Ggorirret
Pareuner
2— —86 * S
eιι —159 —gtß
2
Amtliches Anzeigeblatt
sür den Kreis Saarbrücken
herausgegeben vom Kal. Landratsamt Saarbrücken
Schriftleltung des nichtamtlichen Telles, Druck und Verlag von G. H. Sche ur in Saar⸗
bruͤden (Druckort Vötklingen). — Fernsprecher der Geschäͤftsstelle (Bahnhofst rasze 40)
NRe. W80 (Ami Saacrbrücken), Fernsprrcher dec Oruckerei Nr. 1184 (4.nit Saarbrücden).
— — — — — —
*
r. 62. Freito
verbunden mit
weffentlichem Anzetgeer.
4 Nezugsprei⸗ fuͤr das Viertellahr 1,23 Met.
Inzebgengebübeen: die Agelpaltene Zeile oder deren Naum m·
Amtliche Anzetgen: der M0 min breite 1 num hote deaum fg.
— Srichet nungotage:; Dienstag uud Zreitag.—
uni
I⸗
43. Jahrg.
Inhalt:
Aenderung der Preußischen Pferdeaushebungsvorjschrift
S. 275). — Verordnung über Eier (S. 275). — Meister—
prüfungsausschuß für Friseure ꝛe. (S. 276). - Gewinnung
von Gras (S. 276). — Belohnung Franzreb, Walpershofen
S. 276). — Eierlieferungen (S. 276). — Maul- u. Klauen—
seuche Kurhof (S. 276). — Einschränkung der Bautätigkeit
S. 276). — Pferdeaushebungsvorschrift (S. 276). — An—
kauf von Henosten (S. 276). — Verordnung über Gemüse,
Obst und Südfrüchte (S. 277. — Reichsstelle für Gemüse
und Obst (S. 277). — Fesisezung vonn Erzeugerrichtpreisen
tür Obst (S. 277). — Ausweiszwang im Grenzgebiel des
10. Armeekorps (S. 278). — Verkehr im Bahndebiet S—
2799. — Ausweiszwang im Greuzgebiet 27. Armeekorps
S. 2850). — Ausführungsbestimmungen (53. 2815Ber—
ehr im Bahngebiet 5. 281). — Rotlauffeuche Dudwe iler—
derrensohr S. 282). — Schweinerotlauf Herlingen S. 282).
Maul- und Klauenseuche Neuscheuern S8. 282).
Bekannimachung.
Ber Landkreis Gaarbrücken gibt Setzlinge und zwar RNolkohl, Weiß⸗
kohl und Wirsing zum Preise von 7T0 Pfg. für 100 Stuück, Runkelrüben
und Erdkohlrabien zum Preise von 80 Pfg. für 100 Gtück an Kreis ein
gesessene ab. Der Bedarf kann sofort bei dem zuständigen Bürgermeisler
amt angemeldet werden.
Saarbrücken, den 3. Juni 1917.
7 g — 3894
bedunmmachunggn gor zontruchehrgen.
338.) Bekanntmachung
Im Armeeverordnungsblatt Nr. 21 vom 21.
April 1917 wird auf Seite 195 unter Nr. 380 fol—
gende „Aenderung der Preußischen Pferdeaushebungs—
vorschrift vom 1. Mai 1902 veröffentlicht.
1. 8344b neuer Wortlaut:
„der angekörten Hengste“,
2 Anlage C 4:
In der ersten Zeile sind zu streichen die Worte:
„Hengste und“
Der 8 4 hat infolgedessen von nun ab folgenden
Wortlaut
„Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, seine sämt—
lichen Pferde zur Musterung zu gestellen mit
Ausnahme: pp.
au— der angekörten Hengste pp.“
Anlage C hat unter Ziffer 4 folgenden neuen
Wortlaut: siff solg
„Alle mit Hauptfehlern, Krankheiten oder son—
stigen zum Militärdienst untauglich machenden
Mängeln behafteten Pferde werden nicht ge—
nommen, einäugige zu Zugpferden nur, wenn
der Verlust des Auges von äußerer Verletzung
und nicht von innerer Krankheit herrührt.“
Berlin, den 15. Mai 1917.
Ministerium für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.
— F.
C. 30 Im Auftrage:
30224. gez. Freiherr von Hammerstein.
3— Fgyy 5
—I —
Imgjg zIfie zu
deg someen aglerungs- Pesenten.
159.) Berordnung über Eier.
Vom 24. April 1917.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaß—
tahmen zur Sicherung der Volksernähruug vom 22.
Mai 19416 (Reichs-Gesetzbl. S. 491) wird verordnet:
Artiken 1
Die Verordnung über Eier vom 12. August 1916
NReichs-Gesetzbl. S. 927) wird wie folgt geändert:
1. 89 Abs. 2 wird gestrichen.
2. 8 17 erhält solgenden Absatz 2:
„Neben der Strafe kann auf Finziehung ver
Eier oder der verbotswidrig hergestellten Erzeug—
nisse, auf die sich die strafbare Handlung bezieht,
erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem
Täter gehören oder nicht.“
Artikel 2.*
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver—
kündung in Kraft.
Berlin, den 24. April 1917.
Der Stellvertreter des Reichskanglers.
Dr. Helfferich.
Der 89 Absatz 2 der Verordnung über Eier vom
12. August 1916 bestimmte, daß die Negelung über
den Verkehr und Verbrauch von Ciern sich nicht
aAuf den Verbrauch der Selbstversorger
(die Geflügelhalter, die Angehörigen ihrer Wirtichaft
rinschließlich des Gesindes, beziehe.