. Zuccalmaglio—
Renette, Ananas-Renette, Gelber
Bellefleur, Schöner von Boskoop,
Landsberger Renette, Goldrenette
von Blenheim, Conlons⸗Rettette.
Diese Früchte müssen aber, wenn
ie zur Gruppe1 gerechnet werden
so Jen, die Beschaffenheit von Edel⸗
bdost haben, mithin für ihre Sorte
über mittelgroß und ohne nen—
nenswerte Fehler sein Als Fehler
sind insbesondere anzusehen, un⸗
bo Ltändize Reife, starke Fusi—
kadiumflecke, starke Druckflecke
Wurnistich, Stippflecke. Verkrüppe
lungen od. mißgestaltete Formen
vrüppeeee
Diese Gruppe umfaßt sämtliche
Aepfel, soweit sie nicht unter
Brubppenl genannt oder insolge
ihrer Boschaffenheit nicut zur