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bersendungslosten, ein. Er
gilt für Bar
——
*
— r Reichsbankdiskont berech⸗
zu höchstens den im 8 4 bestimmten Preisen zu ge
wärtigen. pe —
838. 3
Aunsnahmen.
86. — — —— ,
Bekanntmachung sind an das Lederzuweisun
Verkäufe ins Ausland. amt der — —— —*
Die Höchstpreise gelten nicht für erlaubte Verkäufe dapester Straße 5, zu richten. Die Entscheidung be—
sreigegebener Mengen nach dem Ausland innerhalb ält sich der unterzeichnete zuständige Militärbefehlsder
Geltungsdauer der Ausfuhrbewilligung. haber vpöor. 8X
87.. Antrafttreten.
Zurüchhaltung von Borräten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1917
Bel Zurückhaltung von Vorräten ist Enteignung in Kraft. —77
Saarbrücken, den 1. Juni 1917.
Der Kommandierende Generat
XXI. Armeekorps zugleich für das XVI. Armeeckorps
unnd die Zestung Bitsch.
v. Moßner.
Nr. ch. 1802/8. 17. K. R. A—
betreffend Bestandserhebung von Holzverkohlungserzeugnmsen und anoderen
Chemikalien.
Vom 1. JZuni 1917.
Nacstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen
des Königlichen Kriegsminifteriums hiermit zur all—
gjemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß,
soweit nicht; nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere
Strafen verwirkt sind, jede Zuwiderhandlung nach 88
der Bekanntmachungen über Vorratserhebungen vom
2. Februar 19158, 3. September 1915 und 21. Ot-—V—
(Reichs⸗Gefetzbl. S. 54, 549, 684) 9) be⸗
straft wird. Auch kann der Betrieb des Handels—
gewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung
unzuverlüssiger Personen vom Handel vom 28. Sep—
lember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 6039) untersagt werden.
447.)
1. Holzgeist, roh
2. Methylalkohol
J. Vor⸗, Mittel⸗ und Nachläufe von
Holzgeist (Kösemittel bzw. Speziallös⸗e⸗
mitteh) 2001,
1. Essigsaurer Kalk jeglicher Art 200,
5. Aceton 200
b. Vor⸗ und Nachläufe von Aceton 200,
7. Essigsfäure jeder Erzeugungsart, anzu⸗
geben nach Gehalt an Essigsäure, und
zwar
a) 99 690 und darüber
b) 986-99 64 ausschl.
e) 80- 86 00 ausschl.
d) 6080 / ausschl
e) 30-60 90 ausschl.
) 30 00 und darunte;
Reine und technische Essigsaͤucen
sowie versteuerte und unversteuerte
sind getrennt aufzuführen.
8. Essigäther Essigsaureäthyläther) 100
9. Formaldehyd (Formalin, Formol), nach
Stärken getrennt 100
Paraformaldehyd 100
Amylaeetat 50,
sKampfer
nur künstlicher (Ynthetischer) Kampser 20,
Borsäure * 200
Borax technisch und rein 4200,
Perborsaure Salze 100,
zor in Erze u»nd Goden (Boraeit,
Pandermin 10900 .
Meldepslicht.
Die von bileser Bekanntmachung vetroffenen Pre—
sonen (meldepflichtige Personen) unterliegen hinsicht—
lich der von dieser Bekanutmachung betroffenen Ge—
ude (meldepflichtige Gegenstände) einer Melde—
81
50
50
100
J 200
300,
— 1000,
p 8 2.
we eldepflich
— * Geyrustande.
Gtund
derH Frist
A* Austunft, zu der gesehten I
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dieser Serneaee e ede 6 neten Vorraͤte,
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e wird mit an bestraft, en rrm den
delditrafs bie zu Arei sen dorpunee
— —S— Deesededersaplh
85 Wdee e einzur
borgeschriebe
unterläßt
40.
11.
12.
Wer fahrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund
—— verpffichtet ist, nicht, in der geseßten
deit erteit bder uneide bder unvollständige Angaben
nacht. wird mit Geidsirase bis u dreitausend, Mart oder
mn Unvermögenefalle mit VGefanchis bis zu sechs Honalen
estraft. Ehenso wird bestraft, wer fabriäussig die vorge—
ebenen Loaerbischor einaurichten oder zu führen unter⸗
153.
14.
15
16