Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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83.
Meldepflichtige Persouen
ur Meldung verpflichtet sind:
alle Personen, welche Gegenstände der im 832
bezeichneten Art im Gewahrsam haben oder aus
Anlaß ihres Handelsbetriebes oder sonst des
Erwerbes wegen kaufen oder verlaufen,
gewerbliche Unternehmer, in deren Betrieben
solche Gegenstände erzeugt oder verarbeitet
werden, 1
8. Kommunen, öffentlich⸗rechtliche Körperschaften
und Verbãände.
WVorräte, die sich am Stichtag (5 9 unterwegs
befinden, sind unverzüglich nach der Ankunft vom
Fmpfänger zu melden.
84.

Stichtag, Meldefrist, Meldesrelle.
Fur die Meldepflicht sind die bei Beginn des J.
guni (Stichtag) sowie des J. Dezember (Stichtag) eines
jeden Jahres vorhandenen Bestände an meldepflichtigen
Begenständen maßgebend.
die erste Meldung hat bis zum 10. Juni 1917,
die späteren Meldungen haben bis zum 10. Tage des
auf den Stichtag folgenden Monats zu erfolgen.
Die Meldungen sind an die Kriegs⸗Rohstoff⸗Ab⸗
teilung (Sekt. Oh.) des Königlich Preußischen Kriegs⸗
—
zu erstatten.
Erreichen die Vorräte an den im 8 2 bezeichneten
Gegenständen nach dem Stichtage die meldepflichtigen
Mengen, so ist die Bestandsmeldung innerhalb 2 Wochen
an die vnrhezeichnete Stelle zu erstatten.
88.
Art der Meldung.
Die Vteldungen haben nur auf amtlichen Melde—
scheinen zu erfolgen, die bei der Vordruckverwaltung der
striegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen
Kriegsministeriums, Berlin SW. 48, Verl. Hedemann⸗
straße 10, unter Angabe der Vordrucknumwm⸗e Bgst.
1366 b anzusordern sind.
Saarbrücken den 1. Zuni 10917.

Die Anforderung der Meldescheine ist mit deut
licher Unterschrift und genauer Adresse zu versehen
Der Meldeschein darf zu anderen Mitteilungen alz
zur Beantwortung der gestellten Fragen nicht verwandt
verden. Auf die Vorderseite der zur Uebersendung
der Meldung benutzten Briefumschläge ist der Vermert
zu setzen:
Betrifft Meldung chemischer Erzeugnisse“.
Von den erstatteten Meldungen ist eine zweht
Ausfertigung (Abschrift, Durchschrift, Kopte) von dem
Meldenden bei Jeinen Geschäftspapieren zurückzube—
halten. * —

88
Lagerbuchführung.
* 8geder gemuß 8 3 Meldepflichtige hat über die nach
z 2 meldepflichtigen Gegenstände ein Vagerbuch zu
ühren, aus dem jede Aenderung der meldepflichtigen
Vorratsmengen und ihre Verwendung ersichtlich sein
muß. Soweit der Meldepflichtige bereits ein derar—
tiges Lagerbuch führt, braucht er kein besonderes Lager⸗
buch einzurichten.
Beauftragten Beamten der Polizei⸗ oder Militaär⸗
dehörden ist jederzeit die Prüfung des Lagerbuchs so—
vie die Besichtigung der Räume zu gestatten, in denen
meldepflichtige Gegenstände sich befinden oder zu ver—
muten ünd.

8 7.
Anfragen und Anträge.
Alle Anfragen und Anträge, welche die Bekannt
machung betreffen, sind an die Kriegs-⸗Rohstoff⸗-Ab⸗
eilung (Sekt. Oh.) des Königlich Preußischen Kriegs⸗
ministeriums, Berlin 8W 48, Verl. Hedemannstraße 10,
zu richten. Sie müssen auf dem Briefumschlag sowie
am Kopfe des Briefes den Vermerk tragen:
Beteiftt Meldung von chemischen Erzeugnilsen“
88. *
Inkrafttreter
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Zuni 101
in Kraft.

Der Kommandierende General
XXI. Armeekorps zugleich für das XVI. Armeekorps
und die Festung Bitsch.
v. Moßner.

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brdunnimuhungen muerer deforüen.
448. Bekanntmachung J
Infolge Ausbruchs der Rotlauf⸗Seuche habe ich
uber das Gehöft des Bäckermeisters Heinrich Groh
zu Gersweiler die Sperre verhängt. n he
sGersmeiler (Soore den 24. Mai 1917.. *
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister: J
Muller. u*e
Saarbruden, den 1. Juni 1917.
Der Köniagliche Landrattt:t —
v. Halfern. *

53 Ein Dftermorgen im Großen Hauptquartier.
Bon L. Hoppe, Felddwisionsgeistlicher beim Stabe
— des Oberbefehlshabers Oft.
NMit schwerem Gepäck ging's in den wonnigen,
sonnigen Osterfeiertag hinein. Aeußerlich schien es

nicht so gewichtig, das fein verschnürte, sorgsam behütete
Paket. Aber da drinnen waren von vielen Hundert⸗
tausenden deutscher Männer und Frauen, von jung
und alt Grüße und Segenswünsche zum Geburtstage
des Mannes, der neben einem Generalfeldmarschalt
von Hindenburg des deutschen Volkes größter Stolz
und Hoffnung ist. Sie galten des deutschen Heeres
erstem Generalquartiermeister Ludendorfs. Die
Zeburtstagsgaben, zu einer des großen Mannes wür⸗
digen Heereswohlfahrtsspende zusammengesaßt, von
dandkreisen, Städten, aus Handels⸗ und Induftriekrei⸗
en dargeboten, soliten auch sichtbar kundtun, was
Millionen in diesen Zeiten an Dank und Verehrung
empfanden.
Mit klopfendem Herzen brachte ich meinen Schat
ins Große Hauptquartier. Der Mahnung zur Stille
in den teppichbelegten und mit Vorhängen abgetrenn⸗
ten Gängen vor den Arbeitsräumen der höchsten Heeres
ührung bedurfte es eigentlich nicht. Wer könnte hier
wohl durch ein zu lautes Wort die Ruhe stören, in del
            
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